Landen gesessen sind, allein zur Verhandlung gefordert hat, die inländischen Pfänner von den ausländischen, die außerhalb des Landes zu Hessen gesessen sind, in diesem Handel scheiden und also trennen möge — darauf ist zu antworten: Obwohl dem hochgedachten …
Landen gesessen sind, allein zur Verhandlung gefordert hat, die inländischen Pfänner von den ausländischen, die außerhalb des Landes zu Hessen gesessen sind, in diesem Handel scheiden und also trennen möge — darauf ist zu antworten: Obwohl dem hochgedachten …
Und darum sollte es gut sein, dass, obwohl die ausländischen Pfänner zum Handel nicht gefordert worden sind, sie gleichwohl neben den inländischen, durch sich selbst oder ihre Bevollmächtigten, den angesetzten Tag besucht hätten und sich in diesem Handel aus …
Und darum sollte es gut sein, dass, obwohl die ausländischen Pfänner zum Handel nicht gefordert worden sind, sie gleichwohl neben den inländischen, durch sich selbst oder ihre Bevollmächtigten, den angesetzten Tag besucht hätten und sich in diesem Handel aus …
die ausländischen Pfänner zum Abbruch ihrer Gerechtigkeit von den inländischen zu sondern, zuvörderst[?] weil Fürstliche Gnaden gnädiglich zu betrachten hätten, dass in diesem Fall, da alle Pfänner gleiche ungeteilte Gerechtigkeit haben, ein Teil ohne den …
… verfügt, in untertäniger Zuversicht, Fürstliche Gnaden würden solche Wohlmeinung der Pfänner gnädiglich vermerken; und wie nun solches mit bestem Glimpf,
… verfügt, in untertäniger Zuversicht, Fürstliche Gnaden würden solche Wohlmeinung der Pfänner gnädiglich vermerken; und wie nun solches mit bestem Glimpf,
… der fünftausend Gulden, die Seiner Fürstlichen Gnaden[?] Vater von den Pfännern auf[?] den aufgerichte=[?]ten Vertrag empfangen hat, diesen wieder zurück[?]ziehen und aufheben möge — darauf ist zu antworten, dass der hochbenannte Fürst zur Widerrufung und …
Ob den Pfännern eine rechtliche oder eine sühnliche und gütliche Erörterung[?] dieser Gebrechen am zuträglichsten sei: Es ist in jedem Fall zu raten, dass die gemeine Gebauerschaft sich mit dem hochbenannten Landgrafen als ihrem Landesfürsten und Herrn, …
Ob den Pfännern eine rechtliche oder eine sühnliche und gütliche Erörterung[?] dieser Gebrechen am zuträglichsten sei: Es ist in jedem Fall zu raten, dass die gemeine Gebauerschaft sich mit dem hochbenannten Landgrafen als ihrem Landesfürsten und Herrn, …
alle Wohlfahrt und alles Gedeihen der Untertanen hindert. Und darum, wenn auch die Pfänner ihre Gerechtigkeit vor Recht gänzlich erhielten, so wäre doch zu besorgen, dass die Abgunst ihres Landesfürsten in anderen Sachen allerlei Beschwerung verursachen …
… zu finden sein, dessen man sich doch aufs Höchste befleißigen soll, so möchten die Pfänner ihren hochberühmten Landesfürsten untertäniglich und mit bestem Glimpf anlangen, dass Seine Fürstlichen Gnaden[?] zur Steuer der Gerechtigkeit und den Pfännern zu Gnaden
… (begutachten) lassen, damit Seine Fürstlichen Gnaden[?] spüren, dass sie, die Pfänner, nichts lieber wollten, als mit Seinen Fürstlichen Gnaden[?] aufs Schleunigste entschieden zu sein. Zu dem Vorgesagten passt gut, was Sallust schreibt: Durch Eintracht …
… Gutachten (Consilia) zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern bis auf Mittwoch nach Fabian und Sebastian (22. Januar) im Jahr 1539 vorgelaufen ist, davon habe ich keine Nachricht finden können. Es erscheint aber aus den bald …
… sind beide Räte samt den Verordneten des Ausschusses und Amtsträgern der gemeinen Pfänner beieinander gewesen, und es sind ihnen Sachen vorgelaufen, wie folgt.
ZusammenfassungBd. 1, S. 362–442 · Das zweite Buch
… Gutachten (Consilia) zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern … verhandelt worden ist“ — und dieser Teil ist der lebendigste des ganzen Bandes. Der Rechtsstreit sinkt hier auf die Ebene, auf der Menschen ihn ausfechten. Der Streit …
Redaktionelle AnmerkungBd. 1, S. 362–502 · Das zweite Buch
… gerungen. Der Landgraf lässt Salz nach Gießen fahren, um es nachzumessen. Die Pfänner halten still und lassen protokollieren, dass ihr Stillhalten kein Nachgeben ist. Es ist Zermürbung, und beide Seiten betreiben sie mit Akten. Rhenanus notiert Uhrzeiten. …
… sind beide Räte samt den Verordneten des Ausschusses und Amtsträgern der gemeinen Pfänner beieinander gewesen, und es sind ihnen Sachen vorgelaufen, wie folgt.
… Darauf haben die obengenannten, der Ausschuss und die Amtsträger der gemeinen Pfänner, aus beweglichen Ursachen endlich beschlossen: Nachdem Henkel und Klaus vom Urben nach Inhalt des fürstlich aufgerichteten Vertrags durch Salzgrafen und Warten[?] ausgeboten …
… Darauf haben die obengenannten, der Ausschuss und die Amtsträger der gemeinen Pfänner, aus beweglichen Ursachen endlich beschlossen: Nachdem Henkel und Klaus vom Urben nach Inhalt des fürstlich aufgerichteten Vertrags durch Salzgrafen und Warten[?] ausgeboten …
… Darauf haben die obengenannten, der Ausschuss und die Amtsträger der gemeinen Pfänner, aus beweglichen Ursachen endlich beschlossen: Nachdem Henkel und Klaus vom Urben nach Inhalt des fürstlich aufgerichteten Vertrags durch Salzgrafen und Warten[?] ausgeboten …
… Darauf haben die obengenannten, der Ausschuss und die Amtsträger der gemeinen Pfänner, aus beweglichen Ursachen endlich beschlossen: Nachdem Henkel und Klaus vom Urben nach Inhalt des fürstlich aufgerichteten Vertrags durch Salzgrafen und Warten[?] ausgeboten …
und auch den Pfännern, doch dem Vertrag unabbrüchlich, etliche Pumpen zuzusetzen bewilligt haben; ob dadurch der Mangel und die Klage abgeschafft werden möchte, sind alle Mittel und Wege vorgenommen und versucht worden. Weil es sich aber aus Ursachen, die …
und auch den Pfännern, doch dem Vertrag unabbrüchlich, etliche Pumpen zuzusetzen bewilligt haben; ob dadurch der Mangel und die Klage abgeschafft werden möchte, sind alle Mittel und Wege vorgenommen und versucht worden. Weil es sich aber aus Ursachen, die …