Bd. 1, S. 493 (Bl. 244r), Segment 3 — Übersetzung
… Schaden wieder erstattet oder gebessert würde, nämlich bis dass die unabgelösten Pfänner ihre Sooden wieder gebaut und aufgerichtet hätten, oder bis dass der Brunnen wieder hergestellt würde;
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… Schaden wieder erstattet oder gebessert würde, nämlich bis dass die unabgelösten Pfänner ihre Sooden wieder gebaut und aufgerichtet hätten, oder bis dass der Brunnen wieder hergestellt würde;
… Schaden wieder erstattet oder gebessert würde, nämlich bis dass die unabgelösten Pfänner ihre Sooden wieder gebaut und aufgerichtet hätten, oder bis dass der Brunnen wieder hergestellt würde;
aber die abgelösten Pfänner sollten mit solchem Schaden nichts zu tun haben. Wenn auch ein oder mehrere Pfänner wären, die ihr Hauptgeld haben wollten, und das Seiner Fürstlichen Gnaden ein Jahr zuvor aufkündigten, so sollte Seine Fürstliche
… so gesetzt werden, dass es Seiner Fürstlichen Gnaden zu erleiden wäre; denn die Pfänner haben ja, was sie daran gewendet haben, dagegen auch einen merklichen, tapferen und großen Nutzen wiederum empfangen und eingenommen. Item, gegen die zweihundert Gulden, …
… so gesetzt werden, dass es Seiner Fürstlichen Gnaden zu erleiden wäre; denn die Pfänner haben ja, was sie daran gewendet haben, dagegen auch einen merklichen, tapferen und großen Nutzen wiederum empfangen und eingenommen. Item, gegen die zweihundert Gulden, …
… so gesetzt werden, dass es Seiner Fürstlichen Gnaden zu erleiden wäre; denn die Pfänner haben ja, was sie daran gewendet haben, dagegen auch einen merklichen, tapferen und großen Nutzen wiederum empfangen und eingenommen. Item, gegen die zweihundert Gulden, …
… so gesetzt werden, dass es Seiner Fürstlichen Gnaden zu erleiden wäre; denn die Pfänner haben ja, was sie daran gewendet haben, dagegen auch einen merklichen, tapferen und großen Nutzen wiederum empfangen und eingenommen. Item, gegen die zweihundert Gulden, …
… gegeben, dass alsdann beiderseits Ihre Fürstlichen Gnaden und die gemeinen Pfänner von Allendorf, oder aber hierzu bevollmächtigte Anwälte, auf den nächstkommenden Mittwoch nach Katharina (26. November) zu Marburg vor Statthalter und Bürgermeister und Rat …
… gegeben, dass alsdann beiderseits Ihre Fürstlichen Gnaden und die gemeinen Pfänner von Allendorf, oder aber hierzu bevollmächtigte Anwälte, auf den nächstkommenden Mittwoch nach Katharina (26. November) zu Marburg vor Statthalter und Bürgermeister und Rat …
… worden, deren einer unserem gnädigen Fürsten und Herrn und der andere den gemeinen Pfännern zu Sooden bei Allendorf zugestellt und von uns, Jörgen von Kolmetsch und Hermann von der Malsburg, von wegen derer von der Ritterschaft,
… worden, deren einer unserem gnädigen Fürsten und Herrn und der andere den gemeinen Pfännern zu Sooden bei Allendorf zugestellt und von uns, Jörgen von Kolmetsch und Hermann von der Malsburg, von wegen derer von der Ritterschaft,
… Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn und Fürsten, auf der einen, und den gemeinen Pfännern zu Allendorf in Sooden auf der anderen Seite
… Teile, auch auf geschehene Bewilligung und nach Gestalt der Sache, dass auf der Pfänner Begehren das Kaufgeld für eine Pfanne Salz, nämlich die vier Taler und zwei Gulden Münze, zehn Albus, zur Zeit noch von der gemeinen Landschaft wegen nicht zu bewilligen …
und im ungehorsamen Ausbleiben der Pfänner, entgegen dem zuletzt zu Kassel genommenen und bewilligten Abschied, eröffnet und ausgesprochen worden. Zur Urkunde dessen haben wir, Jörge von Kolmetsch, Statthalter an der Lahn,
Seit dem Sonntag nach Severi (26. Oktober) im Jahr 1539 sind die gemeinen Pfänner zu Allendorf auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen und haben nach Erwägung allerlei Dinge es für nützlich und notwendig angesehen und befohlen, dass alle auswärtigen …
Winter 1539/40: Protest und Notariatsinstrument. Die Pfänner versammeln sich auf dem Rathaus zu Allendorf, berufen auch die auswärtigen Anteilseigner ein und fassen einen Beschluss, der Mut verlangt: Die Vorschläge der Landstände nehmen sie nicht an, „und das …
… dieser Band mehr ist als eine Aktensammlung. Zur öffentlichen Protestation. Dass die Pfänner am 22. November 1539 „um drei Uhr nach Mittag“ vor Zeugen protestieren und darüber ein Instrument aufsetzen lassen, ist kein Trotz, sondern Rechtstechnik: Eine …
Gnaden und uns, den gemeinen Pfännern, erhoben haben und künftig erheben möchten, haben wir uns sämtlich, sowohl in- als auch ausländische Pfänner, auf die getanen und übergebenen Vorschläge, die im Abschied vom Samstag nach Galli (18. Oktober) gegeben und …
… und endgültig verhandelt und beschlossen werden können, und die Zeit, in welcher die Pfänner dem gegebenen Abschied nach
… Mittel nach Inhalt des Abschieds zu willigen haben, recht kurz ist, so bitten die Pfänner ganz untertäniglich, Euer
Gnaden in Verhandlung stehen, verrücken und ruhen lassen, daneben uns Pfänner mit einem gebührlichen und genügenden Reversal gnädiglich versehen, dass die vorgeschlagenen Mittel uns nicht nachteilig oder dem aufgerichteten fürstlichen Vertrag zuwider sind, …
Gnaden in Verhandlung stehen, verrücken und ruhen lassen, daneben uns Pfänner mit einem gebührlichen und genügenden Reversal gnädiglich versehen, dass die vorgeschlagenen Mittel uns nicht nachteilig oder dem aufgerichteten fürstlichen Vertrag zuwider sind, …
Gnaden und den Pfännern zu Nutzen stehen und regiert werden möchten, so bitten wir Pfänner untertäniglich, Euer
Gnaden, deren Land und Leuten, auch den gemeinen Pfännern förderlich sei, und durch diese Verhandlung zu anderen Wegen geschritten werden möchte; welche wir vermutlich, wenn sie getroffen werden, desto stattlicher und gründlicher dem unverständigen Haufen der …
Gnaden gnädiglich ruthenn[?] bedacht wird, bitten die Pfänner, nach Gewährung des erbetenen Reversals einen Tag und gelegene Städte zu ernennen, die Unterhändler anzuzeigen,
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