Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, allen etc., den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, meinen günstigen lieben Junkern und besonderen guten Freunden. Es folgt die fürstliche Gegenantwort auf das Abschreiben der Pfänner, das zuvor mit L. …
… in allen Dingen gnädiglich und gütlich mit euch übereinzukommen. Dass aber ihr, die Pfänner, in euerm Schreiben und in solcher gnädigen und gütlichen Handlung uns mit so heftigen und schmählichen Worten anzieht, als hätten wir euch etwas zugesagt und …
… in allen Dingen gnädiglich und gütlich mit euch übereinzukommen. Dass aber ihr, die Pfänner, in euerm Schreiben und in solcher gnädigen und gütlichen Handlung uns mit so heftigen und schmählichen Worten anzieht, als hätten wir euch etwas zugesagt und …
Philipp, Landgraf zu Hessen. Unseren lieben Getreuen, den gemeinen Pfännern des Salzwerks in Sooden vor Allendorf an der Werra. Am Dienstag nach Palmarum (23. März 1540) gegen Vesper ist das vorstehende fürstliche Schreiben den Salzgrafen, Warten und dem …
Philipp, Landgraf zu Hessen. Unseren lieben Getreuen, den gemeinen Pfännern des Salzwerks in Sooden vor Allendorf an der Werra. Am Dienstag nach Palmarum (23. März 1540) gegen Vesper ist das vorstehende fürstliche Schreiben den Salzgrafen, Warten und dem …
… erschienen und hat aus Befehl des Fürsten, im Beisein des Rentmeisters daselbst, die Pfänner sämtlich eidhaftig gemacht (vereidigt) und nochmals einen jeden insbesondere
… April 1540) hat der Rentmeister in Sooden öffentlich verboten, dass die Knechte der Pfänner außerhalb ihres, der Pfänner, Bezirks Holz kaufen sollen, bei ungnädiger Strafe.
Item, dass hinfort von einem jeden Schiff voll Holz, das auf dem Wasser zum Behuf der Pfänner geführt und vor die Sooden gebracht wird, dem Fürsten ein Schneeberger Zoll gegeben und gereicht werden solle; wogegen die Salzgrafen anstelle der Pfänner von Stund …
besonders weil dieselben beiden Punkte sowohl den alten Privilegien der Pfänner als auch diesem neu aufgerichteten Vertrag ganz und gar entgegen[?] und zuwider sind. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, …
… ihm recht vorgestanden wird, der gemeine Nutzen dieses Fürstentums und auch wir, die Pfänner, in der zeitlichen Nahrung gebessert werden; dass wir auch durch unser vielfältiges Supplizieren
die von Tag zu Tag je mehr und größer und den Pfännern zum Nachteil einreißen, vorgebeugt werde und alles, was dem fürstlichen aufgerichteten Vertrag zuwider ist, gnädiglich abgeschafft werden möge. Besonders, dass sich Euer
… zu hauen verboten, was doch der Vertrag sowohl Euer Fürstlichen Gnaden als auch den Pfännern zu tun freigibt; und zuletzt unterfängt sich zudem der mehrgemeldete Rentmeister, im Namen Euer Fürstlichen Gnaden auf unsere, der Pfänner, und anderer Leute …
… zu hauen verboten, was doch der Vertrag sowohl Euer Fürstlichen Gnaden als auch den Pfännern zu tun freigibt; und zuletzt unterfängt sich zudem der mehrgemeldete Rentmeister, im Namen Euer Fürstlichen Gnaden auf unsere, der Pfänner, und anderer Leute …
… zu Allendorf in der Behausung des Rentmeisters erschienen und haben die gemeinen Pfänner vor sich gefordert, auch die in der jüngst übergebenen Supplikation, deren Datum am Sonntag Jubilate im Jahr etc. 1540 steht, angezogenen Beschwerungen anzuzeigen. Darauf …
… zu Allendorf in der Behausung des Rentmeisters erschienen und haben die gemeinen Pfänner vor sich gefordert, auch die in der jüngst übergebenen Supplikation, deren Datum am Sonntag Jubilate im Jahr etc. 1540 steht, angezogenen Beschwerungen anzuzeigen. Darauf …
… gehindert werden. Zum siebten, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Diener im Bezirk der Pfänner und vor den Toren, ebenfalls dem Vertrag zuwider, Holz kaufen. Zum achten,
… über die im Vertrag zugelassene Zahl hinaus arbeiten und in der Behausung der Pfänner wohnen. Zum zehnten, dass die Knechte und das Gesinde der Pfänner Seinen Fürstlichen Gnaden eine Erbhuldigung tun und eidhaftig werden sollen. Zum elften, dass unser …
… über die im Vertrag zugelassene Zahl hinaus arbeiten und in der Behausung der Pfänner wohnen. Zum zehnten, dass die Knechte und das Gesinde der Pfänner Seinen Fürstlichen Gnaden eine Erbhuldigung tun und eidhaftig werden sollen. Zum elften, dass unser …
… sind. Zum fünfzehnten, dass der Rentmeister die Schatzheller, die im Salzwerk der Pfänner anfallen, von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn haben will. Mit weiterer Anzeige folgender Beschwerungen, die vor dieser Zeit in Unterhandlung, doch …