Gnaden gehorsame Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Der durchlauchtige und hochgeborene Fürst und Herr, Herr …
Gnaden gehorsame Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Der durchlauchtige und hochgeborene Fürst und Herr, Herr …
Gnaden gehorsame Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Der durchlauchtige und hochgeborene Fürst und Herr, Herr …
Gnaden gehorsame Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Der durchlauchtige und hochgeborene Fürst und Herr, Herr …
Gnaden gehorsame Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Der durchlauchtige und hochgeborene Fürst und Herr, Herr …
Gnaden gehorsame Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Der durchlauchtige und hochgeborene Fürst und Herr, Herr …
Gnaden gehorsame Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Der durchlauchtige und hochgeborene Fürst und Herr, Herr …
… ist der Punkt und Artikel, der im fürstlichen Vorschlag erzählt wird, dass die Pfänner dennoch ihre Pfannenteile gegenüber der Stadt Allendorf freimachen sollten, ganz beschwerlich und ganz und gar nicht annehmlich; denn wer da Nutzen und Gewinn nimmt, soll …
… ist der Punkt und Artikel, der im fürstlichen Vorschlag erzählt wird, dass die Pfänner dennoch ihre Pfannenteile gegenüber der Stadt Allendorf freimachen sollten, ganz beschwerlich und ganz und gar nicht annehmlich; denn wer da Nutzen und Gewinn nimmt, soll …
… ist der Punkt und Artikel, der im fürstlichen Vorschlag erzählt wird, dass die Pfänner dennoch ihre Pfannenteile gegenüber der Stadt Allendorf freimachen sollten, ganz beschwerlich und ganz und gar nicht annehmlich; denn wer da Nutzen und Gewinn nimmt, soll …
… ist der Punkt und Artikel, der im fürstlichen Vorschlag erzählt wird, dass die Pfänner dennoch ihre Pfannenteile gegenüber der Stadt Allendorf freimachen sollten, ganz beschwerlich und ganz und gar nicht annehmlich; denn wer da Nutzen und Gewinn nimmt, soll …
… ist der Punkt und Artikel, der im fürstlichen Vorschlag erzählt wird, dass die Pfänner dennoch ihre Pfannenteile gegenüber der Stadt Allendorf freimachen sollten, ganz beschwerlich und ganz und gar nicht annehmlich; denn wer da Nutzen und Gewinn nimmt, soll …
… ist keineswegs anzunehmen; es würde daraus mehr Gezänk erwachsen als jetzt und den Pfännern nachteiliger; denn wo sich Irrung wegen der Bezahlung begeben würde, so hätten die Pfänner weder Geld noch Pfannen, was jetzt nicht der Fall ist, und es ist kein …
… ist keineswegs anzunehmen; es würde daraus mehr Gezänk erwachsen als jetzt und den Pfännern nachteiliger; denn wo sich Irrung wegen der Bezahlung begeben würde, so hätten die Pfänner weder Geld noch Pfannen, was jetzt nicht der Fall ist, und es ist kein …
… ist keineswegs anzunehmen; es würde daraus mehr Gezänk erwachsen als jetzt und den Pfännern nachteiliger; denn wo sich Irrung wegen der Bezahlung begeben würde, so hätten die Pfänner weder Geld noch Pfannen, was jetzt nicht der Fall ist, und es ist kein …
… den Gütern vergolten würde. Solches wird nun nach Gelegenheit des Landes und von den Pfännern zu bedenken sein, ob dieser Vorschlag vorzutragen sei. Zum anderen, wo Seiner Fürstlichen Gnaden das nicht gefallen wollte, ob es dann Seinen Fürstlichen Gnaden …
… den Gütern vergolten würde. Solches wird nun nach Gelegenheit des Landes und von den Pfännern zu bedenken sein, ob dieser Vorschlag vorzutragen sei. Zum anderen, wo Seiner Fürstlichen Gnaden das nicht gefallen wollte, ob es dann Seinen Fürstlichen Gnaden …
… und alles, was den zweiundvierzig Pfannen anhängig und zugehörig ist, bei den Pfännern bliebe, und die jährliche Pension, wie man deren einig würde, den Pfännern, und einem jeden insbesondere, alle Jahre unfehlbar bezahlt würde; und wo in der Bezahlung der …
… und alles, was den zweiundvierzig Pfannen anhängig und zugehörig ist, bei den Pfännern bliebe, und die jährliche Pension, wie man deren einig würde, den Pfännern, und einem jeden insbesondere, alle Jahre unfehlbar bezahlt würde; und wo in der Bezahlung der …
… innerhalb des Jahres entrichtet würde, dass alsdann die Pfannen und Boden den Pfännern, und einem jeden insbesondere, ohne alle Behelfe und Einrede, mit aller Gerechtigkeit,
eingetan wäre, bei den Pfännern freistehen sollte, ob sie das Seinen Fürstlichen Gnaden länger und weiter lassen wollten, wozu sie auch nicht gedrungen werden sollten, sondern dass es zu ihrer freien Kür und ihrem freien Willen stehe; doch wo Seine …
eingetan wäre, bei den Pfännern freistehen sollte, ob sie das Seinen Fürstlichen Gnaden länger und weiter lassen wollten, wozu sie auch nicht gedrungen werden sollten, sondern dass es zu ihrer freien Kür und ihrem freien Willen stehe; doch wo Seine …
oder Zulegen, bauen sollten, und den Pfännern in jedem Fall an ihrer Gerechtigkeit und Erbgerechtigkeit ohne Schaden; und dass auch Seine Fürstlichen Gnaden für alle Gefährlichkeit des Salzwerks, der Pfannen und Boden, wie sie in Seiner Fürstlichen Gnaden …
und wie es von den Pfännern für hinreichend angesehen wird. In solcher Meinung das Salzwerk dem Fürsten auf eine Anzahl Jahre, bis zu anderer Zeit, mit Vorbehalt des Eigentums und mit allen Anhängen und Bedingungen (Condition), wie oben beschrieben,
und was dazu den Pfännern dienlich und noch hinzuzusetzen wäre, zu überlassen, möchte den Pfännern annehmbar und tunlich sein, doch bei dem Vertrag zu beharren. Wo nun Seine Fürstlichen Gnaden