Bd. 1, S. 146 (Bl. 70v), Segment 2 — Übersetzung
Pfänner-Koten[?] hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.
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Pfänner-Koten[?] hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.
Es waren auch die Pfänner ganz und gar darauf versteift und der Meinung, dass sie keineswegs nachgeben wollten, dass unser gnädiger Fürst und Herr hochlöblichen Gedächtnisses neben ihnen im Salzwerk bauen dürfe, sondern wollten allein damit befreit sein und …
welche der mehr hochgedachte Fürst an die Pfänner gerichtet hat, und folgends, was weiter wegen des ersten und zweiten Vertrags, auch der ersten und zweiten Location (Verpachtung) vorgefallen ist, ordentlich setzen etc.
Unseren lieben Getreuen, den Pfännern zu Allendorf in den Sooden etc.
Unseren lieben Getreuen, dem Salzgrafen, den Pfännern und der ganzen Gebauerschaft des Salzwerks zu Allendorf in den Sooden, und die dort herum ansässig sind und wohnen. Instruktion, mit der die Verordneten den Tag zu Kassel erstmals besucht haben.
Unseren lieben Getreuen, dem Salzgrafen, den Pfännern und der ganzen Gebauerschaft des Salzwerks zu Allendorf in den Sooden, und die dort herum ansässig sind und wohnen. Instruktion, mit der die Verordneten den Tag zu Kassel erstmals besucht haben.
Instruktion und Befehl[?] der gemeinen Pfänner der Gebauerschaft zu Sooden zu Allendorf an der Werra, so viele zu dieser Zeit zusammen gewesen sind: Sie haben den ehrenfesten, ehrsamen und vorsichtigen Aßmus von Butlar, Johann Schaffnit dem Älteren, Erban[?] …
Die Pfänner wehren sich — durch Zögern. Sie kommen nach Kassel, aber sie kommen ohne Vollmacht. Ihre Instruktion, gesiegelt von Bürgermeister und Rat zu Allendorf, trägt eine einzige Bitte vor: Fristverlängerung. Der Termin sei zu kurz, die auswärtigen …
Erstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen …
Erstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen …
Erstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen …
… Fürstlichen Gnaden werden als unser gnädiger Landesfürst und Herr uns, den gemeinen Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden, als Seiner Fürstlichen Gnaden Untertanen, solche geziemende[?] Bitte nicht versagen, sondern sich darin fürstlich und gnädig …
samt anderen vom Adel und aus den Städten, die mit in die Gebauerschaft der Pfänner gehören und sich dort zu Kassel befunden haben und angetroffen wurden, um elf Uhr[?] zu Mittag vor unserem[?] gnädigen
samt anderen vom Adel und aus den Städten, die mit in die Gebauerschaft der Pfänner gehören und sich dort zu Kassel befunden haben und angetroffen wurden, um elf Uhr[?] zu Mittag vor unserem[?] gnädigen
… Erstlich haben Seine Fürstlichen Gnaden die Antwort gegeben, nachdem er die Pfänner sämtlich, die zu Allendorf und dort herum im Fürstentum ansässig sind, angeschrieben und gefordert habe und sie in der Gestalt, gemäß der Zitation (Ladung), mit voller …
und sie in der Eile die Pfänner nicht haben versammeln, viel weniger nach unserer Notdurft den Tag mit voller Vollmacht beschicken können, und haben abermals gebeten, wie es in der Instruktion einverleibt ist.
und sie in der Eile die Pfänner nicht haben versammeln, viel weniger nach unserer Notdurft den Tag mit voller Vollmacht beschicken können, und haben abermals gebeten, wie es in der Instruktion einverleibt ist.
Auf solche Frage ist die Antwort gegeben worden, dass die Pfänner solches so eilends nicht haben bekommen, viel weniger vor diesem Tag durch einen geschworenen Notar der Pfänner Rechte (Jura), Privilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten abschreiben lassen …
unabbrüchlich stehen bleiben; er wolle sich auch mit den Pfännern um die Sole vergleichen, sodass Seine Fürstlichen Gnaden einen Tag um den anderen schöpfen, sieden und gebrauchen möchten. Es sollen auch Seine Fürstlichen Gnaden
unabbrüchlich stehen bleiben; er wolle sich auch mit den Pfännern um die Sole vergleichen, sodass Seine Fürstlichen Gnaden einen Tag um den anderen schöpfen, sieden und gebrauchen möchten. Es sollen auch Seine Fürstlichen Gnaden
Salz die Pfänner an ihrem Verkauf und ihrer Abfuhr nicht hindern, denn Seine Fürstlichen Gnaden wollen es allein außer Landes zu Wasser und zu Lande, nach dem Rhein für Blei[?] und nach den Niederlanden für andere Fremdwaren[?], verführen lassen; wenn aber im …
Item, solches Vorhaben meines gnädigen Fürsten und Herrn sollte auch den Pfännern an ihren Gehölzen[?] ohne Schaden sein; die Pfänner sollten sie allein für sich zu ihrer Notdurft behalten und gebrauchen,
… Gnaden hätten bei den Salzknechten, auch etlichen Salzverständigen, auch etlichen Pfännern erkundet, dass mehr Sole vorhanden sei, als jetzt genutzt werde; dieselbe übrige Sole wollen Seine Fürstlichen Gnaden als des Landes Erbherr und Fürst sich selbst und …
… Gnaden hätten bei den Salzknechten, auch etlichen Salzverständigen, auch etlichen Pfännern erkundet, dass mehr Sole vorhanden sei, als jetzt genutzt werde; dieselbe übrige Sole wollen Seine Fürstlichen Gnaden als des Landes Erbherr und Fürst sich selbst und …
und aber Seinen Fürstlichen Gnaden von den Pfännern aus Missgunst, gleich als ob Seine Fürstlichen Gnaden unrechtmäßig zum Lande gekommen wären, dies nicht gegönnt werden wolle.
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