… Gott an diesem Ort gnädig gegeben hat, nicht vergeblich sei. Wir haben demnach die Pfänner vor uns beschieden und begehrt, ihre Privilegien zu sehen. Etliche davon wurden uns gezeigt, und wir haben nach unserem Ermessen befunden, dass einige dieser …
… gemeinen Nutzens, jedoch in jeder Hinsicht ohne Schaden und Nachteil der genannten Pfänner, mehr Pfannen bauen und errichten lassen dürfen — so viele, wie wir ohne Schaden unserer Untertanen, der Pfänner, Salz machen und verkaufen lassen können. Demnach haben …
genannten Pfänner zunächst Bedenken hatten, sind sie doch, nachdem sie befunden hatten, dass wir ohne ihren Schaden mehr Pfannen einrichten lassen wollten und von Rechts wegen auch könnten, von diesem Bedenken untertänig abgestanden. Sie haben deshalb uns und …
… wahren Wort, gutem Glauben und Treuen, im Wort der Wahrheit: dass dies den Pfännern und ihren Erben an ihrer Erbgerechtigkeit, wie sie diese an den zweiundvierzig Pfannen hergebracht und als ihr Erbe besessen haben und noch besitzen,
Wortlaut der HandschriftBd. 1, S. 664 · Das dritte Buch
… Irenn zwo vnnd vierzigk Bothenn, In Jeglichem zweymahl siedenn mögenn, vnnd in Jeder Pfanner acht achteil saltzes machenn lassenn sollenn, vnnd der zubehuffe sollenn vnnd mügenn sie mit dem giessenn oder schepffenn, den Sonntagk vnnd Mittwochenn, Jede wochenn …
… uns mit ihnen auch wegen des Soleschöpfens und des Siedens gnädig verglichen: Die Pfänner dürfen jede Woche in ihren zweiundvierzig Siedehäusern in jedem zweimal sieden und in jeder Pfanne acht Achtel Salz machen lassen. Zu diesem Zweck sollen und dürfen sie …
ZusammenfassungBd. 1, S. 664–670 · Das dritte Buch
… zugleich das Genaueste, was wir über den Alltag der Saline im Jahr 1538 haben. Die Pfänner dürfen in jedem ihrer zweiundvierzig Siedehäuser zweimal wöchentlich sieden, je acht Achtel Salz. Dafür wird der Brunnen nach Tagen geteilt: Die Pfänner schöpfen …
und sieden, weil sie auf deren Seite liegen — so jedoch, dass die Pfänner kraft ihrer Erbgerechtigkeit stets den Vorzug haben sollen. Wenn man durch Gottes Gabe und menschliche Geschicklichkeit eine bessere Art zu sieden findet, für die man über die …
… und ausgenommen werden als die genannten acht Achtel. Und hätte sich einer der Pfännerknechte oder mehrere versäumt, so dürfte er an unseren Tagen nachgießen und nachsieden. Dasselbe dürfen unsere Sode-
… tun. Würden wir in einem Siedehaus dreimal die Woche sieden, so soll es auch den Pfännern zugelassen sein, dreimal in einem Siedehaus zu sieden — jedoch so, dass dieses Salz außer Landes geht und wir an dieser dritten Pfanne, die in einem Siedehaus …
die Pfänner bisher ein Herkommen und eine Ordnung mit dem Waldlager gehabt haben, so mögen sie diese Ordnung unter sich wohl beibehalten — jedoch so, dass das Nachsieden nicht mehr austrägt, als sich nach der Zahl der zwei Pfannen, die sie wöchentlich sieden …
… dann soll es gehalten werden wie oben gesagt. Auch sollen die Pfannenschmiede den Pfännern ihre Pfannen, wenn sie der Anfertigung oder Erneuerung bedürfen, ohne Behinderung und Verbot durch uns, unsere Erben, Amtleute oder Befehlshaber unverzüglich anfertigen …
… haben als allein wir und unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, sowie die Pfänner und ihre Erben und Nachkommen — in derselben Weise, wie es oben vom alten Brunnen gesagt ist. Und damit dieser unser gnädiger und untertäniger Vergleich dem ganzen …
… Gießen, Homberg, Treysa, Grebenstein, Alsfeld, Wolfhagen und Nidda —, die nicht Pfänner sind und in den Siedehäusern keine Gerechtsame haben, damit die gemeine Landschaft dadurch nicht beschwert werde. Und wenn diese befinden, dass man das Salz billiger …
… wir in unserem Fürstentum, unseren Landen und Gebieten kein Salz zum Nachteil der Pfänner verkaufen. Vielmehr wollen wir unser Salz, soweit es in unser Fürstentum, unsere Lande und Gebiete gehen soll, jederzeit so absetzen, dass es den Pfännern an ihrem …
ZusammenfassungBd. 1, S. 671–673 · Das dritte Buch
… deren Absatz er nicht verderben darf. Die Lösung ist eine Vorrangregel. Bleibt den Pfännern Salz liegen, so muss der Landgraf es ihnen zum vollen Preis abnehmen — „sofort und unweigerlich“, in barer Münze — oder er muss mit dem Verkauf seines eigenen Salzes …
… unseres Salzes ins Land hinein so lange stillstehen, bis das liegende Salz der Pfänner Absatz gefunden hat. Doch soll dies nicht ohne redlichen Grund und nicht eher begehrt werden, als bis ein Sieder oder mehrere wenigstens zwei Pfannen Salz bei sich liegen …
… Wir sollen und wollen auch für uns und unsere Erben die Stadt Allendorf und die Pfänner bei ihren eigenen Gehölzen belassen, die sie bisher für sich und die Sieder der zweiundvierzig Pfannen im Besitz und Gebrauch hatten, ebenso bei dem nachgenannten Bezirk, …
ZusammenfassungBd. 1, S. 674–683 · Das dritte Buch
… verbrannte Wälder, und wer das Holz hat, hat die Saline. Der Landgraf weist den Pfännern einen Bezirk zu und geht dessen Grenze ab, Punkt für Punkt: den Steingraben hinauf nach Hitzerode, vor dem Gehölz hinauf zum Mönchsfeld, hinüber bis an den Wimmerstein, …
… auch immer, so sollen dieselben Hölzer dennoch für und für ewiglich im Holzkauf der Pfänner bleiben. Wir und unsere Erben sollen sie deswegen, weil sie an uns gekommen sind, keineswegs für unser Salzwerk gebrauchen oder ihnen sonst zur Behinderung ihres …
Allendorf in die Sooden den Pfännern zuführen und verkaufen. Doch wenn die Bürger etliches Forstgeld geben, so sollen die von Kammerbach kein Forstgeld geben — nicht deshalb, weil sie mehr Gerechtsame an dem Gehölz hätten als die von Allendorf, sondern weil …
… Nutzen und Genießen nach ihrem Gefallen haben sollen. Weiter geht der Bezirk der Pfänner über die Werra: von Weroldshausen nach Hanstein, vom Hanstein auf Steina, von Steina auf Birkenfelde, von Birkenfelde auf Schönhagen, von Schönhagen das Loch hinauf bis …
… der Werra und die Hölzer, die darin liegen — ob sie uns, den von Allendorf, den Pfännern oder wem auch immer zustehen —, sollen wir und unsere Erben für unser Salzwerk zu ewigen Zeiten nicht gebrauchen. Und nachdem ein Streit bestanden hat zwischen unseren …
… Zeit hauen und binden und nirgends anders als nach Allendorf in die Sooden den Pfännern um ihr Geld bringen. Und wo die von Allendorf in den Bergen, die zunächst ans Bremertal stoßen, wenn sie schlagreif geworden sind, ihren Bürgern Zuteilung machen