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Bd. 1, S. 724 (Bl. 359v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 724 · Das dritte Buch

… oder sollte ein Artikel dem anderen widersprechen, so soll das alles den gemeinen Pfännern, ihren Erben und Mitverschriebenen und dem, der diesen Brief mit ihrem guten Wissen und Willen innehat, keinen Schaden bringen. Zu dem und über alles Obengeschriebene …

Bd. 1, S. 725 (Bl. 360r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 725 · Das dritte Buch

Teil wie gesagt aufgekündigt wird, den Pfännern, ihren Erben und Mitverschriebenen die folgenden Wege zu ihrer Sicherheit vorbehalten und offenstehen sollen. Von diesen dürfen sie neben dem zuvor Beschriebenen denjenigen gebrauchen, der ihnen gefällig und am …

Bd. 1, S. 726 (Bl. 360v), Segment 2 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 726 · Das dritte Buch

… und bezahlen: nach Frankfurt am Main oder Erfurt in Thüringen, an welchem Ort es den Pfännern gefällig und gelegen ist. Und wir sollen sie insgesamt oder einen jeden mit seinem gebührenden Anteil, nach ihrer und eines jeden Lage, Bedarf und Wohlgefallen damit …

Bd. 1, S. 730 (Bl. 362v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 730 · Das vierte Buch

… sollen, damit Seine Fürstlichen Gnaden ihr Gut daselbst aufs Beste nutzen und den Pfännern ihren vereinbarten Pachtzins jährlich entrichten können. Zu Allendorf im Jahr des Herrn 1541 durch Heinrich Muldener und Jost Becker vom Homberg, Befehlshaber, sowie …

Bd. 1, S. 738 (Bl. 366v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 738 · Das vierte Buch

… — Achtel Salz gehen und die das Wappen und Zeichen unseres gnädigen Herrn und der Pfänner tragen sollen —, in Gebrauch bleiben. Und die Butte soll oben einen Steg zum Abstreichen haben. Welcher Sieder den Steg abreißt oder aus einem Maß ohne Steg Salz …

Bd. 1, S. 760 (Bl. 377v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 760 · Das vierte Buch

… — in Beisein von uns, den damaligen Beamten daselbst, und der von der gemeinen Pfännerschaft dazu Verordneten —, wie folgt: Ihr sollt dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, zu …

Bd. 1, S. 769 (Bl. 382r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 769 · Das vierte Buch

… Jahr 1550 von Grund auf neu gebaut worden — und zwar mit Rat des Ausschusses der Pfänner. Dabei hat man noch ebenso viele gute Salzadern wie zuvor im alten Brunnen erhalten und hineingebracht, und die Sole ist, Gott dem Allmächtigen sei Lob, etwas reicher und …

Bd. 1, S. 770 (Bl. 382v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 770 · Das vierte Buch

… den anderen Teil des alten Salzwerks von der gemeinen Gebauerschaft, den sogenannten Pfännern, zu den Sooden auf eine Anzahl Jahre gepachtet haben — allein uns zusteht, und weil beides mit- und nebeneinander ordentlich, aufrichtig und gut regiert werden soll, …

Bd. 1, S. 778 (Bl. 386v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 778 · Das vierte Buch

… eigenen Gehölze, desgleichen die unserer Stadt Allendorf und auch die der gemeinen Pfännerschaft um Allendorf und die Sooden herum, unter ernstem, fleißigem Aufsehen halten: dass sie fort und fort recht und gut gehegt werden, dass keine neue Rodung gemacht …

Bd. 1, S. 781 (Bl. 388r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 781 · Das vierte Buch

… mit Ernst halten. Damit auch unsere eigenen Gehölze, die wir außerhalb des den Pfännern von uns zugelassenen Bezirks vor der jetzigen Verpachtung für unser Salzwerk bestimmt haben, dafür erhalten bleiben — nämlich der Meißner am Hang über Frankenhain nach …

Bd. 1, S. 797 (Bl. 396r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 797 · Das vierte Buch

… Salz schmecken. Und obwohl wir zuvor bei Beginn der zwischen uns und der gemeinen Pfännerschaft verabredeten und aufgerichteten Verpachtung verordnet haben, dass unsere damals bestellten Befehlshaber jederzeit einen geschickten Diener als Schreiber anstellen …

Bd. 1, S. 810 (Bl. 402v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 810 · Das vierte Buch

… hebt auch die Herrengänse auf dem neuen Salzwerk ein und rechnet sie ab — denn die Pfänner haben auf dem alten Salzwerk ihre Herrengänse in der Verpachtung ausgenommen. Dadurch werden auch alle gesottenen Werke erfasst und verzeichnet. So hat der jetzige und …

Bd. 1, S. 815 (Bl. 405r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 815 · Das vierte Buch

… zwischen unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfännerschaft für sich einnehmen, davon die Knechte und Leute und sonst alle Unkosten bestreiten und erhalten, und was übrig bleibt, für seine Bestallung, Mühe und Arbeit haben und …

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