… Pfannen zu bauen dem gemeinen Nutzen zum Besten zugelassen sei; dass aber ihnen, den Pfännern, als den Untertanen solches zuzulassen sei, was der Obrigkeit zusteht oder gebührt, ist unerweislich[?]. Da aber Seine Fürstlichen Gnaden sich allewege erboten …
Instruktion und Befehl, die die gemeinen Pfänner zu Sooden, die innerhalb und außerhalb des Fürstentums Hessen gesessen sind, ihrem verordneten und erwählten Ausschuss, nämlich Asmus vom Butlar, Werner[?] Trotte, Magister Hermannus Reiß[?], George Freundt, …
Erstlich soll der verordnete Ausschuss von aller Pfänner wegen Vollmacht und Gewalt haben, auf der Pfänner Kosten und Zehrung Rat zu suchen bei den Universitäten zu Erfurt, Leipzig und Wittenberg, und an welchem Ort und Ende sie Rechtsverständige, die ihnen …
Erstlich soll der verordnete Ausschuss von aller Pfänner wegen Vollmacht und Gewalt haben, auf der Pfänner Kosten und Zehrung Rat zu suchen bei den Universitäten zu Erfurt, Leipzig und Wittenberg, und an welchem Ort und Ende sie Rechtsverständige, die ihnen …
Erstlich soll der verordnete Ausschuss von aller Pfänner wegen Vollmacht und Gewalt haben, auf der Pfänner Kosten und Zehrung Rat zu suchen bei den Universitäten zu Erfurt, Leipzig und Wittenberg, und an welchem Ort und Ende sie Rechtsverständige, die ihnen …
Erstlich soll der verordnete Ausschuss von aller Pfänner wegen Vollmacht und Gewalt haben, auf der Pfänner Kosten und Zehrung Rat zu suchen bei den Universitäten zu Erfurt, Leipzig und Wittenberg, und an welchem Ort und Ende sie Rechtsverständige, die ihnen …
… etliche Personen mehr in diesem Fall zu gebrauchen nötig sein würden, so haben die Pfänner allesamt sich verpflichtet und eingewilligt: Welchen Pfänner sie aus uns anderen[?] zu sich fordern, haben und gebrauchen wollen, derselbe soll solches nicht …
… etliche Personen mehr in diesem Fall zu gebrauchen nötig sein würden, so haben die Pfänner allesamt sich verpflichtet und eingewilligt: Welchen Pfänner sie aus uns anderen[?] zu sich fordern, haben und gebrauchen wollen, derselbe soll solches nicht …
… etliche Personen mehr in diesem Fall zu gebrauchen nötig sein würden, so haben die Pfänner allesamt sich verpflichtet und eingewilligt: Welchen Pfänner sie aus uns anderen[?] zu sich fordern, haben und gebrauchen wollen, derselbe soll solches nicht …
… Nachteil entstehen und begegnen würde, denselben erkennen und wollen wir gemeinen Pfänner ihnen, wie billig, erstatten und sie in jedem Fall dessen schadlos halten, ohne Gefährde. Dessen zu Urkund haben wir gemeinen Pfänner die ehrenfesten und achtbaren, …
ZusammenfassungBd. 1, S. 210–251 · Das zweite Buch
… rechtmäßigem Grund geschähe“. Der rechtmäßige Grund sei hier, dass die Vorfahren der Pfänner „als Erste die besagten Salinen erbaut und die Last und Hitze gewaltiger Arbeiten und Kosten getragen haben“. Und dann ein Argument, das man in einer Preisdebatte des …
Redaktionelle AnmerkungBd. 1, S. 210–361 · Das zweite Buch
… — sind die Standardautoritäten des gelehrten Rechts. Zur Zahl 313, mit der die Pfänner ihren Besitzstand begründen: Von 1538 zurückgerechnet führt sie ins Jahr 1225 — weit vor ihre älteste Urkunde von 1300. Belegen lässt sich das nicht; juristisch musste es …
… gemeinhin [gestrichen: die Gebauerschaft] in den Sooden, sonst auch [gestrichen: die Pfänner] genannt — diese Genossen, sage ich, haben innegehabt und besessen,
ZusammenfassungBd. 1, S. 252–361 · Das zweite Buch
… durch langen Gebrauch erworben“. Und dann eine Zahl, die alles Weitere trägt. Die Pfänner und ihre Vorfahren seien „über dreihundertdreizehn Jahre“ bei dieser Gerechtigkeit gelassen, dabei geschützt und gehandhabt worden. Rückgerechnet von 1538 kommt man ins …
… und Land zu Hessen liegt ein Salzwerk zu Allendorf, in den Sooden genannt; die Pfänner desselben Salzwerks, die Gebauerschaft genannt, haben über Menschengedenken und eine gar lange Zeit, aus alten Freiheiten, Herkommen und Gewohnheiten, an diesem Ort …
… und Land zu Hessen liegt ein Salzwerk zu Allendorf, in den Sooden genannt; die Pfänner desselben Salzwerks, die Gebauerschaft genannt, haben über Menschengedenken und eine gar lange Zeit, aus alten Freiheiten, Herkommen und Gewohnheiten, an diesem Ort …
… und Land zu Hessen liegt ein Salzwerk zu Allendorf, in den Sooden genannt; die Pfänner desselben Salzwerks, die Gebauerschaft genannt, haben über Menschengedenken und eine gar lange Zeit, aus alten Freiheiten, Herkommen und Gewohnheiten, an diesem Ort …
dass auch die Fürsten zu Hessen weder selbst noch durch andere die gedachten Pfänner mit anderen Salzkoten, innerhalb oder außerhalb ihrer Koten, auf eine Meile Wegs von denselben Koten zu rechnen, in keiner Weise überbauen sollen oder wollen; sondern es ist …
und den Pfännern des benannten Salzwerks Irrung und Gebrechen zugetragen haben, weil der hochbenannte Landgraf mehr Pfannen auf das Salzwerk zu den Koten hat setzen wollen,
und den Pfännern des benannten Salzwerks Irrung und Gebrechen zugetragen haben, weil der hochbenannte Landgraf mehr Pfannen auf das Salzwerk zu den Koten hat setzen wollen,
wodurch sich die Pfänner beschwert befunden haben; und dieser Gebrechen ist schließlich durch einen Vertrag, den der Landgraf bewilligt, angenommen und für sich, Seiner Fürstlichen Gnaden
mit weiterem Inhalt. Dagegen sind auch die Pfänner durch denselben Vertrag, der am Tag Walpurgis (1. Mai) des benannten Jahres dreizehnhundert datiert ist, verpflichtet worden, dem hochbenannten Landgrafen und Seiner Fürstlichen Gnaden
… als Seine Fürstlichen Gnaden die Regierung des Landes bereits angenommen hatten, den Pfännern vertrags- und kontraktweise verschrieben worden, wie dieselbe Verschreibung, die am Freitag nach Dionysius (12. Oktober) im Jahr nach Christi Geburt …
… als Seine Fürstlichen Gnaden die Regierung des Landes bereits angenommen hatten, den Pfännern vertrags- und kontraktweise verschrieben worden, wie dieselbe Verschreibung, die am Freitag nach Dionysius (12. Oktober) im Jahr nach Christi Geburt …