um Erstreckung des Termins zu bitten) verlauten lassen haben, dass die gemeinen Pfänner die rechtliche Erkenntnis der Landschaft nicht abschlagen, sondern annehmen würden, es dafür geachtet werden könne, dass dadurch die gemeine Gebauerschaft in die …
um Erstreckung des Termins zu bitten) verlauten lassen haben, dass die gemeinen Pfänner die rechtliche Erkenntnis der Landschaft nicht abschlagen, sondern annehmen würden, es dafür geachtet werden könne, dass dadurch die gemeine Gebauerschaft in die …
Viertens, ob die Pfänner, die im Land zu Hessen wohnhaft sind, schuldig seien, sich in diesem Handel von den anderen ausländischen Pfännern, die eben gleich mit ihnen berechtigt sind, trennen zu lassen, oder was darum allenthalben Recht sei?
Fünftens, falls der hochberühmte Landgraf sich erböte, den Pfännern ihr gegebenes Geld wiederzugeben, ob sie das anzunehmen und von ihrer Gerechtigkeit abzutreten schuldig seien?
Sechstens und zuletzt, ob den gemeinen Pfännern zuträglicher sei, eine rechtliche oder eine gütliche[?] Erörterung dieses Gebrechens mit dem hochberühmten Landgrafen als ihrem gnädigen Herrn und Landesfürsten zu erwarten?
… Vorgängern geschlossen wurden. Viertens: Wenngleich darauf gedrungen wird, dass die Pfänner kraft aufgerichteter Verträge und Kontrakte und aus anderen Ursachen am Salzbrunnen und am ganzen Salzwerk
… Vorgängern geschlossen wurden. Viertens: Wenngleich darauf gedrungen wird, dass die Pfänner kraft aufgerichteter Verträge und Kontrakte und aus anderen Ursachen am Salzbrunnen und am ganzen Salzwerk
… Seine Fürstlichen Gnaden aus dieser stattlichen Ursache Befugnis haben, die gemeinen Pfänner ihrer eigentümlichen Gerechtigkeit, soviel nötig, zu entsetzen und auch mehr Pfannen zu errichten,
… Seine Fürstlichen Gnaden aus dieser stattlichen Ursache Befugnis haben, die gemeinen Pfänner ihrer eigentümlichen Gerechtigkeit, soviel nötig, zu entsetzen und auch mehr Pfannen zu errichten,
Privilegien und anderer Gerechtigkeit der Pfänner, und das deshalb, weil Seine Fürstlichen Gnaden angeben, als sollte ein gemeiner Nutzen aller Stände zu Hessen dieses Werk erfordern; welcher gemeine Nutzen, wenn er offenkundig ist, allem besonderen Nutzen …
… Privilegien und auch Verträgen, die weiland Ihre Fürstlichen Gnaden den gemeinen Pfännern gegeben und mit ihnen aufgerichtet haben, dem jetzt regierenden Fürsten als Nachfolger (tanquam successori) an Seiner Fürstlichen Gnaden Gerechtigkeit
… Salzpfannen bei den Salzbrunnen und der Ader, die der gemeinen Gebauerschaft und den Pfännern zustehen, bauen zu lassen oder den Salzbrunnen zu gebrauchen oder aber den benannten Pfännern anderen Einhalt[?] an ihrer Gerechtigkeit zu tun,
… Salzpfannen bei den Salzbrunnen und der Ader, die der gemeinen Gebauerschaft und den Pfännern zustehen, bauen zu lassen oder den Salzbrunnen zu gebrauchen oder aber den benannten Pfännern anderen Einhalt[?] an ihrer Gerechtigkeit zu tun,
… Fürstlichen Gnaden über die Privilegien, Verträge und erlangte Gerechtigkeit dieser Pfänner gründlich berichtet wird, sich ohne Zweifel gegen seine Untertanen gnädig verhalten wird,
und es ist dafür zu halten, dass diese Mühe den Pfännern aus nichts anderem erwachsen ist als daraus, dass hochgedachtem Landgrafen ihre Privilegien, Freiheiten, Verträge und erlangten Gerechtigkeiten bisher nicht gründlich vorgetragen worden sind.
… aus der Erzählung des Handels zu befinden, dass die gemeine Gebauerschaft und die Pfänner diese ihre Gerechtigkeit – nämlich dass niemand mehr Salzböden des Orts bauen oder mehr Pfannen errichten soll, dass auch niemand Macht haben soll, des Orts Pfannen zu …
… aus der Erzählung des Handels zu befinden, dass die gemeine Gebauerschaft und die Pfänner diese ihre Gerechtigkeit – nämlich dass niemand mehr Salzböden des Orts bauen oder mehr Pfannen errichten soll, dass auch niemand Macht haben soll, des Orts Pfannen zu …
… mit ihnen einen redlichen Kontrakt gehalten hat, nach dessen Inhalt die gemeinen Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden hochlöblichen Gedächtnisses fünftausend Gulden
… jetzt regierende Fürst die zweihundert Gulden jährlichen Geldes, wozu sich die Pfänner kraft der oben erwähnten Kontrakte verpflichtet haben, viele Jahre eingenommen, wodurch Seine Fürstlichen Gnaden in solche Kontrakte und Verträge eingeheilt (eingetreten) …
Und weil auch hochgedachter Landgraf verpflichtet ist, die Pfänner bei ihrer erlangten Gerechtigkeit nicht allein zu schützen, sondern sie auch, wenn sie durch andere daran verhindert würden, als ein Erbe seines Vaters zu vertreten, so folgt,
Und weil auch hochgedachter Landgraf verpflichtet ist, die Pfänner bei ihrer erlangten Gerechtigkeit nicht allein zu schützen, sondern sie auch, wenn sie durch andere daran verhindert würden, als ein Erbe seines Vaters zu vertreten, so folgt,
dass auch Seine Fürstlichen Gnaden in keinem Wege mit Recht dazu kommen kann, den Pfännern an ihren Gerechtigkeiten, Freiheiten und anderem, was ihnen kraft der Kontrakte und Verträge gebührt, Eintrag oder Verhinderung zu tun.
Zum anderen ist auch über das alles zu bedenken, dass die Pfänner ihre Gerechtigkeit neben anderem kraft aufgerichteter und bewilligter Verträge haben, welche Verträge im Recht so hoch befreit sind,
Zum Dritten wird in der Erzählung der Geschichte durch die gemeinen Pfänner angegeben, dass sie und ihre Vorfahren solche oben erwähnte Gerechtigkeit über Menschengedenken gehabt, dieses Salzwerk auch seit solcher undenklicher Zeit her allein genossen, …