… etliche Personen mehr in diesem Fall zu gebrauchen nötig sein würden, so haben die Pfänner allesamt sich verpflichtet und eingewilligt: Welchen Pfänner sie aus uns anderen[?] zu sich fordern, haben und gebrauchen wollen, derselbe soll solches nicht …
… etliche Personen mehr in diesem Fall zu gebrauchen nötig sein würden, so haben die Pfänner allesamt sich verpflichtet und eingewilligt: Welchen Pfänner sie aus uns anderen[?] zu sich fordern, haben und gebrauchen wollen, derselbe soll solches nicht …
… etliche Personen mehr in diesem Fall zu gebrauchen nötig sein würden, so haben die Pfänner allesamt sich verpflichtet und eingewilligt: Welchen Pfänner sie aus uns anderen[?] zu sich fordern, haben und gebrauchen wollen, derselbe soll solches nicht …
… Nachteil entstehen und begegnen würde, denselben erkennen und wollen wir gemeinen Pfänner ihnen, wie billig, erstatten und sie in jedem Fall dessen schadlos halten, ohne Gefährde. Dessen zu Urkund haben wir gemeinen Pfänner die ehrenfesten und achtbaren, …
… und Land zu Hessen liegt ein Salzwerk zu Allendorf, in den Sooden genannt; die Pfänner desselben Salzwerks, die Gebauerschaft genannt, haben über Menschengedenken und eine gar lange Zeit, aus alten Freiheiten, Herkommen und Gewohnheiten, an diesem Ort …
… und Land zu Hessen liegt ein Salzwerk zu Allendorf, in den Sooden genannt; die Pfänner desselben Salzwerks, die Gebauerschaft genannt, haben über Menschengedenken und eine gar lange Zeit, aus alten Freiheiten, Herkommen und Gewohnheiten, an diesem Ort …
… und Land zu Hessen liegt ein Salzwerk zu Allendorf, in den Sooden genannt; die Pfänner desselben Salzwerks, die Gebauerschaft genannt, haben über Menschengedenken und eine gar lange Zeit, aus alten Freiheiten, Herkommen und Gewohnheiten, an diesem Ort …
… werden mögen, und dass solcher gemeiner Nutzen durch die Verschreibung, die die Pfänner haben, nicht verhindert werden könne oder dürfe. Zweitens: Wenngleich die Pfänner von Seiner Fürstlichen Gnaden
… und Seine Fürstlichen Gnaden vielleicht hierdurch im Vorhaben sein sollten, die Pfänner, nämlich die ausländischen von den einländischen, zu trennen, hofften die Pfänner, dass sie in solche Trennung von Rechts wegen einzuwilligen nicht schuldig seien,
… und Salzpfannen bei dem Salzbrunnen und den Adern, die der Gebauerschaft und den Pfännern zustehen, bauen zu lassen und den Salzbrunnen zu gebrauchen, ungeachtet der alten hergebrachten ruhigen[?] Besitzung, Erbschaft, Gewohnheit, Gnaden, Freiheiten und …
… und Salzpfannen bei dem Salzbrunnen und den Adern, die der Gebauerschaft und den Pfännern zustehen, bauen zu lassen und den Salzbrunnen zu gebrauchen, ungeachtet der alten hergebrachten ruhigen[?] Besitzung, Erbschaft, Gewohnheit, Gnaden, Freiheiten und …
und die Pfänner nachzugeben schuldig seien, dass mehr Pfannen gesetzt würden – ob nicht solches kraft der Verträge und Gerechtigkeit der gemeinen Gebauerschaft und den Erben des Salzwerks mit mehr Recht als dem hochgedachten Fürsten oder jemand anderem …
… Salzpfannen bei den Salzbrunnen und der Ader, die der gemeinen Gebauerschaft und den Pfännern zustehen, bauen zu lassen oder den Salzbrunnen zu gebrauchen oder aber den benannten Pfännern anderen Einhalt[?] an ihrer Gerechtigkeit zu tun,
… Salzpfannen bei den Salzbrunnen und der Ader, die der gemeinen Gebauerschaft und den Pfännern zustehen, bauen zu lassen oder den Salzbrunnen zu gebrauchen oder aber den benannten Pfännern anderen Einhalt[?] an ihrer Gerechtigkeit zu tun,
Zum Dritten wird in der Erzählung der Geschichte durch die gemeinen Pfänner angegeben, dass sie und ihre Vorfahren solche oben erwähnte Gerechtigkeit über Menschengedenken gehabt, dieses Salzwerk auch seit solcher undenklicher Zeit her allein genossen, …
Zum Dritten wird in der Erzählung der Geschichte durch die gemeinen Pfänner angegeben, dass sie und ihre Vorfahren solche oben erwähnte Gerechtigkeit über Menschengedenken gehabt, dieses Salzwerk auch seit solcher undenklicher Zeit her allein genossen, …
sie, die Pfänner und ihre Vorfahren, über dreihundertdreizehn Jahre bei solcher Gerechtigkeit gelassen, dabei geschützt und gehandhabt haben, Fürstliche Gnaden würden aus fürstlicher Tugend, Fürstlichen Gnaden von hochbenannten ihren Voreltern angeboren, auch …
sie, die Pfänner und ihre Vorfahren, über dreihundertdreizehn Jahre bei solcher Gerechtigkeit gelassen, dabei geschützt und gehandhabt haben, Fürstliche Gnaden würden aus fürstlicher Tugend, Fürstlichen Gnaden von hochbenannten ihren Voreltern angeboren, auch …
… wird auch in der Tatsache und Erzählung der Geschichte angeführt und von den Pfännern nicht zugestanden, dass sie irgendwelche Aufschläge aufs Salz gemacht hätten, sondern sie geben dasselbe zum vorigen gewöhnlichen Kaufpreis; und wo solche Aufschläge durch …
Zum Achten: Wenn vorgewandt wird, dass die Briefe, die Landgraf Wilhelm den Pfännern gegeben hat, allein Bestätigungsbriefe wären, weswegen sie [gestrichen: könnten] nach Inhalt des angeführten Textes in c. cum dilecta, de confirmatione utili vel inutili, den …
Zum Achten: Wenn vorgewandt wird, dass die Briefe, die Landgraf Wilhelm den Pfännern gegeben hat, allein Bestätigungsbriefe wären, weswegen sie [gestrichen: könnten] nach Inhalt des angeführten Textes in c. cum dilecta, de confirmatione utili vel inutili, den …
… Anfang, ut lite non constat. non procedatur. Darum folgt aus dem anderen, dass die Pfänner als eigentümliche Herren des strittigen Ortes bei der Erbauung der neuen Pfannen dem hochberühmten Landgrafen und männiglich vorgezogen werden. Diesem Grund kommt auch …
… Anfang, ut lite non constat. non procedatur. Darum folgt aus dem anderen, dass die Pfänner als eigentümliche Herren des strittigen Ortes bei der Erbauung der neuen Pfannen dem hochberühmten Landgrafen und männiglich vorgezogen werden. Diesem Grund kommt auch …
Auf die dritte Frage, nämlich: ob dadurch, dass die Gesandten der Pfänner, die allein Befehl gehabt haben, um Erstreckung des angesetzten Termins zu bitten, sich haben vernehmen lassen, die Pfänner würden das rechtliche Erkenntnis der Landschaft Hessen …
… der fünftausend Gulden, die Seiner Fürstlichen Gnaden[?] Vater von den Pfännern auf[?] den aufgerichte=[?]ten Vertrag empfangen hat, diesen wieder zurück[?]ziehen und aufheben möge — darauf ist zu antworten, dass der hochbenannte Fürst zur Widerrufung und …