… die Räte, es sei beschwerlich, dass man in dieser Sache dergestalt, wie die Pfänner begehrten, verfahren solle; dafür zeigten sie mancherlei Ursache an und befahlen den gemeinen Pfännern, auf andere Mittel und Wege zu denken, welche für Seine Fürstlichen …
sondern es werde sonst deshalb vor gemeiner Ritterschaft und Landschaft mit den Pfännern verhandelt werden; was dann dieselben den Pfännern, weil die zehn Albus dem Vertrag zuwider im Salzkauf aufgeschlagen worden seien,
Pfänner zu Allendorf, unterschrieben[?]. Am heutigen Mittwoch nach Johannis Baptistae (Juni) im Jahr 1545 sind die Räte samt dem Ausschuss der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus hier zu Allendorf beieinander gewesen, haben daselbst etliche Artikel, die durch …
… werde, dass niemand benachteiligt werde, so ist unser Befehl, dass du die Pfänner und Bürger zu Allendorf allgemein unter der Glocke zusammenforderst und den Pfännern im Beisein der anderen diese Meinung ansagst, dass sie nicht allein die jetzigen vornehmsten …
… werde, dass niemand benachteiligt werde, so ist unser Befehl, dass du die Pfänner und Bürger zu Allendorf allgemein unter der Glocke zusammenforderst und den Pfännern im Beisein der anderen diese Meinung ansagst, dass sie nicht allein die jetzigen vornehmsten …
Auf dieses Schreiben hat unser gnädiger Fürst und Herr den gemeinen Pfännern diese folgende Schrift wiederum zugefertigt, welche am Freitag nach Dionysii (10. Oktober) ungefähr um zwei Uhr gegen Abend angekommen ist: Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu …
Auf dieses Schreiben hat unser gnädiger Fürst und Herr den gemeinen Pfännern diese folgende Schrift wiederum zugefertigt, welche am Freitag nach Dionysii (10. Oktober) ungefähr um zwei Uhr gegen Abend angekommen ist: Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu …
aber die abgelösten Pfänner sollten mit solchem Schaden nichts zu tun haben. Wenn auch ein oder mehrere Pfänner wären, die ihr Hauptgeld haben wollten, und das Seiner Fürstlichen Gnaden ein Jahr zuvor aufkündigten, so sollte Seine Fürstliche
… gegeben, dass alsdann beiderseits Ihre Fürstlichen Gnaden und die gemeinen Pfänner von Allendorf, oder aber hierzu bevollmächtigte Anwälte, auf den nächstkommenden Mittwoch nach Katharina (26. November) zu Marburg vor Statthalter und Bürgermeister und Rat …
… gegeben, dass alsdann beiderseits Ihre Fürstlichen Gnaden und die gemeinen Pfänner von Allendorf, oder aber hierzu bevollmächtigte Anwälte, auf den nächstkommenden Mittwoch nach Katharina (26. November) zu Marburg vor Statthalter und Bürgermeister und Rat …
Seit dem Sonntag nach Severi (26. Oktober) im Jahr 1539 sind die gemeinen Pfänner zu Allendorf auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen und haben nach Erwägung allerlei Dinge es für nützlich und notwendig angesehen und befohlen, dass alle auswärtigen …
Darauf haben die obgedachten beiden Räte und der Ausschuss samt den gemeinen Pfännern, so viele man damals haben konnte, es für notwendig und nützlich angesehen und beschlossen, dass am nächstfolgenden Sonnabend, wie auch zu Marburg vor Eröffnung desselben …
Darauf haben die obgedachten beiden Räte und der Ausschuss samt den gemeinen Pfännern, so viele man damals haben konnte, es für notwendig und nützlich angesehen und beschlossen, dass am nächstfolgenden Sonnabend, wie auch zu Marburg vor Eröffnung desselben …
… gelitten habe. Dagegen ist Johann Niedenstein als Salzgraf und Diener der gemeinen Pfänner vorgetreten mit der Erzählung, dass sich die gemeinen Pfänner — nachdem sie, wie Gott bewusst ist, zu keinem Schaden Ursache gegeben,
worauf auch die auswärtigen Pfänner zu der Zeit wiederum hierher beschrieben (einberufen) worden sind. Am heutigen Mittwoch nach Dreikönig (7. Januar) im Jahr 1540 sind alle ein- und auswärtigen Pfänner, die damals beschrieben waren, auf dem Rathaus …
worauf auch die auswärtigen Pfänner zu der Zeit wiederum hierher beschrieben (einberufen) worden sind. Am heutigen Mittwoch nach Dreikönig (7. Januar) im Jahr 1540 sind alle ein- und auswärtigen Pfänner, die damals beschrieben waren, auf dem Rathaus …
… gnädigen Fürsten und Herrn die beiden Artikel, um die ihr uns von wegen der gemeinen Pfänner gebeten habt, untertäniglich angezeigt; und soviel den ersten Punkt betrifft, sagen Seine Fürstlichen Gnaden: Wenn die Pfänner Verstand hätten, hätten sie keine …
… und unparteiischen Unterhändler, auf welche die vorberührte Instruktion der Pfänner endlich gestellt war, nicht haben gestatten wollen, so sind deswegen abermals die nächstgesessenen Pfänner innerhalb der Zeit beschrieben worden und haben samt den …
… alle vorige und jetzige Handlung der Konvention vorbehalten bleibe, desgleichen den Pfännern an allen ihren Rechten und Gerechtigkeiten, insonderheit dem neuen oben berührten, hiervor gestellten Vertrag, auch ihrer getanen Revokation, Protestation, Exzeption …
… alle vorige und jetzige Handlung der Konvention vorbehalten bleibe, desgleichen den Pfännern an allen ihren Rechten und Gerechtigkeiten, insonderheit dem neuen oben berührten, hiervor gestellten Vertrag, auch ihrer getanen Revokation, Protestation, Exzeption …
Nachdem aber die oben angezeigten Gesandten der Pfänner am Donnerstag nach Lichtmess (5. Februar) in der fürstlichen Kanzlei zu Kassel vor den verordneten und dazu erwählten Beisitzern — mit Namen von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn: Herr Dietrich …
zu all dem rechten Gebrauch und Vorteil, den sie, die Pfänner, daran gehabt haben sollten, eintun und lozieren (verpachten) sollen, sodass Seine Fürstlichen Gnaden solche Kote der Pfänner mit Seiner Fürstlichen Gnaden
zu all dem rechten Gebrauch und Vorteil, den sie, die Pfänner, daran gehabt haben sollten, eintun und lozieren (verpachten) sollen, sodass Seine Fürstlichen Gnaden solche Kote der Pfänner mit Seiner Fürstlichen Gnaden
sind beide Räte samt dem Ausschuss der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, haben daselbst von Johann Niedenstein, Johann Schaffnicht und anderen ihren damaligen Gesandten den Bericht (Relation) und was allenthalben in der oben …
… April 1540) hat der Rentmeister in Sooden öffentlich verboten, dass die Knechte der Pfänner außerhalb ihres, der Pfänner, Bezirks Holz kaufen sollen, bei ungnädiger Strafe.