Item, dass hinfort von einem jeden Schiff voll Holz, das auf dem Wasser zum Behuf der Pfänner geführt und vor die Sooden gebracht wird, dem Fürsten ein Schneeberger Zoll gegeben und gereicht werden solle; wogegen die Salzgrafen anstelle der Pfänner von Stund …
… lassen. Dass sie aber etliche Register ohne Bewilligung und Befehl der gemeinen Pfänner vorlegen sollten, wolle ihnen nicht geziemen; aber sonst für ihre Person einen ungefähren Bericht, den Registern gemäß, was das Salzwerk in jedem Jahr seit ungefähr zwölf …
… lassen. Dass sie aber etliche Register ohne Bewilligung und Befehl der gemeinen Pfänner vorlegen sollten, wolle ihnen nicht geziemen; aber sonst für ihre Person einen ungefähren Bericht, den Registern gemäß, was das Salzwerk in jedem Jahr seit ungefähr zwölf …
… lassen. Dass sie aber etliche Register ohne Bewilligung und Befehl der gemeinen Pfänner vorlegen sollten, wolle ihnen nicht geziemen; aber sonst für ihre Person einen ungefähren Bericht, den Registern gemäß, was das Salzwerk in jedem Jahr seit ungefähr zwölf …
… könnte, und davon eine Notel nach Seiner Fürstlichen Gnaden Bedenken den gemeinen Pfännern aufs Förderlichste zustellen; doch dass sie auch zuvor wüssten, ob es den gemeinen Pfännern ernst sei, dergestalt Handlung zu verfolgen, denn ohne das wäre es …
… den Gütern vergolten würde. Solches wird nun nach Gelegenheit des Landes und von den Pfännern zu bedenken sein, ob dieser Vorschlag vorzutragen sei. Zum anderen, wo Seiner Fürstlichen Gnaden das nicht gefallen wollte, ob es dann Seinen Fürstlichen Gnaden …
… den Gütern vergolten würde. Solches wird nun nach Gelegenheit des Landes und von den Pfännern zu bedenken sein, ob dieser Vorschlag vorzutragen sei. Zum anderen, wo Seiner Fürstlichen Gnaden das nicht gefallen wollte, ob es dann Seinen Fürstlichen Gnaden …
… und alles, was den zweiundvierzig Pfannen anhängig und zugehörig ist, bei den Pfännern bliebe, und die jährliche Pension, wie man deren einig würde, den Pfännern, und einem jeden insbesondere, alle Jahre unfehlbar bezahlt würde; und wo in der Bezahlung der …
… und alles, was den zweiundvierzig Pfannen anhängig und zugehörig ist, bei den Pfännern bliebe, und die jährliche Pension, wie man deren einig würde, den Pfännern, und einem jeden insbesondere, alle Jahre unfehlbar bezahlt würde; und wo in der Bezahlung der …
und was dazu den Pfännern dienlich und noch hinzuzusetzen wäre, zu überlassen, möchte den Pfännern annehmbar und tunlich sein, doch bei dem Vertrag zu beharren. Wo nun Seine Fürstlichen Gnaden
unverbrüchlich und unverrückt; oder zum dritten, wo den Pfännern ihr Gedinge nicht gehalten und ihnen aufgesagt würde, dass sie sich zum Rechten nicht versehen und es anzunehmen auch nicht schuldig sind, dass alsdann den Pfännern ohne alle Einrede und …
Im Falle aber, dass keiner der Gegenvorschläge der Pfänner angenommen werden wollte und der Fürst dennoch mit den Pfännern wegen des Bodenzinses und des Salzgeldes in Irrung und Missverständnis stünde, welche die Pfänner, damit sie mit ihrem Gnädigen
… und das Land durch Sterben (Seuche) oder Fehde verderben könnten, weshalb es den Pfännern besser wäre, das Geld zu nehmen und wiederum nützlicher anzulegen, so ist wiederum von den Pfännern auch zu bedenken, dass durch Sterben das Salzwerk und Land nicht ganz …
… und das Land durch Sterben (Seuche) oder Fehde verderben könnten, weshalb es den Pfännern besser wäre, das Geld zu nehmen und wiederum nützlicher anzulegen, so ist wiederum von den Pfännern auch zu bedenken, dass durch Sterben das Salzwerk und Land nicht ganz …
… und das Land durch Sterben (Seuche) oder Fehde verderben könnten, weshalb es den Pfännern besser wäre, das Geld zu nehmen und wiederum nützlicher anzulegen, so ist wiederum von den Pfännern auch zu bedenken, dass durch Sterben das Salzwerk und Land nicht ganz …
… wucherisch angefochten werden könnte. Endlich, wo es die Wege ergriffe, dass die Pfänner des Salzwerks erblich ganz und gar abstehen und es dem Fürsten einräumen wollten, und der Fürst nun die Bezahlung tun wollte nach der Bewertung, wie der Pfänner Güter bei …
… wucherisch angefochten werden könnte. Endlich, wo es die Wege ergriffe, dass die Pfänner des Salzwerks erblich ganz und gar abstehen und es dem Fürsten einräumen wollten, und der Fürst nun die Bezahlung tun wollte nach der Bewertung, wie der Pfänner Güter bei …
so sind Seine Fürstlichen Gnaden zu bitten, die Pfänner bei dem neu aufgerichteten, bewilligten und angenommenen Vertrag gnädig bleiben zu lassen, wie oben gesagt; oder wegen der streitigen Artikel und des Missverständnisses des Vertrags in etlichen Punkten, …
… Aufschub zu nehmen, als der Vertrag vermeldet und mit sich bringt. Jedoch ist den Pfännern in jedem Fall zu raten, dass sie sich solchen Aufschubs nicht beschweren, sondern dem hochgedachten Fürsten darin untertänig willfahren, doch mit angehefteter …
… Aufschub zu nehmen, als der Vertrag vermeldet und mit sich bringt. Jedoch ist den Pfännern in jedem Fall zu raten, dass sie sich solchen Aufschubs nicht beschweren, sondern dem hochgedachten Fürsten darin untertänig willfahren, doch mit angehefteter …
… Aufschub zu nehmen, als der Vertrag vermeldet und mit sich bringt. Jedoch ist den Pfännern in jedem Fall zu raten, dass sie sich solchen Aufschubs nicht beschweren, sondern dem hochgedachten Fürsten darin untertänig willfahren, doch mit angehefteter …
genannten Pfänner zunächst Bedenken hatten, sind sie doch, nachdem sie befunden hatten, dass wir ohne ihren Schaden mehr Pfannen einrichten lassen wollten und von Rechts wegen auch könnten, von diesem Bedenken untertänig abgestanden. Sie haben deshalb uns und …
… uns mit ihnen auch wegen des Soleschöpfens und des Siedens gnädig verglichen: Die Pfänner dürfen jede Woche in ihren zweiundvierzig Siedehäusern in jedem zweimal sieden und in jeder Pfanne acht Achtel Salz machen lassen. Zu diesem Zweck sollen und dürfen sie …
und sieden, weil sie auf deren Seite liegen — so jedoch, dass die Pfänner kraft ihrer Erbgerechtigkeit stets den Vorzug haben sollen. Wenn man durch Gottes Gabe und menschliche Geschicklichkeit eine bessere Art zu sieden findet, für die man über die …
… Gießen, Homberg, Treysa, Grebenstein, Alsfeld, Wolfhagen und Nidda —, die nicht Pfänner sind und in den Siedehäusern keine Gerechtsame haben, damit die gemeine Landschaft dadurch nicht beschwert werde. Und wenn diese befinden, dass man das Salz billiger …