Bd. 1, S. 98 (Bl. 46v), Segment 1 — Übersetzung
Vorbedachtsamkeit übereingekommen mit unseren Gebauern (Pfännern), die an dem Salzwerk zu Sooden erbberechtigt sind,
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Vorbedachtsamkeit übereingekommen mit unseren Gebauern (Pfännern), die an dem Salzwerk zu Sooden erbberechtigt sind,
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief all ihr altes Recht, das sie von alters her gehabt haben, das man die Gebauerschaft nennt, die wir
Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben — was man Bauerschaft nennt —,
… lieben Getreuen, die Bauerschaft des Soden unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren seligen Vorfahren befreit worden sind
Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man die Gebauerschaft nennt,
… lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Vorfahren seligen befreit und ihre Freiheiten und Rechte ihnen bestätigt worden sind, nach dem Inhalt der Briefe und Siegel, die man ihnen darüber …
… lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Voreltern …
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her haben und die man die Gebauerschaft nennt,
dass wir von unseren Lieben, den Gebauern vom Soden, anders genannt die Pfänner, gründlich und in ganzer Wahrheit berichtet und unterwiesen worden sind,
als dass wir den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern vom Soden, genannt Pfänner, die Gebauerschaft ihres Salzwerks mit ihrem Anhang, Herkommen, Gewohnheiten, Gnaden, Freiheiten und allen anderen Rechten
… wir für uns, unsere Erben und Nachkommen den obgenannten Gebauern, genannt Pfänner, das vorgenannte …
… Erben und Nachkommen die genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, weder selbst noch durch andere Leute mit anderen Salzboden innerhalb oder außerhalb ihres Sodens
… Erben und Nachkommen den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern, genannt Pfänner, das alte Recht, das sie Gebauerschaft nennen, mit allem, was von alters her daran hängt,
sondern unseren lieben Getreuen, den Gebauern vom Soden, genannt Pfänner, innerhalb eines Monats — vom Tage der Schenkung oder des anderweitigen Erwerbs an zu rechnen — für so viel Geld, wie das geschenkte oder auf andere Weise angefallene Teil nach dem Lauf …
… Erben und Nachkommen, den vielgenannten, unseren lieben getreuen Gebauern, den Pfännern, alle ihre Gebote und Gewohnheiten, mit denen sie ihre Meisterknechte, Afterknechte oder andere, die auf dem Salzwerk arbeiten wollen, zu strafen und zu zwingen haben.
Insbesondere das Gebot, dass die Pfänner einen Knecht, der einen anderen Bodeknecht seines Lebens beraubt, auf hundert Jahre und einen Tag,
Auch soll in den Boden (Siedehäusern) ohne den Willen der Pfänner niemand wohnen, es sei denn, er sei ihnen und sonst niemandem durch Eid verpflichtet.
Doch dürfen daneben unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, ihre Schulden (Forderungen), die sie jetzt haben oder die sie wegen ihres Salzwerks und verkauften Salzes künftig haben werden,
… sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, aus ihrem Salzwerk und Boden uns, unseren Erben und Nachkommen,
alsdann sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, die obgenannte Summe von zweihundert Gulden nach dem Maß der Verwüstung oder Zerstörung bezahlen, ohne Gefährde.
… sollen die Vorgenannten, unsere lieben Getreuen, die Gebauern von dem Boden, genannt Pfänner, gemeinsam und ein jeder für sich, nach der Zahl seines Erbteils an den Pfannen, bei den Werten des Geschosses,
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie Gebauerschaft nennen und die wir ihnen auch halten wollen,
Daneben bestätigen wir auch den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief, im Namen wie oben erwähnt, …
… Achtteile unseren lieben Getreuen, den Gebauern zu den Soden, anders genannt die Pfänner, für tausend rheinische Gulden auf Wiedereinlösung versetzt und verpfändet hat,
… wenig oder viel, an den genannten Salzpfannen haben soll, er sei denn in derselben Pfänner-Gebauerschaft, die von unseren Vorfahren, den Fürsten von Hessen, und uns selbst bestätigt ist, …
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