Bd. 1, S. 139 (Bl. 67r), Segment 3 — Übersetzung
… — den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern zum Sooden, anders genannt die Pfänner,
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… — den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern zum Sooden, anders genannt die Pfänner,
Und wir sprechen für uns, unsere Erben und Erbnehmer die genannten Pfänner von diesen tausend Gulden quitt, ledig und los;
und wir eignen sie den genannten Pfännern erblich zu, damit zu tun und zu lassen wie mit ihren anderen eigenen Erbgütern;
durch die die alten Rechte der genannten Pfänner — besonders ihre Gebauerschaft, ihr Herkommen, ihre Gewohnheiten, Freiheit und Gnade — geschwächt oder sonst geschmälert werden könnten, künftig über lang oder kurz gefunden würden,
… zum Sooden, gelegen vor unserer Stadt Allendorf an der Werra, anders genannt die Pfänner, vormals wegen unseres Zolls, der uns in ihrem genannten Sooden gehört und zusteht, vertragen und geeinigt haben,
wofür dann die genannten unsere lieben Getreuen, die Pfänner, uns dreihundert Gulden jährlicher Pension von und aus ihrem oben genannten Sooden geben sollen, und fünftausend Gulden als …
… die oben genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern in Sooden, anders genannt Pfänner, von dieser gelieferten und bezahlten Summe von fünftausend Gulden quitt, ledig und los; alle Gefährde und Arglist ist hierin ausgeschlossen.
Pfänner-Koten[?] hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.
… des Salzwerks gehandelt, desgleichen auch von allen Privilegien, so viele deren die Pfänner bei sich haben, bis auf das Jahr 1511 geschrieben,
Pfänner-Koten[?] hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.
Es waren auch die Pfänner ganz und gar darauf versteift und der Meinung, dass sie keineswegs nachgeben wollten, dass unser gnädiger Fürst und Herr hochlöblichen Gedächtnisses neben ihnen im Salzwerk bauen dürfe, sondern wollten allein damit befreit sein und …
welche der mehr hochgedachte Fürst an die Pfänner gerichtet hat, und folgends, was weiter wegen des ersten und zweiten Vertrags, auch der ersten und zweiten Location (Verpachtung) vorgefallen ist, ordentlich setzen etc.
Unseren lieben Getreuen, den Pfännern zu Allendorf in den Sooden etc.
Unseren lieben Getreuen, dem Salzgrafen, den Pfännern und der ganzen Gebauerschaft des Salzwerks zu Allendorf in den Sooden, und die dort herum ansässig sind und wohnen. Instruktion, mit der die Verordneten den Tag zu Kassel erstmals besucht haben.
Unseren lieben Getreuen, dem Salzgrafen, den Pfännern und der ganzen Gebauerschaft des Salzwerks zu Allendorf in den Sooden, und die dort herum ansässig sind und wohnen. Instruktion, mit der die Verordneten den Tag zu Kassel erstmals besucht haben.
Instruktion und Befehl[?] der gemeinen Pfänner der Gebauerschaft zu Sooden zu Allendorf an der Werra, so viele zu dieser Zeit zusammen gewesen sind: Sie haben den ehrenfesten, ehrsamen und vorsichtigen Aßmus von Butlar, Johann Schaffnit dem Älteren, Erban[?] …
Erstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen …
Erstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen …
Erstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen …
… Fürstlichen Gnaden werden als unser gnädiger Landesfürst und Herr uns, den gemeinen Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden, als Seiner Fürstlichen Gnaden Untertanen, solche geziemende[?] Bitte nicht versagen, sondern sich darin fürstlich und gnädig …
samt anderen vom Adel und aus den Städten, die mit in die Gebauerschaft der Pfänner gehören und sich dort zu Kassel befunden haben und angetroffen wurden, um elf Uhr[?] zu Mittag vor unserem[?] gnädigen
samt anderen vom Adel und aus den Städten, die mit in die Gebauerschaft der Pfänner gehören und sich dort zu Kassel befunden haben und angetroffen wurden, um elf Uhr[?] zu Mittag vor unserem[?] gnädigen
… Erstlich haben Seine Fürstlichen Gnaden die Antwort gegeben, nachdem er die Pfänner sämtlich, die zu Allendorf und dort herum im Fürstentum ansässig sind, angeschrieben und gefordert habe und sie in der Gestalt, gemäß der Zitation (Ladung), mit voller …
und sie in der Eile die Pfänner nicht haben versammeln, viel weniger nach unserer Notdurft den Tag mit voller Vollmacht beschicken können, und haben abermals gebeten, wie es in der Instruktion einverleibt ist.
und sie in der Eile die Pfänner nicht haben versammeln, viel weniger nach unserer Notdurft den Tag mit voller Vollmacht beschicken können, und haben abermals gebeten, wie es in der Instruktion einverleibt ist.
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