Und weil auch hochgedachter Landgraf verpflichtet ist, die Pfänner bei ihrer erlangten Gerechtigkeit nicht allein zu schützen, sondern sie auch, wenn sie durch andere daran verhindert würden, als ein Erbe seines Vaters zu vertreten, so folgt,
Und weil auch hochgedachter Landgraf verpflichtet ist, die Pfänner bei ihrer erlangten Gerechtigkeit nicht allein zu schützen, sondern sie auch, wenn sie durch andere daran verhindert würden, als ein Erbe seines Vaters zu vertreten, so folgt,
dass auch Seine Fürstlichen Gnaden in keinem Wege mit Recht dazu kommen kann, den Pfännern an ihren Gerechtigkeiten, Freiheiten und anderem, was ihnen kraft der Kontrakte und Verträge gebührt, Eintrag oder Verhinderung zu tun.
Zum anderen ist auch über das alles zu bedenken, dass die Pfänner ihre Gerechtigkeit neben anderem kraft aufgerichteter und bewilligter Verträge haben, welche Verträge im Recht so hoch befreit sind,
als dass die Pfänner und ihre Vorfahren das Salzwerk mit oben angezeigter Gerechtigkeit über Menschengedenken innegehabt, genossen und gebraucht haben, wie denn auch die Rechte deutliche Wege weisen,
als dass die Pfänner und ihre Vorfahren das Salzwerk mit oben angezeigter Gerechtigkeit über Menschengedenken innegehabt, genossen und gebraucht haben, wie denn auch die Rechte deutliche Wege weisen,
… Landgrafen zu Hessen an solchem Salzwerk irgendeine Gerechtigkeit, deren sich die Pfänner jetzt bedienen, gehabt hätten, und auch wenn die Einwohner des Landes zu Hessen wegen des angegebenen gemeinen Nutzens ein Interesse gehabt hätten, dass es für einen …
… und können nun, nach Verfließen solcher Zeit und verlaufener Verjährung, die Pfänner an ihrer wohlerlangten Gerechtigkeit nicht betrüben, in Anbetracht dessen, dass durch solche Verjährung seit undenklicher Zeit alle Gerechtigkeit und Herrlichkeit, auch …
… die Vorfahren[?] des jetzigen Landgrafen sich so zu bauen unterstanden haben und die Pfänner sich dessen gewehrt haben, wie die Verträge besagen (worin auch ohnehin die Fürsten zu Hessen
solche Macht übergeben haben) und aber hochgemeldete Fürsten auf solchen Einhalt der Pfänner hin über Menschengedenken nicht gebaut haben, so folgt auch, dass die Verjährung in diesem Fall wegen des Verbots und der darauf folgenden Einwilligung (propter …
solche Macht übergeben haben) und aber hochgemeldete Fürsten auf solchen Einhalt der Pfänner hin über Menschengedenken nicht gebaut haben, so folgt auch, dass die Verjährung in diesem Fall wegen des Verbots und der darauf folgenden Einwilligung (propter …
Und darum sollte es gut sein, dass sich die Pfänner, wo diese Sache zur Verhandlung kommt, auf diese drei Gründe stützen, Fürstlichen Gnaden ihre Privilegien und Verträge vorlegen, auch den langwierigen Gebrauch seit undenklicher Zeit her Fürstlichen …
… Fürst nunmehr nach Erkundigung der offenkundigen, gut begründeten Gerechtigkeit der Pfänner, dem von Fürstlichen Gnaden zuvor getanen gnädigen fürstlichen Erbieten nach, sie dabei gnädig bleiben und daran nicht hindern lassen.
… das Wenigste ihrer Nahrung an diesem Salzwerk[?] gelegen ist. Und so wollten die Pfänner in untertäniger Zuversicht stehen, weil die hochlöblichen Landgrafen zu Hessen
… Milderung des hochbenannten Fürsten fortgängig sein sollte, so würden die gemeinen Pfänner ihrer Privilegien größtenteils beraubt; denn es folgte, dass mehr gebaut und auch das Salzwerk durch andere, denen es nicht gebührt, gebraucht würde, auf welchen beiden …
… Milderung des hochbenannten Fürsten fortgängig sein sollte, so würden die gemeinen Pfänner ihrer Privilegien größtenteils beraubt; denn es folgte, dass mehr gebaut und auch das Salzwerk durch andere, denen es nicht gebührt, gebraucht würde, auf welchen beiden …
… Inhabern gegen ihren Willen nicht entzogen werden. Weil dann unleugbar ist, dass die Pfänner ihre Gerechtigkeit (nämlich neben anderem, dass des Orts nicht mehr Salzböden gebaut, auch niemand, der nicht dazu gehört, zur Nutzung des Salzwerks gelassen werden …
… von wegen des hochberühmten Landgrafen dargetan worden, dass diese Privilegien der Pfänner wegen eines Missbrauchs, der wegen etlicher Aufschläge und auch sonst unerträglicher Beschwerung, die mitunter[?] der Landschaft Hessen hieraus erfolgen[?] könnten, …
wie denn auch die Pfänner, durch dieses Jahr gewitzigt, hinfort im Sommer dermaßen auf Vorrat an Salz trachten werden, damit die Landleute im Winter desto stattlicher damit versorgt werden können.
… Beschwerung ohne Verrückung der Privilegien und erlangten Gerechtigkeiten der Pfänner verhütet und vermieden werden kann, besonders wenn sich die Landleute zu Hessen auch selbst nicht säumten und das Salz zu bequemer Zeit abführten, wenn man damit dem Wetter …
… Beschwerung ohne Verrückung der Privilegien und erlangten Gerechtigkeiten der Pfänner verhütet und vermieden werden kann, besonders wenn sich die Landleute zu Hessen auch selbst nicht säumten und das Salz zu bequemer Zeit abführten, wenn man damit dem Wetter …