Nachdem nun die Pfänner keineswegs gedachten, von dem Verkauf abzutreten, so haben sie zur Widerlegung dieses Vorschlags und aller vorgetragenen Sachen der Fürstlichen Räte durch den Bürgermeister Andres Strecker
die Ratschläge (Rechtsgutachten), die die gemeinen Pfänner in dieser Sache haben stellen lassen, und was sie nach dem Recht kraft dieses Vertrags befugt sind, verlesen lassen und untertänig um Abschaffung aller Gebrechen gebeten.
… ungebunden sein, den Vertrag zu halten oder nicht zu halten, weil die gemeinen Pfänner das Reversal, das deshalb aufgerichtet worden sei, in gebührender Zeit nicht alle besiegelt hätten,
zuerkennen würden, das hätten sie wohl zu bedenken. Hierauf haben die Pfänner abermals wie zuvor gebeten. Am Sonntag, dem Tag Viti (15. Juni), im Jahr 1539
sind beide Räte des Rats samt dem verordneten Ausschuss der gemeinen Pfänner hier zu Allendorf auf dem Rathaus versammelt gewesen; und nachdem etliche Beschwerungspunkte und Artikel wegen dieser letzten Verhandlung zu beratschlagen vorgefallen sind, es aber …
…sind beide Räte des Rats samt dem verordneten Ausschuss der gemeinen Pfänner hier zu Allendorf auf dem Rathaus versammelt gewesen; und nachdem etliche Beschwerungspunkte und Artikel wegen dieser letzten Verhandlung zu beratschlagen vorgefallen sind, es aber …
…sind beide Räte des Rats samt dem verordneten Ausschuss der gemeinen Pfänner hier zu Allendorf auf dem Rathaus versammelt gewesen; und nachdem etliche Beschwerungspunkte und Artikel wegen dieser letzten Verhandlung zu beratschlagen vorgefallen sind, es aber …
… am Sonntag Viti (15. Juni) diese folgende Schrift und dieses Bedenken den gemeinen Pfännern zugeschickt: Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Liebe Getreue, unsere Räte, die wir jüngst bei euch zu Allendorf gehabt haben, …
Unseren lieben Getreuen, den Pfännern zu Allendorf in Sooden. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipsen, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst und Herr, Euer
und dazu ohne unseren großwichtigen Schaden, womit die armen Pfänner in dieser teuren Zeit und in dem Vrke[?] beschwert sind, nicht zu bewilligen, sondern bitten in dem, wie im Abschied vor Euer
wollen die gemeinen Pfänner vor Verhörung und Richtung allerlei Gebrechen untertänig gebeten haben, sie nicht so ungehörter Sache zu verderben und zu beleidigen, und auch in dem Gnädigeres und Besseres zu Euer
…wollen die gemeinen Pfänner vor Verhörung und Richtung allerlei Gebrechen untertänig gebeten haben, sie nicht so ungehörter Sache zu verderben und zu beleidigen, und auch in dem Gnädigeres und Besseres zu Euer
… Erkenntnis durch den Vertrag und dessen Buchstaben, dazu durch die Bewilligung der Pfänner und den erlittenen Schaden dahin weisen lassen, sich gegen sie in Gnaden und dem Vertrag gemäß zu erzeigen.
… Geld laden und verkaufen sollen, mit dem Ansinnen, dass die Salzgrafen von wegen der Pfänner solches gleichermaßen bewilligen und ihren Knechten mit verbieten helfen wollten, in der Zuversicht, es werde dem Fürsten und auch den Pfännern an ihrer Bezahlung,
… beratschlagt und beschlossen worden, dass solches Gebot und solche Neuerung von den Pfännern keineswegs zu bewilligen oder nachzugeben sei, aus vielen beweglichen Ursachen, besonders weil in der neuen aufgerichteten Ordnung nichts davon vermeldet ist.
… beratschlagt und beschlossen worden, dass solches Gebot und solche Neuerung von den Pfännern keineswegs zu bewilligen oder nachzugeben sei, aus vielen beweglichen Ursachen, besonders weil in der neuen aufgerichteten Ordnung nichts davon vermeldet ist.
so sei auch den gemeinen Pfännern, bevor solches geschehen und der jetzt erbetene Verhörtag gehalten ist, in dem nichts Neues zu bewilligen oder anzufangen. Zum dritten hat der Rentmeister an die Salzgrafen begehrt: Nachdem die Pfänner jährlich zweihundert …
…so sei auch den gemeinen Pfännern, bevor solches geschehen und der jetzt erbetene Verhörtag gehalten ist, in dem nichts Neues zu bewilligen oder anzufangen. Zum dritten hat der Rentmeister an die Salzgrafen begehrt: Nachdem die Pfänner jährlich zweihundert …
… Baptistae (24. Juni) hundert fällig geworden sind, dass sie sich von wegen der Pfänner darauf einrichten wollten, dieselben in acht Tagen auszurichten und zu bezahlen.
… Monat oder zwei in Ruhe stehen und Geduld haben wolle; unterdessen wollten sich die Pfänner mit Geld versehen und es mit der Bezahlung gebührlich machen
und sich recht erzeigen. Nach dem letzten Antwortschreiben, das die gemeinen Pfänner an unseren gnädigen Fürsten und Herrn etc. auf Seiner Fürstlichen Gnaden Bedenken getan haben, haben Seine Fürstlichen Gnaden diese folgende Schrift den Pfännern wiederum …
…und sich recht erzeigen. Nach dem letzten Antwortschreiben, das die gemeinen Pfänner an unseren gnädigen Fürsten und Herrn etc. auf Seiner Fürstlichen Gnaden Bedenken getan haben, haben Seine Fürstlichen Gnaden diese folgende Schrift den Pfännern wiederum …