… am Mittwoch nach Francisci (8. Oktober) im Jahr 1539. Es folgt die Antwort der Pfänner: Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda, unserem gnädigen Herrn. …
jetzigem gnädigen Begehren nach hiermit diejenigen, die von der gemeinen Pfänner wegen als Schiedsrichter nach Inhalt des Vertrags von der Ritterschaft und den Städten dazu verordnet und gegeben sein sollen, mit Namen von der Ritterschaft Friderich Trott, …
jetzigem gnädigen Begehren nach hiermit diejenigen, die von der gemeinen Pfänner wegen als Schiedsrichter nach Inhalt des Vertrags von der Ritterschaft und den Städten dazu verordnet und gegeben sein sollen, mit Namen von der Ritterschaft Friderich Trott, …
Es folgt die Instruktion, welche die gemeinen Pfänner ihren dazu benannten Gesandten zum Besuch der ungefährlichen Verhandlung, vor den Landständen vorzulegen, mitgegeben haben.
Instruktion, Vollmacht und Befehl der gemeinen Pfänner der Bauerschaft zum Boden vor Allendorf an der Werra, so viele von ihnen zu dieser Zeit beisammen gewesen sind: Sie haben die ehrenfesten, fürsichtigen und ehrsamen Asymus von Buttlar, Ernst von …
Erstlich sollen die jetzt genannten, von uns, der Bauerschaft und den Pfännern zum Boden, abgefertigten Bevollmächtigten gegen solche ungefährliche Verhandlung, weil sie dem fürstlichen aufgerichteten Vertrag vielfach entgegen und zuwider ist, zuvor …
Erstlich sollen die jetzt genannten, von uns, der Bauerschaft und den Pfännern zum Boden, abgefertigten Bevollmächtigten gegen solche ungefährliche Verhandlung, weil sie dem fürstlichen aufgerichteten Vertrag vielfach entgegen und zuwider ist, zuvor …
… einzulassen oder eine solche abzuwarten. Zur Urkunde dessen haben wir oben genannten Pfänner die ehrsamen, fürsichtigen Herren Bürgermeister und Rat zu Allendorf gütlich gebeten, diese unsere Instruktion zu besiegeln,
… einzulassen oder eine solche abzuwarten. Zur Urkunde dessen haben wir oben genannten Pfänner die ehrsamen, fürsichtigen Herren Bürgermeister und Rat zu Allendorf gütlich gebeten, diese unsere Instruktion zu besiegeln,
… sich fände, dass Seine Fürstlichen Gnaden [gestrichen: Knechte] ohne Schaden der Pfänner und ihrer [gestrichen: Knechte] die Sole zugleich und miteinander ziehen könnten, sie alsdann solches untertäniglich und gern gestatten wollen, ungeachtet des zuvor …
… sich fände, dass Seine Fürstlichen Gnaden [gestrichen: Knechte] ohne Schaden der Pfänner und ihrer [gestrichen: Knechte] die Sole zugleich und miteinander ziehen könnten, sie alsdann solches untertäniglich und gern gestatten wollen, ungeachtet des zuvor …
… gut, nützlich und notwendig an, dass beide, unser gnädiger Fürst und Herr und die Pfänner, sich miteinander vergleichen, damit, soviel möglich, der übrige Fluss des Salzbrunnens auch gefasst und desgleichen auch gegen die Werra hin gebaut werde, damit umso …
… der gemeinen Landschaft Notdurft hierdurch unbenommen. Und sofern die genannten Pfänner solche Mittel und Vorschläge annehmen werden, dass alsdann hochgemelte Seine Fürstlichen Gnaden die von ihr vorgebrachte Gegenklage auch gnädiglich fallen lassen sollte. …
… der gemeinen Landschaft Notdurft hierdurch unbenommen. Und sofern die genannten Pfänner solche Mittel und Vorschläge annehmen werden, dass alsdann hochgemelte Seine Fürstlichen Gnaden die von ihr vorgebrachte Gegenklage auch gnädiglich fallen lassen sollte. …
Dass die Pfänner unserem gnädigen Herrn ihre Pfannenteile, Salzwerk, Sooden, Gehölz und alles, was zu ihrem Teil gehört, erblich zustellten und auf das nächste Quartal Luciä (13. Dezember) einräumten und abträten, und dass Seine Fürstlichen Gnaden
… Schaden wieder erstattet oder gebessert würde, nämlich bis dass die unabgelösten Pfänner ihre Sooden wieder gebaut und aufgerichtet hätten, oder bis dass der Brunnen wieder hergestellt würde;
… Schaden wieder erstattet oder gebessert würde, nämlich bis dass die unabgelösten Pfänner ihre Sooden wieder gebaut und aufgerichtet hätten, oder bis dass der Brunnen wieder hergestellt würde;
… worden, deren einer unserem gnädigen Fürsten und Herrn und der andere den gemeinen Pfännern zu Sooden bei Allendorf zugestellt und von uns, Jörgen von Kolmetsch und Hermann von der Malsburg, von wegen derer von der Ritterschaft,
… worden, deren einer unserem gnädigen Fürsten und Herrn und der andere den gemeinen Pfännern zu Sooden bei Allendorf zugestellt und von uns, Jörgen von Kolmetsch und Hermann von der Malsburg, von wegen derer von der Ritterschaft,
… Teile, auch auf geschehene Bewilligung und nach Gestalt der Sache, dass auf der Pfänner Begehren das Kaufgeld für eine Pfanne Salz, nämlich die vier Taler und zwei Gulden Münze, zehn Albus, zur Zeit noch von der gemeinen Landschaft wegen nicht zu bewilligen …
und im ungehorsamen Ausbleiben der Pfänner, entgegen dem zuletzt zu Kassel genommenen und bewilligten Abschied, eröffnet und ausgesprochen worden. Zur Urkunde dessen haben wir, Jörge von Kolmetsch, Statthalter an der Lahn,
Gnaden und uns, den gemeinen Pfännern, erhoben haben und künftig erheben möchten, haben wir uns sämtlich, sowohl in- als auch ausländische Pfänner, auf die getanen und übergebenen Vorschläge, die im Abschied vom Samstag nach Galli (18. Oktober) gegeben und …