Bd. 1, S. 505 (Bl. 250r), Segment 6 — Übersetzung
… und endgültig verhandelt und beschlossen werden können, und die Zeit, in welcher die Pfänner dem gegebenen Abschied nach
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… und endgültig verhandelt und beschlossen werden können, und die Zeit, in welcher die Pfänner dem gegebenen Abschied nach
… Mittel nach Inhalt des Abschieds zu willigen haben, recht kurz ist, so bitten die Pfänner ganz untertäniglich, Euer
Gnaden in Verhandlung stehen, verrücken und ruhen lassen, daneben uns Pfänner mit einem gebührlichen und genügenden Reversal gnädiglich versehen, dass die vorgeschlagenen Mittel uns nicht nachteilig oder dem aufgerichteten fürstlichen Vertrag zuwider sind, …
Gnaden in Verhandlung stehen, verrücken und ruhen lassen, daneben uns Pfänner mit einem gebührlichen und genügenden Reversal gnädiglich versehen, dass die vorgeschlagenen Mittel uns nicht nachteilig oder dem aufgerichteten fürstlichen Vertrag zuwider sind, …
Gnaden und den Pfännern zu Nutzen stehen und regiert werden möchten, so bitten wir Pfänner untertäniglich, Euer
Gnaden, deren Land und Leuten, auch den gemeinen Pfännern förderlich sei, und durch diese Verhandlung zu anderen Wegen geschritten werden möchte; welche wir vermutlich, wenn sie getroffen werden, desto stattlicher und gründlicher dem unverständigen Haufen der …
Gnaden gnädiglich ruthenn[?] bedacht wird, bitten die Pfänner, nach Gewährung des erbetenen Reversals einen Tag und gelegene Städte zu ernennen, die Unterhändler anzuzeigen,
Gnaden gnädiglich ruthenn[?] bedacht wird, bitten die Pfänner, nach Gewährung des erbetenen Reversals einen Tag und gelegene Städte zu ernennen, die Unterhändler anzuzeigen,
desgleichen den Pfännern auch gnädiglich zu vergönnen, etliche dazu beizugeben, die, wie gemeldet, die Sache, doch dem Vertrag unnachteilig, unterhandeln mögen. Das haben wir auf den gegebenen Abschied Euer
… oder durch mündliche Werbung untertänig anzeigen wollen, so haben sich die gemeinen Pfänner Zeut[?] am Donnerstag nach Allerheiligen (6. November) beschrieben (versammelt), um über dieselben getanen Vorschläge und den genommenen Abschied zu beraten, und nach …
… oder durch mündliche Werbung untertänig anzeigen wollen, so haben sich die gemeinen Pfänner Zeut[?] am Donnerstag nach Allerheiligen (6. November) beschrieben (versammelt), um über dieselben getanen Vorschläge und den genommenen Abschied zu beraten, und nach …
welche den Pfännern keineswegs, und das aus mancherlei Bedenken, anzunehmen sind, sondern andere Mittel und Wege, die ihres Erachtens zur Aufhebung aller vorgefallenen und zukünftigen ewigen Irrungen und zur Beilegung vermutlicher Ungnade, auch zur Förderung …
… stet, fest und ungebrochen zu halten. Zu Urkund dessen haben wir, die gemeinen Pfänner, die Ehrenfesten und Ehrsamen Asmus von Buttlar, Herrn Henrich Löber, Herrn Conradt Iring, den Jüngeren Hans von Sueenn[?], Johann Stauffennbuel, Luder Borckmann, Hans …
… stet, fest und ungebrochen zu halten. Zu Urkund dessen haben wir, die gemeinen Pfänner, die Ehrenfesten und Ehrsamen Asmus von Buttlar, Herrn Henrich Löber, Herrn Conradt Iring, den Jüngeren Hans von Sueenn[?], Johann Stauffennbuel, Luder Borckmann, Hans …
… Am Sankt[?] Sonnabend nach Elisabeth (22. November) im Jahr 1539 sind die Pfänner insgesamt, so viele ihrer hier in der Stadt Allendorf gesessen sind, auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen und haben, nachdem ihre Gesandten auf dem jüngsten …
Ff. und Herrn und den Pfännern vorgetragen und verhandelt[?] werden mochten. Es folgt die Kopie des Instruments.
… dazu besonders geheischt und gebeten, eine ehrliche große Versammlung der gemeinen Pfänner zu Sooden vor Allendorf erschienen,
… ganz willigen Dienste zuvor. Gestrenge, günstige Herren, nachdem wir, die gemeinen Pfänner des Salzwerks, gelegen vor Allendorf an der Werra, durch unseren gnädigen Landesfürsten und Herrn wegen etlicher Beschwerung und Bedrängung, die uns von Seiner …
… dem aufgerichteten Vertrag zum Nachteil und uns, dem armen Haufen der gemeinen Pfänner, samt den Witwen und unbevormundeten Waisen, zu ewigem Verderben, weiter und mehr, als der zugeschickte Tagzettel unseres gnädigen Fürsten und Herrn zum ungefährlichen …
… dem aufgerichteten Vertrag zum Nachteil und uns, dem armen Haufen der gemeinen Pfänner, samt den Witwen und unbevormundeten Waisen, zu ewigem Verderben, weiter und mehr, als der zugeschickte Tagzettel unseres gnädigen Fürsten und Herrn zum ungefährlichen …
… eingelassen, bewilligt und nachgegeben haben sollen, so wollen wir, die gemeinen Pfänner des obgemeldeten Salzwerks, samt und sonders in solche eingelassene Handlung, die unserem aufgerichteten Vertrag und der gegebenen Instruktion entgegen und zuwider ist, …
… haben über solches alles insgesamt und im Einzelnen die obgedachten gemeinen Pfänner, die auf dem vorbestimmten Verhörtag nicht dabei gewesen sind, mich, den vorgemeldeten öffentlichen Notar, mit gebührlicher Requisition gebeten, hiervon ein und mehr …
… Ehrbare und Vorsichtige, günstige gebietende Herren, wiewohl wir, die gemeinen Pfänner, aus wehmütigen und mancherlei schweren Gedanken, auch wegen unseres unerheblichen (nicht wiedergutzumachenden) Schadens und Nachteils, von der Kasseler Handlung, die …
… und Beschwerungen, die sich zwischen Seinen Fürstlichen Gnaden und den gemeinen Pfännern bis hierher zugetragen haben, die vielgebetenen Schiedsrichter durch Seine Fürstlichen Gnaden vermöge des aufgerichteten Vertrags aufs Förderlichste ernannt, geordnet und …
untertänige gemeine Pfänner des Salzwerks vor Allendorf.
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