… können. Es folgt die Notel: Zwischen unserem gnädigen Herrn und Fürsten und den Pfännern zu Allendorf abgeredet auf Hintersichbringen an beide Teile. Erstlich ist aus vielen bewegenden Ursachen vorgeschlagen, dass die Pfänner die 44 Pfannen, die ihnen …
… jährlicher Pension zwanzig Jahre lang, mit dem Bezirk des Gehölzes, der ihnen, den Pfännern, zu diesem Mal zu gebrauchen zugelassen ist, und solches Gehölzes halber
… Gnaden nach Ausgang der zwei Jahre davon wieder abtreten, wie oben gemeldet, und den Pfännern ihr Gut mit seiner Zugehörung wieder zustellen. Dazu haben auch Seine Fürstlichen Gnaden
… Gnaden nach Ausgang der zwei Jahre davon wieder abtreten, wie oben gemeldet, und den Pfännern ihr Gut mit seiner Zugehörung wieder zustellen. Dazu haben auch Seine Fürstlichen Gnaden
und alsdann den Pfännern nach Ausgang der drei Jahre ihr Gut und ihre Gerechtigkeit wieder zuzustellen, in der Weise, wie Seine Fürstlichen Gnaden solches von ihnen empfangen haben.
… den Zins oder die Pension hat man sich diesmal nicht vergleichen können, sondern der Pfänner Gesandte und Befehlshaber, nämlich Werner Crott, Asmus von Butlar, Ernst von Bischausen, Christoffer Schwanflugell, Hanns Wiedennstein, Johann Schaffnit, Thias …
… nach dieser Vergleichung alle Kote und was darin ist, desgleichen alle Gehölze der Pfänner besichtigen, wie sie jetzt beschaffen sind, und das alles durch Notare, im Beisein etlicher Zeugen, genau verzeichnen lassen und zur Zeit der Abtretung dann solches …
… nach dieser Vergleichung alle Kote und was darin ist, desgleichen alle Gehölze der Pfänner besichtigen, wie sie jetzt beschaffen sind, und das alles durch Notare, im Beisein etlicher Zeugen, genau verzeichnen lassen und zur Zeit der Abtretung dann solches …
Pfannen, die den Pfännern zustehen, von sich aus oder auf Aufkündigung der Pfänner, laut dieser Vergleichung abtreten würden, dann soll es um die Gebrechen und Irrungen, die sich jetzt zu dieser Zeit erhalten, und auch sonst um alle Sachen,
Am Montag nach Oculi (1. März 1540) haben alle ein- und ausländischen Pfänner, die damals zusammen waren, nach Verlesung der berührten Notel und empfangenem Bericht der Gesandten,
… erwogen und dieselbe aus mancherlei Bedenken und Beschwerungen, die den gemeinen Pfännern daraus erfolgen würden, keineswegs einzuräumen oder zu bewilligen einmütig beschlossen haben.
Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, unseren guten Freunden und Gönnern. Es folgt ein Schreiben an die vermeintlichen Kommissare, betreffend die Repliken,
… und andere Befehlshaber für unseren gnädigen Fürsten und Herrn auf das von den Pfännern eingebrachte Declinatorium fori (Einrede gegen die Zuständigkeit des Gerichts) anstelle Seiner Fürstlichen Gnaden abschließend getan und eingebracht haben wollen.
… ein Stillstand zwischen unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern für eine Zeit lang laut eines zugestellten Reversals und einer abgeredeten Notel, um anderer gütlicher Unterhandlung willen, des Salzwerks halber bewilligt und gemacht …
… ein Stillstand zwischen unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern für eine Zeit lang laut eines zugestellten Reversals und einer abgeredeten Notel, um anderer gütlicher Unterhandlung willen, des Salzwerks halber bewilligt und gemacht …
Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, meinen gebietenden, günstigen, lieben Junkern und guten Freunden. Antwort Ludwig Kochs von wegen Herrn Georg Nußpickers.
Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, allen etc., den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, meinen günstigen lieben Junkern und besonderen guten Freunden. Es folgt die fürstliche Gegenantwort auf das Abschreiben der Pfänner, das zuvor mit L. …
Den ehrenfesten, ehrbaren und ehrsamen, allen etc., den gemeinen Pfännern des Salzwerks vor Allendorf, meinen günstigen lieben Junkern und besonderen guten Freunden. Es folgt die fürstliche Gegenantwort auf das Abschreiben der Pfänner, das zuvor mit L. …
… in allen Dingen gnädiglich und gütlich mit euch übereinzukommen. Dass aber ihr, die Pfänner, in euerm Schreiben und in solcher gnädigen und gütlichen Handlung uns mit so heftigen und schmählichen Worten anzieht, als hätten wir euch etwas zugesagt und …