Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Suche

Suche: Pfänner

1.296 Treffer im gesamten Bestand

Suchbegriff

Zum Beispiel: „Rosskunst“ „wildes Wasser“ „Frankenhausen“ „Pfänner“

Art
Band
Weitere Filter
Abschnitt
Seiten
zurücksetzen

1.296 Treffer

zurücksetzen

Rangfolge: nach Relevanz nach Stelle im Werk

Bd. 1, S. 667 (Bl. 331r), Segment 2 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 667 · Das dritte Buch

die Pfänner bisher ein Herkommen und eine Ordnung mit dem Waldlager gehabt haben, so mögen sie diese Ordnung unter sich wohl beibehalten — jedoch so, dass das Nachsieden nicht mehr austrägt, als sich nach der Zahl der zwei Pfannen, die sie wöchentlich sieden …

Bd. 1, S. 668 (Bl. 331v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 668 · Das dritte Buch

… dann soll es gehalten werden wie oben gesagt. Auch sollen die Pfannenschmiede den Pfännern ihre Pfannen, wenn sie der Anfertigung oder Erneuerung bedürfen, ohne Behinderung und Verbot durch uns, unsere Erben, Amtleute oder Befehlshaber unverzüglich anfertigen …

Bd. 1, S. 669 (Bl. 332r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 669 · Das dritte Buch

… haben als allein wir und unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, sowie die Pfänner und ihre Erben und Nachkommen — in derselben Weise, wie es oben vom alten Brunnen gesagt ist. Und damit dieser unser gnädiger und untertäniger Vergleich dem ganzen …

Bd. 1, S. 673 (Bl. 334r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 673 · Das dritte Buch

… Wir sollen und wollen auch für uns und unsere Erben die Stadt Allendorf und die Pfänner bei ihren eigenen Gehölzen belassen, die sie bisher für sich und die Sieder der zweiundvierzig Pfannen im Besitz und Gebrauch hatten, ebenso bei dem nachgenannten Bezirk, …

Bd. 1, S. 677 (Bl. 336r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 677 · Das dritte Buch

Allendorf in die Sooden den Pfännern zuführen und verkaufen. Doch wenn die Bürger etliches Forstgeld geben, so sollen die von Kammerbach kein Forstgeld geben — nicht deshalb, weil sie mehr Gerechtsame an dem Gehölz hätten als die von Allendorf, sondern weil …

Bd. 1, S. 679 (Bl. 337r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 679 · Das dritte Buch

… Nutzen und Genießen nach ihrem Gefallen haben sollen. Weiter geht der Bezirk der Pfänner über die Werra: von Weroldshausen nach Hanstein, vom Hanstein auf Steina, von Steina auf Birkenfelde, von Birkenfelde auf Schönhagen, von Schönhagen das Loch hinauf bis …

Bd. 1, S. 680 (Bl. 337v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 680 · Das dritte Buch

… der Werra und die Hölzer, die darin liegen — ob sie uns, den von Allendorf, den Pfännern oder wem auch immer zustehen —, sollen wir und unsere Erben für unser Salzwerk zu ewigen Zeiten nicht gebrauchen. Und nachdem ein Streit bestanden hat zwischen unseren …

Bd. 1, S. 683 (Bl. 339r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 683 · Das dritte Buch

… die Stadt und die Sooden gebracht, geführt und abgelegt, so soll der Kauf daran den Pfännern und ihren Siedern allein zustehen und zu kaufen zugelassen sein. Wir wollen die Pfänner und ihre Sieder daran in nichts hindern oder hindern lassen und auch niemandem …

Bd. 1, S. 685 (Bl. 340r), Segment 2 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 685 · Das dritte Buch

Auch sollen die Pfänner bei ihren Geboten und Verboten, Strafen und Bußen bleiben, die sie gegenüber den Sodemeistern, ihren Knechten und dem Gesinde hergebracht haben, damit diese ihnen gewärtig und gehorsam seien — treulich und unbehindert, wie es herkommen …

Bd. 1, S. 687 (Bl. 341r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 687 · Das dritte Buch

… unsere Erben und Nachkommen es nach uns stet, fest und ewiglich so halten: dass den Pfännern und den zweiundvierzig Pfannen an ihrem Salzmachen und Salzverkaufen und an allem, was dazu gehört, kein Eintrag, keine Behinderung und kein Nachteil widerfahren soll …

Bd. 1, S. 689 (Bl. 342r), Segment 2 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 689 · Das dritte Buch

… Schranke gesetzt ist, die uns oder ihnen verböte, mehr Pfannen ohne Schaden der Pfänner zu setzen — wodurch unsere Söhne, Erben und Nachkommen beschwert werden könnten. Vielmehr dürfen sie ihren und des Fürstentums gemeinen Nutzen darin gebrauchen, soweit sie …

Bd. 1, S. 690 (Bl. 342v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 690 · Das dritte Buch

… was dazu gehört, hindern. Vielmehr soll er stets darauf sehen, dass unser und der Pfänner Salz in unserem Fürstentum und unseren Landen gebraucht und verkauft werde, soweit es mit Gott und Gewissen geschehen kann. Und der andere, der das Salzwerk hat, soll …

1.296 Treffer in 0,13 Sekunden (Seite in 0,25 Sekunden).

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.