Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Suche

Suche: Pfänner

1.296 Treffer im gesamten Bestand

Suchbegriff

Zum Beispiel: „Rosskunst“ „wildes Wasser“ „Frankenhausen“ „Pfänner“

Art
Band
Weitere Filter
Abschnitt
Seiten
zurücksetzen

1.296 Treffer

zurücksetzen

Rangfolge: nach Relevanz nach Stelle im Werk

Bd. 1, S. 698 (Bl. 346v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 698 · Das dritte Buch

Das dritte Buch. — zwischen uns und der gemeinen Pfännerschaft Streitigkeiten wegen des Bauens und des Salzwerks zugetragen. Darüber haben wir uns mit denselben Pfännern jedoch gnädig und gutwillig verglichen und geeinigt, laut eines darüber im vergangenen …

Bd. 1, S. 699 (Bl. 347r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 699 · Das dritte Buch

… für uns und unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, mit den genannten Pfännern weiter und insbesondere wegen ihres Anteils am Salzwerk auf eine Verpachtung gegen einen jährlichen Pachtzins verglichen und geeinigt, in Form und Maß wie hernach folgt. …

Bd. 1, S. 700 (Bl. 347v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 700 · Das dritte Buch

… Zeit unbehindert gebrauchen sollen und dürfen. Doch soll es uns und der gemeinen Pfännerschaft beiderseits freistehen, nach Ablauf der bestimmten fünfzehn Jahre — welchem Teil diese Verpachtung beschwerlich ist oder wer nicht darin bleiben will — sie dem …

Bd. 1, S. 702 (Bl. 348v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 702 · Das dritte Buch

… — gegen gebührende Quittung unverzüglich und gütlich bezahlt. Und wenn die gemeine Pfännerschaft von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen wie gesagt gegen gebührende Quittung bezahlt worden ist und danach untereinander bei der Verteilung des …

Bd. 1, S. 703 (Bl. 349r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 703 · Das dritte Buch

Das dritte Buch. — auch die gemeinen Pfänner uns jedes Jahr an der Gesamtsumme des jährlichen Pachtzinses für die zwei neu gebauten Siedehäuser und für den Erlass der Herrengänse zweihundert Gulden der genannten Währung zugutekommen lassen; diese dürfen wir …

Bd. 1, S. 706 (Bl. 350v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 706 · Das dritte Buch

… —, so sollen wir oder unsere Erben sie binnen zwei Monaten, ein jedes auf Kosten der Pfänner mit sechzig Gulden wie eben gesagt, wieder aufbauen, aufrichten und gangbar machen lassen. Doch sollen wir oder unsere Erben nach der Zahl der schadhaften Siedehäuser …

Bd. 1, S. 707 (Bl. 351r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 707 · Das dritte Buch

… Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, sie tragen und dafür einstehen und den Pfännern deswegen an ihrem jährlich vereinbarten Pachtzins nichts abziehen oder kürzen lassen. Und durch diese Vereinbarung und Verpachtung soll dem vorigen oben angeführten …

Bd. 1, S. 710 (Bl. 352v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 710 · Das dritte Buch

… im vorigen oben angeführten Vertrag vorgesehen ist. Desgleichen sollen die gemeinen Pfänner während dieser Verpachtung und auch sonst nach deren Ablauf die zweihundert Gulden Zins, die sie bisher jährlich gegeben haben und die wir zuvor zu Gottes Ehre und zum …

Bd. 1, S. 715 (Bl. 355r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 715 · Das dritte Buch

Das dritte Buch. — Auch sollen weder wir noch unsere Erben gegen die Pfänner und ihre Diener in irgendeiner Ungnade oder Feindschaft weiter eifern oder nachtragen; vielmehr soll alles, was sich darunter zugetragen und begeben hat, gänzlich fallengelassen und …

Bd. 1, S. 725 (Bl. 360r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 725 · Das dritte Buch

Teil wie gesagt aufgekündigt wird, den Pfännern, ihren Erben und Mitverschriebenen die folgenden Wege zu ihrer Sicherheit vorbehalten und offenstehen sollen. Von diesen dürfen sie neben dem zuvor Beschriebenen denjenigen gebrauchen, der ihnen gefällig und am …

Bd. 1, S. 726 (Bl. 360v), Segment 2 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 726 · Das dritte Buch

… und bezahlen: nach Frankfurt am Main oder Erfurt in Thüringen, an welchem Ort es den Pfännern gefällig und gelegen ist. Und wir sollen sie insgesamt oder einen jeden mit seinem gebührenden Anteil, nach ihrer und eines jeden Lage, Bedarf und Wohlgefallen damit …

Bd. 1, S. 730 (Bl. 362v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 730 · Das vierte Buch

… sollen, damit Seine Fürstlichen Gnaden ihr Gut daselbst aufs Beste nutzen und den Pfännern ihren vereinbarten Pachtzins jährlich entrichten können. Zu Allendorf im Jahr des Herrn 1541 durch Heinrich Muldener und Jost Becker vom Homberg, Befehlshaber, sowie …

Bd. 1, S. 738 (Bl. 366v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 738 · Das vierte Buch

… — Achtel Salz gehen und die das Wappen und Zeichen unseres gnädigen Herrn und der Pfänner tragen sollen —, in Gebrauch bleiben. Und die Butte soll oben einen Steg zum Abstreichen haben. Welcher Sieder den Steg abreißt oder aus einem Maß ohne Steg Salz …

Bd. 1, S. 760 (Bl. 377v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 760 · Das vierte Buch

… — in Beisein von uns, den damaligen Beamten daselbst, und der von der gemeinen Pfännerschaft dazu Verordneten —, wie folgt: Ihr sollt dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, zu …

Bd. 1, S. 769 (Bl. 382r), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 769 · Das vierte Buch

… Jahr 1550 von Grund auf neu gebaut worden — und zwar mit Rat des Ausschusses der Pfänner. Dabei hat man noch ebenso viele gute Salzadern wie zuvor im alten Brunnen erhalten und hineingebracht, und die Sole ist, Gott dem Allmächtigen sei Lob, etwas reicher und …

Bd. 1, S. 770 (Bl. 382v), Segment 1 — Übersetzung

Übersetzung Bd. 1, S. 770 · Das vierte Buch

… den anderen Teil des alten Salzwerks von der gemeinen Gebauerschaft, den sogenannten Pfännern, zu den Sooden auf eine Anzahl Jahre gepachtet haben — allein uns zusteht, und weil beides mit- und nebeneinander ordentlich, aufrichtig und gut regiert werden soll, …

1.296 Treffer in 0,13 Sekunden (Seite in 0,25 Sekunden).

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.