… Augenschein reiten, mit ihnen nach Lage und Bedarf im Geheimen, in Abwesenheit der Pfänner, über unseren Nutzen und Bedarf beraten und alles handeln, was uns, unseren Erben, Landen und Leuten des Salzwerks wegen zugutekommen kann. Auch soll er neben den …
… eigenen Gehölze, desgleichen die unserer Stadt Allendorf und auch die der gemeinen Pfännerschaft um Allendorf und die Sooden herum, unter ernstem, fleißigem Aufsehen halten: dass sie fort und fort recht und gut gehegt werden, dass keine neue Rodung gemacht …
… mit Ernst halten. Damit auch unsere eigenen Gehölze, die wir außerhalb des den Pfännern von uns zugelassenen Bezirks vor der jetzigen Verpachtung für unser Salzwerk bestimmt haben, dafür erhalten bleiben — nämlich der Meißner am Hang über Frankenhain nach …
… Salz schmecken. Und obwohl wir zuvor bei Beginn der zwischen uns und der gemeinen Pfännerschaft verabredeten und aufgerichteten Verpachtung verordnet haben, dass unsere damals bestellten Befehlshaber jederzeit einen geschickten Diener als Schreiber anstellen …
… unter fleißiges Aufsehen nehmen. Aus den eingenommenen Gewinnen soll er den von der Pfännerschaft verordneten Salzgrafen laut der jetzt bestehenden Verpachtung ihren fälligen Pachtzins zur rechten Zeit gegen gebührende Quittung, bei seinen Eiden und …
… hebt auch die Herrengänse auf dem neuen Salzwerk ein und rechnet sie ab — denn die Pfänner haben auf dem alten Salzwerk ihre Herrengänse in der Verpachtung ausgenommen. Dadurch werden auch alle gesottenen Werke erfasst und verzeichnet. So hat der jetzige und …
… sowohl unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn als auch der gemeinen Pfännerschaft zuvor beschlossen und verabredet haben, dass es besser, nützlicher und dem Salzwerk zuträglicher sei, auf andere Künste zu sinnen und sie zu erfinden und zum …
Das Vierte Buch — wie es die Salzgrafen der Pfänner begehren und damit die Rosskunst abgestellt werden könne. Er soll und will sie errichten, erhalten und sich darüber verpflichten, wie folgt. Erstens: Weil ein solches neues Kunstwerk doppelt sein muss — …
Weil aber zwischen unseren und der Pfänner Salzgrafen wegen des Soleziehens viel Streit gewesen ist, so soll es bei dieser Verordnung bleiben. Denn wie man jetzt befunden hat, ist im vergangenen Jahr mehr gesotten worden als in irgendeinem anderen Jahr, und …
… alles darauf gerichtet werden, dass man zu ewigen Zeiten mit Eimern, wie bei den Pfännern, Sole ziehen kann; dadurch wird aller Unwille vermieden. Weil er das aber alles bisher auf seine Kosten hat bauen und errichten müssen und auch die jetzigen Unkosten …
… bauen sollte, von unserem hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn, von der gemeinen Pfännerschaft und etlichen Dörfern im Gericht Bilstein mit Beisteuer und Almosen unterhalten wird, der auch von alters her von jedem Wagen zwei Heller Wegegeld genommen hat …
… gestiftet, dass fortan dieselben zweihundert Gulden jährlichen Zinses, die uns die Pfänner liefern sollen, zu Gottes Ehren gebraucht werden. Und damit sie diese zweihundert Goldgulden umso williger entrichten, haben wir ihnen gnädig gegönnt, dass sie noch ein …
… Gulden jährlichen Zinses verfügen, die sie stets von Quartal zu Quartal von den Pfännern einnehmen sollen. Und sie sollen alle Jahre achtzig Gulden an vier Studenten geben, die aus Allendorf gebürtig sind, Kinder armer Leute, die sich sonst an der Hohen …
… Willen von Bürgermeister und Rat der Stadt Allendorf an der Werra sowie der von der Pfännerschaft verordneten Salzgrafen Folgendes verabredet und vereinbart — doch alles vorbehaltlich besseren Bedenkens und weiterer Verordnung unseres hochgenannten gnädigen …
… seligen Andenkens, die Fürsten zu Hessen, und wir neben den daran ererbten alten Pfännern reichen Gewinn, Nutzen und Auskommen bis hierher gehabt haben und durch diese Gnade Gottes noch haben, sondern wovon auch viele Menschen im Land und außerhalb vielfach …
… Beamten wie andere Bußen ins allgemeine Bußregister eintragen lassen. Was aber die Pfänner mit ihren Boten angeht, damit soll es nach dem Wortlaut des Vertrags gehalten werden; dabei wollen wir sie belassen. Wenn das Salz, wie oben gesagt, verkauft wird, soll …
… — nach und nach seit Errichtung der Location, sie seien nun auf der alten Pfänner- oder auf unserer neuen Seite — uns jährlich jeder eine Pfanne Salz vierundzwanzig Albus billiger als der gemeine Kaufpreis für unsere Hofhaltung verkaufen müssen, und man dies …
Danach die vom Adel, die Pfänner und unserer Diener Bestellungssalz, welche Salz zu Sooden bekommen, sollen des Zolls allein, aber des Schatzes und des Wegegeldes nicht frei sein. Würde aber einer den Zoll verfahren, soll er, wie landbräuchlich, darum …
Verzeichnis und Namen der Gehölze und Berge, die Eigentum der Pfänner sind und die die Sodemeister gegen ein Erbstammgeld zu schlagen pflegen, wenn sie hiebreif sind. Der Große Hain an der Winterleide — 8. Die Sommerleide im Großen Hain — 5. Die Halbe Mark — …
… gemeint, die anderen zu unterhalten obliegen, sondern allein die, die von den alten Pfännern auf uns gekommen sind. Doch sollen unsere genannten Diener bei jedermann, wohin sich unsere Salzstraßen erstrecken, darauf dringen, dass diese in gutem Zustand …
… Zeichen seiner Gnade offen erweist und sehen lässt. Demnach haben die alten Pfänner seit Anbeginn des Salzwerks, über achthundert Jahre lang, jährlich ein besonderes Fest am Tag des heiligen Bonifatius als ihres erwählten Patrons gehalten. Sie sind alle Jahre …
… und begangen werden soll. An diesem Tage sollen sich sowohl unsere als auch der Pfänner Salzgrafen, Beamte, Befehlshaber und Diener und danach alle, die es vermögen, jung und alt, von Pfännern und Siedern, mit besonderer Demut und Andacht morgens um sieben …
… aufgerichteten Kirchenordnung im Salzwerk verhalten soll. Nachdem bei den alten Pfännern eine hergebrachte Gewohnheit gewesen ist, dass im alten Salzwerk von wegen der gemeinen Pfänner-Bauerschaft über das ganze Regiment – ohne die hohe Obrigkeit, welche …
… sie behalten, was vor dieser Zeit ihnen zugeräumt worden ist. Die Holzberge, die den Pfännern zuständig und nach Anweisung der Location uns mit dem Salzwerk zugeräumt worden sind, sollen, soviel das Stamm-