… den verordneten Salzgrafen und Dienern zu Sooden und neben den von den gemeinen Pfännern dazu Bevollmächtigten dorthin geschickt und diese alten Bauten öffnen und dem Mangel und Schaden nachsuchen lassen. Diese haben den Schaden gefunden und genau erkannt, …
… Nachdem die von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen und der gemeinen Pfänner des Salzwerks zu Sooden Verordneten des Baus am Salzbrunnen sich zuvor einmütig entschlossen und verglichen hatten, vor endgültiger Vollendung des vorigen angefangenen …
… wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn die Räte als auch etliche der Ältesten der Pfänner neben ihren Verordneten dazu zu bescheiden und zu fordern und ihren Rat darin zu gebrauchen, alles ohne Gefährde. Zur Urkunde unter der Handschrift aller von uns, die …
Fürsten und Herrn, und von wegen der Pfänner Johann Schaffnit der Ältere, Thias Thorey und Johann Schaffnit der Jüngere — weil Johann Niedenstein weggeritten war — heute, den 6.
die Beamten hier und die Verordneten der Pfänner haben gesehen, dass der Salzbrunnen zugenommen hat und nicht so viel wildes Wasser abgeflossen ist, wie es zuvor mit den Pumpen geschöpft wurde. Darum haben wir die Sole aus dem Salzbrunnen insgeheim geprobt …
… Bescheid angezeigt habe. Die haben nach Besichtigung der Bauten die Verordneten der Pfänner zu sich gefordert, sich nach Bedarf besprochen und sich nach Aufrichtung einer Abrede, wie und was zu bauen nötig sein würde, wieder voneinander geschieden. Und es …
… der Rentmeister, der Salzwart und Meister Hans Wetzel, der Zimmermann. Von wegen der Pfänner: Johann Schaffnit der Ältere, Johann Niedenstein, Thias Thorey und Johann Schaffnit der Jüngere.
Die Verordneten der Pfänner haben Bedenken genommen und durch Niedenstein gesagt, sie hätten das Bedenken der Herren angehört, und dann vorgetragen: weil die Herren von allen Umständen gute Kenntnis hätten, sollten sie ihr Bedenken anzeigen; dann wollten sie …
… darin aus- und einsteigen und nachsehen kann. Das Bedenken der Verordneten der Pfänner ist: weil sich das wilde Wasser nicht zwingen lassen will zu steigen, begehren sie das Bedenken der Herren, denn der Grund habe sich verändert. Hundelshausen: Weil man …
… und den Bothen abfließen; die Abzucht soll durch Rennen ins Gewölbe fließen. Die Pfänner hätten erwartet, das wilde Wasser hätte von selbst steigen sollen; weil es das aber nicht tut und sich nicht zwingen lassen will, so sind sie mit den Herren derselben …
… Meister Hans befohlen, dies auszuführen; und die Beamten und die Verordneten der Pfänner sollen dabei sein und aufs sorgfältigste zusehen, gemäß dem Inhalt des folgenden Abschieds.
… Valtin Schuldt, Jost Becker und die Beamten zu Sooden und dann die Verordneten der Pfänner, Johann Schaffnit der Ältere, Johann Niedenstein, Thias Thorey und Johann Schaffnit der Jüngere, dazu von wegen beider Herrschaften Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, …
… bald wie möglich fertigzustellen; und die Beamten zu Sooden und die Verordneten der Pfänner sollen dabei sein und sorgfältig mit zusehen, dass es förderlich fertiggestellt werde. Verabschiedet zu Sooden, den 20. Juli Anno
… bei der Verhandlung der erloschenen neuen dreißigjährigen Location den gemeinen Pfännern die Hälfte des genannten Baugeldes, das ihnen zu bezahlen zugestanden hätte, von den vorigen Jahren bis auf dieses Jahr 54 ausschließlich aus
Das Fünfte Buch. besonderen Gnaden erlassen; dafür hat der Ausschuss der gemeinen Pfänner unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn in aller Untertänigkeit hohen und großen Dank gesagt. Unterzeichnet zu Allendorf an der Werra, den 22. Mai Anno 54.
… in Sooden bestraft werden; solche Buße gibt man der Stadt zur Hälfte. Wenn aber die Pfänner ihren Teil des Salzwerks selbst innehaben, so hat gleichwohl Seine Fürstliche Gnaden
die Hoheit und die Strafe über Hals, Hand, Schuld und Schaden; die Pfänner aber haben über ihr Gesinde und ihre Bothe Gebot, Strafe und Buße, ihnen gehorsam und gewärtig zu sein. In der Stadt aber steht alles Kriminale und die Buße, die von unserem gnädigen
Die Pfänner geben unserem gnädigen Fürsten und Herrn jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Zins vom Salzwerk gemäß dem Vertrag und der Location; der Schultheiß berechnet es ————————— 25 Gulden