… Bitte, dass sie vermöge desselben fürstlichen Vertrags und nach der von den Pfännern geschehenen Vertröstung beim Sieden und Verkauf des Salzes gehandhabt werden möchten, damit sie ihre Nahrung erwerben, ihre Gutsherren bezahlen könnten und der Schulden wegen …
komme daher, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte zuvor und neben der Pfänner Knechten verkauften und dadurch der Pfänner Salz unverkauft liegen bleiben müsse; und die Pfänner seien nicht vermögend, solches Salz aufzuschütten und den Knechten ihren Lohn …
Gemeine Pfänner zu Allendorf ssbt[?] Vent[?] Am Donnerstag nach Matthäi (25. September) im Jahr 1539 sind die Salzgrafen, die Marten, samt beiden Räten und dem Ausschuss der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, und die genannten …
Gemeine Pfänner zu Allendorf ssbt[?] Vent[?] Am Donnerstag nach Matthäi (25. September) im Jahr 1539 sind die Salzgrafen, die Marten, samt beiden Räten und dem Ausschuss der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, und die genannten …
… Schrift haben beide Räte samt den Salzgrafen, Marten und dem Ausschuss der gemeinen Pfänner es für nützlich, nötig und gut angesehen, beschlossen und befohlen, allgemein alle Pfänner, die innerhalb und außerhalb des Fürstentums Hessen ansässig sind, auf den …
… Schrift haben beide Räte samt den Salzgrafen, Marten und dem Ausschuss der gemeinen Pfänner es für nützlich, nötig und gut angesehen, beschlossen und befohlen, allgemein alle Pfänner, die innerhalb und außerhalb des Fürstentums Hessen ansässig sind, auf den …
… Schrift haben beide Räte samt den Salzgrafen, Marten und dem Ausschuss der gemeinen Pfänner es für nützlich, nötig und gut angesehen, beschlossen und befohlen, allgemein alle Pfänner, die innerhalb und außerhalb des Fürstentums Hessen ansässig sind, auf den …
… etc., unserem gnädigen Fürsten und Herrn, auf der einen, und den gemeinen Pfännern zu Sooden bei Allendorf auf der anderen Seite etliche Irrungen und Gebrechen wegen des Soleschöpfens und des Salzkaufs zugetragen haben, worauf dann vor uns, den oben genannten …
… etc., unserem gnädigen Fürsten und Herrn, auf der einen, und den gemeinen Pfännern zu Sooden bei Allendorf auf der anderen Seite etliche Irrungen und Gebrechen wegen des Soleschöpfens und des Salzkaufs zugetragen haben, worauf dann vor uns, den oben genannten …
Soleschöpfen zuzulassen, unverhindert sei, und doch dasselbe ohne der Pfänner Schaden geschehen möge; auch haben sie wegen des Salzkaufs vor uns, den Niedergesetzten, nach Verhör Bescheid und Urteil abzuwarten angenommen und eingeräumt. Weil aber wir, die …
Soleschöpfen zuzulassen, unverhindert sei, und doch dasselbe ohne der Pfänner Schaden geschehen möge; auch haben sie wegen des Salzkaufs vor uns, den Niedergesetzten, nach Verhör Bescheid und Urteil abzuwarten angenommen und eingeräumt. Weil aber wir, die …
Soleschöpfen zuzulassen, unverhindert sei, und doch dasselbe ohne der Pfänner Schaden geschehen möge; auch haben sie wegen des Salzkaufs vor uns, den Niedergesetzten, nach Verhör Bescheid und Urteil abzuwarten angenommen und eingeräumt. Weil aber wir, die …
Gnaden untertänige Pfänner des Salzwerks vor Allendorf an der Werra. / Instruktion und Befehl der gemeinen Pfänner, wie sie etlichen ihrer darin benannten Mitpfänner gegeben wurden, auf Vorschläge und andere ihnen annehmbare Mittel bedacht zu bleiben und zu …
Gnaden untertänige Pfänner des Salzwerks vor Allendorf an der Werra. / Instruktion und Befehl der gemeinen Pfänner, wie sie etlichen ihrer darin benannten Mitpfänner gegeben wurden, auf Vorschläge und andere ihnen annehmbare Mittel bedacht zu bleiben und zu …
… auf die vorgeschlagenen Mittel der Landstände, in der Gestalt, wie sich die gemeinen Pfänner erboten und untertäniglich gebeten haben, endlich abgeschlagen hat, alles nach Inhalt der hiervor verzeichneten Schriften und Gegenschriften, so haben doch nachmals …
… über die im Vertrag zugelassene Zahl hinaus arbeiten und in der Behausung der Pfänner wohnen. Zum zehnten, dass die Knechte und das Gesinde der Pfänner Seinen Fürstlichen Gnaden eine Erbhuldigung tun und eidhaftig werden sollen. Zum elften, dass unser …
… über die im Vertrag zugelassene Zahl hinaus arbeiten und in der Behausung der Pfänner wohnen. Zum zehnten, dass die Knechte und das Gesinde der Pfänner Seinen Fürstlichen Gnaden eine Erbhuldigung tun und eidhaftig werden sollen. Zum elften, dass unser …
… Johann Lassellmann[?] und Johann Niedenstein[?], Salzgrafen, von wegen der gemeinen Pfänner, durch viel und mancherlei Unterredung und Handlung mit Meister Georg Behm von Nürnberg, genannt Mohlmeister, wegen des Amtes des Brunnenmeisters zu Sooden endlich …
… Johann Lassellmann[?] und Johann Niedenstein[?], Salzgrafen, von wegen der gemeinen Pfänner, durch viel und mancherlei Unterredung und Handlung mit Meister Georg Behm von Nürnberg, genannt Mohlmeister, wegen des Amtes des Brunnenmeisters zu Sooden endlich …
… Johann Lassellmann[?] und Johann Niedenstein[?], Salzgrafen, von wegen der gemeinen Pfänner, durch viel und mancherlei Unterredung und Handlung mit Meister Georg Behm von Nürnberg, genannt Mohlmeister, wegen des Amtes des Brunnenmeisters zu Sooden endlich …
… Johann Lassellmann[?] und Johann Niedenstein[?], Salzgrafen, von wegen der gemeinen Pfänner, durch viel und mancherlei Unterredung und Handlung mit Meister Georg Behm von Nürnberg, genannt Mohlmeister, wegen des Amtes des Brunnenmeisters zu Sooden endlich …
eingetan wäre, bei den Pfännern freistehen sollte, ob sie das Seinen Fürstlichen Gnaden länger und weiter lassen wollten, wozu sie auch nicht gedrungen werden sollten, sondern dass es zu ihrer freien Kür und ihrem freien Willen stehe; doch wo Seine …
eingetan wäre, bei den Pfännern freistehen sollte, ob sie das Seinen Fürstlichen Gnaden länger und weiter lassen wollten, wozu sie auch nicht gedrungen werden sollten, sondern dass es zu ihrer freien Kür und ihrem freien Willen stehe; doch wo Seine …
… Gnaden den Vertrag zu halten oder mitzuhalten unverbunden sein, dieweil die gemeinen Pfänner das Reversal, das deswegen aufgerichtet worden ist, in gebührlicher Zeit nicht alle versiegelt haben sollen, ob Seine Fürstlichen Gnaden aus der erwähnten Ursache …
… Gnaden den Vertrag zu halten oder mitzuhalten unverbunden sein, dieweil die gemeinen Pfänner das Reversal, das deswegen aufgerichtet worden ist, in gebührlicher Zeit nicht alle versiegelt haben sollen, ob Seine Fürstlichen Gnaden aus der erwähnten Ursache …