Bd. 2, S. 124 (Bl. 60v), Segment 1 — Übersetzung
Der Pfenner Widenstein bittet: Was sie in dieser Sache geredet haben, das haben sie treulich und gut gemeint; man möge es ihnen nicht verdenken.
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Der Pfenner Widenstein bittet: Was sie in dieser Sache geredet haben, das haben sie treulich und gut gemeint; man möge es ihnen nicht verdenken.
Dagegen protestieren die Pfenner; sie wollen aber die einhundert Gulden Schulden entrichten, die zuvor unserem gnädigen Herrn bewilligt worden sind und die sie noch für den Bau des Sohlgrabens schuldig sind.
… samt den Verordneten der gemeinen Pfenner den Salzbrunnen aufs Niedrigste ausschöpfen lassen und ihn danach durch die nachbenannten Werkleute im Brunnen besichtigen lassen.
Große ovale Schwungschleife am linken Rand vor dem Absatzanfang vnnd vonn Gemeiner Pfenner wegenn
Und [es ist] wohl nachzudenken, wem sie solches neben den Pfennern dazu verordnen, anvertrauen und befehlen wollen, sodass diese zu bauen willig werden.
alsdann könnten Eure Fürstlichen Gnaden selbst neben den Pfennern in Augenschein …
… [worüber Eure Fürstlichen Gnaden dann] mit und neben den Pfennern zu beschließen haben.
Alsdann würde er Baumeister sein; auch rechne er damit, Pfenner zu werden, sodass er eine ganze Pfanne oder wenigstens eine halbe Pfanne am Siedehaus davon bekommen wolle.
… nun bisher vor unserem gnädigen Herrn in eigener Person, vor Statthalter, Räten, den Pfennern, uns und anderen stets gesagt hat, die Kunst sei dem Salzbrunnen nicht schädlich, nunmehr aber das Gegenteil — und damit unsere Klage — selbst eingestanden haben …
… Salzgräfen von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn, uns mit den Salzgräfen der Pfenner über den Ausbau des Salzbrunnens allerlei und notdürftig unterredet und auch ihr Bedenken schriftlich erbeten.
Darauf haben uns die gemeinen Pfenner ihr Bedenken und ihren Ratschlag, wie der Salzbrunnen zu erneuern sein sollte, schriftlich zugeschickt, folgendermaßen lautend:
Diese Schrift der Pfenner ist durch uns beide Obgenannte sogleich dem Herrn Statthalter, dem Landvogt, Doktor Walther und Doktor Günterode, dem Kanzler, angezeigt und vorgelesen worden,
und am folgenden Freitag mit den Pfennern hierüber weiter und abschließend verhandeln sollen, wie und auf welche Weise dem bevorstehenden Mangel des Salzbrunnens nützlich und ohne Gefahr begegnet und ihm mit beider Seiten Aufwand und Kosten geholfen werden …
… unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen, sondern auch der Gemeinschaft der Pfenner und der ganzen Landschaft merklichen Schaden und Nachteil bringen.
… und ganz vergeblichen Unkosten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfenner,
Vielmehr wolle es auch euch und den gemeinen Pfennern gebühren, dass ihr dem angeführten Mangel des Salzbrunnens und den Klagen der Knechte mit Fleiß nachdenkt,
… wesentlichem Bauzustand auf Kosten seiner fürstlichen Gnaden ohne Zutun der gemeinen Pfenner erhalten soll,
… ihren eigenen Nutzen als den unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfenner gesucht haben – so weit verfolgt worden,
dass es in jedem Fall den gemeinen Pfennern …
… Gott gnädiglich verhüten wolle, so sollen Ihre fürstlichen Gnaden den gemeinen Pfennern ihre volle verschriebene Pension (den Pachtzins) gleichwohl zu geben schuldig und verpflichtet sein.
Eure willigen (Diener): die gemeinen Pfenner zu Allendorf an der Werra.
Kalligraphische Schleife (Paraphe) vor der Unterschriftszeile „Die Gemeine Pfenner zu Allendorff ann der Werra“; dazu ein langer Federstrich als Zeilenfüller vor „Datum“
… und Herrn etliche tüchtige, verständige Bauleute und andere – dazu auch die gemeinen Pfenner, um ihrer selbst willen und zu ihrem Besten, etliche verständige Personen aus ihren eigenen Reihen –
Doch haben sich Salzgräfe und gemeine Pfenner ausdrücklich vorbehalten, dass sie mit ihren Ratschlägen und mit dem, was sie wegen der Mängel und der Verbesserung des Brunnens, wie oben erwähnt, und sonst unserem gnädigen Fürsten und Herrn und sich selbst zum …
Jedermann sei zu wissen: Nachdem zuvor die gemeinen Pfenner zu Sooden wegen der halben Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, geklagt und beantragt haben, dass diese halbe Pfanne zu ihrer Zahl der vierundvierzig Pfannen und zur Entrichtung des zugehörigen …
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