Das Wörterbuch, A bis H. Und nun das Bemerkenswerte: Fast jedes Stichwort trägt einen Preis. Wagener erklärt nicht nur, was ein Ding ist — er sagt, was es kostet, wie viele man davon braucht und wer sie liefern muss. Es ist ein Fachwörterbuch und eine Preisliste in einem, und damit die dichteste Wirtschaftsquelle des ganzen Werks.
Ein paar Beispiele, die zeigen, wie nah man dem Betrieb kommt. Pumpen: „kupferne Röhren; man hat zwei im Salzbrunnen, jede 5½ Zoll weit, und 2 im Wasserschacht, jede 8 Zoll weit“. Beiße: die Masse, die jeden Samstag aus dem Gesöde geholt, zerschlagen und wieder in der Sole aufgelöst wird — „und dadurch wird die Sole zum Sieden gestärkt und verbessert“.
Blut: Rinderblut, mit dem eine neue Pfanne bestrichen und eingebrannt wird; ist sie alt geworden, müssen „alle drei Wochen die Nähte damit bestrichen werden“ — „es wird gemeinhin Farbe genannt“. Ein halbes Achtel Salz ist es wert, solange die Pfanne hält.
Manche Einträge sind winzige Betriebsanleitungen. Fegen: Sind in einer Pfanne fünf oder sechs Werk gesotten, hängen sich „die Scheiben hart und dick an die Pfanne“; also macht man unter der gefüllten Pfanne ein Feuer aus fünf, sechs Wellen, „denn von der Hitze springen die Scheiben ab“. Fegfass: drei je Bothe, „darin sammelt sich aller Sand und alle Unreinigkeit, die in der Sole ist“. Beitlöcher: zwei im Steinkohlen-Gesöde, in denen die kleinen Kohlen „gedörrt und danach zum Brennen auf den Rost gestoßen“ werden.
Und ein Wort erklärt sich selbst nur hier: Wenn man das Salz aus der Pfanne holt, „fegt man es auf Schaufeln, eine Gans genannt“ — zwölf auf einmal, und das vierzehn- oder fünfzehnmal je Pfanne. Unter Herrengänse steht dann die Rechnung dazu: rund vierundzwanzig auf ein Achtel, „das macht auf eine Pfanne 192 Gänse“, jede fünf bis sechs Pfund schwer. Die „Gänse“, die im vierten Buch als Abgabe erscheinen, sind also keine Vögel, sondern Salzportionen.
Ein Versuch mitten im Wörterbuch. Unter Klafter Holz steht ein Eintrag, den man zweimal liest. „Anno 72 habe ich auf ein besonderes Schreiben des Pfarrers Rhenanus hin aus Kassel 4 Klafter zählen lassen, um zu erforschen, wie viele Scheite ein Klafter hält“. Die vier Ergebnisse stehen einzeln da — 304 ausgelesene gespaltene Scheite, 251 gemischte, 281 mit Knütteln, 261 gemeines Holz —, dann die Summe von 1.097 und der Durchschnitt: 274 Scheite je Klafter. Eine Stichprobe von vier Fällen, dokumentiert mit Streuung und Mittelwert, veranlasst durch eine schriftliche Anfrage. So arbeitete Rhenanus.
Dazwischen stehen Löhne und Preise in großer Zahl: was der Böttcher vom Schock bekommt und was, wenn er eine alte Kufe von neuem wieder zusammensetzt — „zwei Taler oder 2 Gulden, je nachdem, wie groß sie ist“; was der Decker für ein neues Bothe erhält und was der Handreicher; das Fuhrlohn nach Strecken aufgeschlüsselt; der Waldzentner der Eisenhütte, der „1¼ gemeine Zentner“ hält; und die Feststellung, dass ein Zentner zu Allendorf 104, zu Kassel aber 108 Pfund wiegt — für jeden, der zwischen beiden Orten abrechnet, eine notwendige Auskunft.
Auch die Verwaltung wird durchsichtig. Beim Gegenschreiber — der zugleich Zöllner und Mitsalzwart ist — steht das Amt beschrieben und die Besoldung aufgeschlüsselt: 20 Gulden fürs Gegenschreiberamt, 20 fürs Zollamt, 20 fürs Einnehmen der Schatz- und Wegeheller, 2 für Papier — „Summe an Geld 62 Gulden“, dazu 4 Malter Korn, 2 Achtel Salz, 6 Klafter Holz und ein Hofkleid. Der Grabenfeger bekommt 10 Gulden im Jahr dafür, „dass er die Gräben in Sooden rein hält“.
Unter Gegenzeichen tritt der Verfasser des ganzen Werks selbst auf: Die gibt „der Pfarrer Rhenanus den Bodern auf jedes Klafter“, und der Boder muss sie neben dem Zeichen des Holzvogts abliefern, „ehe und bevor er das Holz bekommt“. Zwei unabhängige Marken für dieselbe Klafter — das Vieraugenprinzip in Blei.
Und beim Gerichtsknecht sieht man, wie viele Rollen ein Mann in einem kleinen Ort ausfüllt: Er bestellt das Salz für den Landesherrn, für Grafen, Prälaten und Ritterschaft, ist beim Aufmessen dabei, begeht die Holzberge, bringt „die Ungehorsamen und Übertreter … in Haft“ — „er ist auch Wächter“.
Selbst der Bierausschank hat einen Eintrag, und er zeigt, wie Recht und Wirklichkeit auseinandergehen: Vom Fass Allendorfer Bier gehen zwei Albus an den Landesherrn, von fremdem — Göttinger und anderem — zehn Albus Tranksteuer, so 1568 ausdrücklich zugelassen. Und dann, trocken hinterhergesetzt: „Es gilt aber die alte Ordnung, dass in Sooden kein Wein und kein Bier geschenkt werden soll.“