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Salzbibel

Die Salzbibel

Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar

Das Werk der Reihe nach

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Misc. · Miszellen · Band 2

Die Quellenauszüge und das Register

Die Miszellen · 148 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 885–891

Das Archiv, das es nicht mehr gibt. Der letzte Textteil des zweiten Bandes ist etwas anderes als alles davor: kein Buch, sondern ein Findbuch. Die Überschrift ist in der ersten Person geschrieben — „Verzeichnis aller und jeder Briefe, Bücher und anderer zum Salzwerk gehöriger Sachen, die ich, Johann Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zu Sooden, derzeit bei mir habe“.

Auf hundertfünfzig Seiten geht er sein Amtsarchiv durch und verzeichnet, was darin liegt: Bücher, Konvolute, Einzelbriefe, Rezesse, Verträge, Rechnungen, Ratschläge, Aufzeichnungen. Mit Absendern, Empfängern, Gegenstand und Datum — oft auf den Tag genau.

Der Anfang zeigt, wie sorgfältig er dabei ist. Das erste Stück ist „ein Buch, in dem die nachfolgenden Privilegien, Verträge, Locationen und allerlei andere Verhandlungen enthalten sind, an der Zahl siebenundzwanzig Stück“ — und dann werden alle siebenundzwanzig einzeln aufgeführt: das Privileg Landgraf Heinrichs von 1300, das von 1322, das Ludwigs von 1413, die sächsische Bestätigung von 1436, Wilhelms des Mittleren von 1487, der erste Vertrag von 1538 „mit der Hand des seligen Kanzlers Feige am Rand vermerkt“, die erste Lokation von 1540, die dreißigjährige von 1554 …

Und bei den ersten fünf steht jeweils dabei, wo man sie im Werk selbst nachlesen kann: „Band 1, S. 43“, „Band 1, S. 46“, „Band 1, S. 50 ff.“ Rhenanus verweist von seinem Archivverzeichnis in seine eigene Edition. Es ist ein Querverweisapparat.

Was in diesem einen Band alles zusammengebunden war, sagt viel über den Zuschnitt des Amtes: neben den Salzurkunden auch der Vergleich der beiden Pfarrer zu Allendorf und Sooden von 1538; das Verzeichnis, „wie der Ludwigstein an Christoff Hülsing gekommen ist“; die zehnjährige Verpachtung der Eisenhütten und Waldschmieden im Amt Gieselwerder; die Gehölze zu Treffurt „und deren Beschreibung“; ein Artikel aus dem Braunschweiger Vertrag über das Kloster Lippoldsberg; der Lehnbrief über den Altenstein. Ein Salzgraf verwaltete Wald, Eisen, Grenzen und Pfarrstellen mit.

Das siebenundzwanzigste Stück ist das, worauf alles hinausläuft: ein „Auszug, was das Salzwerk vom Jahr 1538 bis auf das Jahr 1562 getragen hat“ — eine Vierundzwanzig-Jahres-Bilanz.

Es folgen die Bücher, und ihre Namen allein rekonstruieren ein Rechnungswesen: das alte Pfännerbuch; das Hauptbauregister von 1538; ein Rezessbuch über alle Einnahmen und Ausgaben 1538–1545; ein zweites über die des Zöllners 1546–1556; die Akten des Brunnenbaus 1550/51, darin „allerlei Ratschläge, Schreiben und Gegenschreiben“; die Verhandlungen zum Brunnenbau von 1562 samt Bauregister.

Und dann drei Zeilen, die man leicht überliest und die doch die Arbeitsweise des ganzen Werks erklären: „Anmerkungen zum ersten Vertrag, von mir, Johannes Rhenanus, angemerkt. Ebensolche Anmerkungen über das Pfännerbuch; über die Location gleichermaßen.“ Er hat die Grundtexte durchgearbeitet und kommentiert, ehe er sie ins Werk stellte.

Redaktionelle AnmerkungS. 885–929

Dieser Abschnitt ist quellenkundlich der wichtigste des ganzen Werks, weil er zeigt, woher Rhenanus sein Wissen hatte — und was er in Händen hielt, das heute verloren ist. Ein Register des 16. Jahrhunderts, das auf Archivalien verweist, ist ein Fund für jeden, der die Überlieferungslage der Saline rekonstruieren will.

„… derzeit bei mir habe“. Diese Formulierung ist ernst zu nehmen. Amtsakten in privater Verwahrung waren im 16. Jahrhundert normal: Ein Amt hing an einer Person, nicht an einem Büro. Genau deshalb ist so vieles verloren — beim Tod des Amtsinhabers entschied der Zufall, ob sein Nachlass ins landesherrliche Archiv kam oder in der Familie blieb. Rhenanus’ Verzeichnis ist der Versuch eines Beamten, diesen Zufall auszuschalten.

Dass er überhaupt einen solchen Nachweis anlegte, ist bemerkenswert. Er tut, was moderne Wissenschaft Belegpflicht nennt — freiwillig, zweihundert Jahre bevor das üblich wurde —, und er verweist von seinem Archivverzeichnis zurück in seine eigene Edition: „Band 1, S. 43“.

Ein Verzeichnis ist keine Inhaltsangabe. Rhenanus’ Kurztitel geben wieder, wofür er ein Stück hielt, nicht notwendig, was darin steht. Wer aus diesen Zeilen Sachverhalte ableitet — etwa im Streit um Georg Behms Rosskunst —, zitiert eine Zusammenfassung aus zweiter Hand. Als Wegweiser sind die Einträge unschätzbar, als Beleg sind sie es nicht.

ZusammenfassungS. 892–929

Was in den Kisten lag. Der Hauptteil des Verzeichnisses ist eine ununterbrochene Folge von Kurzbeschreibungen, und sie zeichnen zusammen ein Bild der Verwaltung, das kein zusammenhängender Text so liefern könnte.

Man findet Verzeichnisse der Häuser, „die in Sooden abgebrochen worden sind, und was die Kosten zu…“ betrugen; ein Gebot an Rotenburg und Sontra, „Salzknechte aufzubringen, die im Salzwerk arbeiten könnten“ — Anwerbung von Fachkräften per Verwaltungsbefehl; die Befragung der Sieder, „wie viel mehr Holz ihrer Meinung nach versotten“ werde; die Vermessung des ganzen Langenbergs „durch Johann Sille“.

Ein großer Teil betrifft den Absatz, und daran sieht man die Reichweite des Werks: Verhandlungen mit der Stadt Mühlhausen über den Salzkauf; Akten und Abschied „zu Mühlhausen, betreffend den dortigen Salzhandel“; was „auf dem Landtag zu Münden verhandelt worden ist, Anno 39“; Schreiben wegen des Salzhauses zu Kassel und des Zolls auf der Weser; ein Vorschlag Jost Beckers „wegen des Salzabsatzes“.

Und immer wieder der Brunnen: Ratschläge „gehalten den 12. September Anno 51“, weitere vom 21., Beratungen über den Brunnenbau von 1547 und von 1562 — „betreffend den Brunnenbau um den Stollen herum“.

Der Fall Georg Behm — im Findbuch nachlesbar. Über keinen Vorgang ist das Verzeichnis so aufschlussreich wie über den Streit um die Rosskunst; aus den Titeln allein lässt sich die Geschichte erzählen, die das fünfte Buch nur in Auszügen bringt.

Da liegt zunächst der Vertrag, „Georg Behm zugestellt“, mit dem Fürst und Pfänner ihn annahmen. Dann eine Urfehde von 1542, „die er von sich gegeben hat, als er sich ohne Wissen und Willen unseres gnädigen Fürsten und Herrn in ein anderes Fürstentum begeben und … Pfannenschmiede und Siederknechte abwendig gemacht hatte“ — der Brunnenmeister hatte abgeworben und musste Urfehde schwören. Dann seine Supplikation, in der er sich beklagt und begehrt, „die harten Klauseln aus der Urfehde zu beseitigen“, und vorbringt, „er habe an der Kunst großen Schaden gelitten“.

Und dann eine Abrechnung, die den ganzen Konflikt in Zahlen fasst. Behms eigener Anschlag über die Jahre 1541 bis 1549: Die gesamte Einnahme aus den zweieinhalb Albus je Werk belaufe sich auf 3.815 Gulden 12 Albus 4 Pfennig; zugesagt waren ihm 500 Gulden jährlich — „so würden ihm 142 Gulden 20 Albus fehlen“. Der Mann, der als Hauptschuldiger gilt, rechnet vor, dass er an seinem eigenen Werk verloren hat.

Daneben die Gegenseite: Christoph Homberg schreibt an die Salzgrafen und zeigt an, „dass die von Aschersleben wegen Georg Behms Kunst geschrieben haben“ — man erkundigt sich also auswärts nach seinem Ruf. Statthalter und Räte begehren 1549 vom Rentmeister, „Georg Behm zu beurlauben“.

Und mitten darin steht der Satz, der die Haltung der Pfänner in einer Zeile zusammenfasst. Auf die Frage nach den beiden konkurrierenden Künsten Behms und Hombergs antworten ihre Salzgrafen: „sie wissen keine zu loben und wollen bei den Eimern bleiben“. Zwischen zwei Maschinenbauern entscheiden sie sich für den Eimer.

Auch Hombergs Seite ist dokumentiert, und man sieht einen Mann kämpfen: seine Bestallung zum Bornmeister, „worin einverleibt wird, dass er diese Kunst auf seine Kosten einrichten, mit Leuten forttreiben und jederzeit genügend Sole verschaffen solle“; sein Bericht nach dem Auftrag, den Brunnen auszuschöpfen; seine Meldung, wie sich „das Stoßwerk unter dem neuen Solkumpf anlässt“; sein Drängen, man möge sich endlich erklären, ob er fortfahren solle — und dazu „sechs andere Schreiben desselben Jahres gleichen Inhalts“, in denen er anhielt, „dass sie sich nicht irremachen lassen, sondern seine Sachen fördern wollten“. Sechs Mahnungen in einem Jahr, alle im Register verzeichnet.

Und die Obrigkeit mahnt zurück: „Ein besonderer kleiner Zettel“, mit dem den Salzgrafen „ganz ernstlich eingebunden“ wird, „dass das Salzwerk nicht in Abnahme und Verderben komme und sie es nicht noch verschlimmerten“.

Dazwischen die kleinen Dinge, an denen man den Alltag sieht: Homberg klagt 1546, „dass die Sole gar gering sei“, und gibt „der trockenen Zeit die Schuld“ — dieselbe Beobachtung, die er zwanzig Jahre später als Regel formulieren wird. Heinrich Muldener legt einen Vorschlag samt Zeichnung vor und berichtet, was man „beim Senken für Bergart angetroffen“ habe. Und die Stadt Vacha bittet, man möge ihr entweder Salz anweisen „oder das fremde nicht verbieten“.

ZusammenfassungS. 930–1012

Die späten Jahre — und wie Rhenanus Salzgraf wurde. Je weiter das Verzeichnis fortschreitet, desto deutlicher wird es zum Spiegel seiner eigenen Amtszeit. Ab hier tragen die Stücke sein Datum und oft seinen Namen.

Ein Eintrag erklärt seine ganze Laufbahn in zwei Zeilen: Landgraf Philipp schreibe Rhenanus, „dass er ihn künftig des Predigtamtes entlasten und ihn an Jost Beckers Stelle als Salzgrafen gebrauchen und bestellen lassen wolle“. Aus dem Pfarrer wird der Salzgraf — und die Urkunde dazu liegt in seiner eigenen Kiste.

Auch das Menschliche steht darin, wenn es Aktenform angenommen hat: dass Heinrich Muldener gestorben sei und Johann Nordeck als Nachfolger vorgeschlagen werde; die Klage über einen Pfarrer, „der die Bürger widerspenstig gemacht habe“; die Urfehde, die ein Kilian Witting hat geben müssen; der Verdingzettel des Meisters Melchior Straube, „Blech zu Sooden zu schlagen“, und die Nachricht, dass Straube „mit dem bisher mit ihm geschlossenen Kauf nicht zufrieden“ sei; und die Weigerung von Bürgermeister und Rat, „Holz zum Brunnenbau zu geben“, weshalb man einen fürstlichen Befehl auszubringen bittet.

Der thematische Schwerpunkt verschiebt sich sichtbar. Es geht jetzt um Steinkohle und um das, was aus ihr wird: das Steinkohlen-Bothe, der Steinkohlenhandel, die Schmelzversuche mit Kohle auf Befehl Landgraf Wilhelms von 1576, Otto Wermers Briefe „des Steinkohlenbergwerks“, ein Bericht, „wie es mit obgedachtem Schmelzen vorangegangen“ sei — und ein Brief Johann Streckers „wegen der Steinkohlenasche, daraus Glas zu machen“. Aus dem Abfall der neuen Feuerung wird ein neuer Rohstoff.

Dazu die Konflikte, die daraus folgen: die Glaser, die Salpeter- und Alaunsieder, der Aschenkauf — und Rhenanus’ eigene Aufzeichnung über „allerlei Sachen“, die er 1576 wegen des Steinkohlen-Bothes, des Salzabsatzes, der Glaser und des Salztauschs zu verrichten hatte, „in vierzehn Punkten enthalten“. Eine Aufgabenliste des Salzgrafen, aufbewahrt wie eine Urkunde.

Rhenanus’ Aktionsradius wird darin greifbar: Er schreibt aus Torgau über Aufträge im Land zu Meißen; er korrespondiert mit dem Fürsten von Henneberg wegen eines Glasers; er verhandelt mit dem Bürgermeister zu Bremen, Daniel von Büren, über den Salz- und „Feuerhandel“ an der Weser; er berichtet über die drei Sülzmeister zu Lüneburg und stellt zusammen, was die Solen zu Frankenhausen, Artern, Halle, Aschersleben, Staßfurt, Groß Salza, Sülldorf und Lüneburg halten und „wie viel Werk in jedem wöchentlich gesotten werden können“ — die Auswertung seiner Reise, als eigenes Archivstück.

Und ein Eintrag verrät, wie weit sein Interesse ging: Er berichtet dem Landgrafen, „dass er aus Steinkohlen Asphalt gezogen“ habe. Ein anderer nennt einen Bestandsbrief „der Eisenhütten im Amt Gieselwerder auf zehn Jahre“; ein dritter Jeremias Renners Kunst, über die Rhenanus zusammen mit Georg Gerthes und Hans Wagener 1579 an den Landgrafen schreibt.

Auch Urkunden ganz anderen Alters liegen in diesen Kisten. Ein Eintrag nennt nur Jahreszahlen — 1281, 1339, 1342, 1346, 1347, 1362, 1395, 1419, 1449 — und daneben „Ein eingebundener Gedächtniszettel, betreffend den Mühlenkauf mit Georg Gauler und seine Schäferei“. Es sind die ältesten Stücke des Bestandes, und die Reihe reicht damit fast zwanzig Jahre weiter zurück als die älteste Urkunde, die im ersten Buch abgedruckt ist.

Redaktionelle AnmerkungS. 930–1032

Wo heute zu suchen wäre. Die Überlieferung der hessischen Zentralverwaltung liegt im Hessischen Staatsarchiv Marburg; dort sind Rechnungen und Amtsakten der Saline zu erwarten, dazu Bestände in Kassel und im Stadtarchiv Bad Sooden-Allendorf. Ein Abgleich Stück für Stück zwischen diesem Verzeichnis und den heutigen Findmitteln ist bisher nicht gemacht worden. Er wäre eine überschaubare und sehr lohnende Arbeit: Am Ende stünde für jedes von Rhenanus genannte Stück ein Vermerk — erhalten, verlagert oder verloren.

Der wertvollste Einzelbefund ist der Eintrag mit den bloßen Jahreszahlen 1281, 1339, 1342, 1346, 1347, 1362, 1395, 1419 und 1449. Die älteste im ersten Buch abgedruckte Urkunde stammt von 1300. Rhenanus hatte also ältere Stücke in der Hand, die er nicht abdruckte. Sollte sich eine Urkunde von 1281 wiederfinden, verschöbe sich die urkundliche Geschichte der Saline um zwei Jahrzehnte nach hinten.

Ein Nebenbefund zur Person. Der Eintrag, Landgraf Philipp wolle ihn „des Predigtamtes entlasten“ und an Jost Beckers Stelle als Salzgrafen bestellen, ist der klarste Beleg für den Übergang vom Pfarrer zum Salzgrafen. Die Jahresangaben dafür schwanken in der Literatur zwischen 1559 und 1563; das Verzeichnis nennt kein Jahr, bestätigt aber den Vorgang.

Und ein Detail, an dem man die Reichweite des Mannes sieht: Zwischen Holzregistern und Salzverträgen steht die Meldung an den Landgrafen, „dass er aus Steinkohlen Asphalt gezogen“ habe, daneben Johann Streckers Brief über Glas aus Steinkohlenasche. Aus dem Abfall der neuen Feuerung wird ein Forschungsgegenstand. Wer Rhenanus nur als Salinenbeamten liest, unterschätzt ihn.

ZusammenfassungS. 1013–1032

Der Schluss: Holz, Wasser, Wege. Die letzten Blätter des Verzeichnisses handeln überwiegend von dem, was das Salzwerk am Leben hielt — und lesen sich wie ein Register der Dauerprobleme.

Der Oberförster Engelhardt Breul schreibt über die Scheitfuhren, die „übel vonstatten“ gehen, über Sturmschaden im Scheidgehau, „dass man zum Holzmessen nicht kommen könne“, und über Frauen, die unerlaubt im Wald geschlagen haben. Es geht um Grenzverzeichnisse, um Lehngüter „um Allendorf hero“ vor und nach 1374, um die Bitte der Untersassen, „das Fuhrlohn der Scheite zu erhöhen“, und um den Streit zwischen Andreas von Hagen und Arnfeld, den der Landvogt und Rhenanus als Kommissare 1568 vertragen.

Auf dem Wasser dasselbe Ringen: der Abschied zwischen Braunschweig und Hessen von 1509 über den Weserstrom; das Patent Kaiser Karls V., mit dem er drei Reichsfürsten beauftragt zu vollstrecken, „dass die Zölle auf dem Weserstrom nicht erhöht werden sollen“; das offene Patent an alle Weseranwohner „nach Bremen zu“, das Sooder Salz „für gut zu achten“ und zu kaufen; und das Gutachten aller Sooder Beamten über den vorgeschlagenen Wasserbau an der Werra, der die Schifffahrt sichern sollte — sie halten ihn „für unmöglich“.

Auch die Fürsorge hat ihre Akten: die Verordnung Landgraf Philipps, wonach eine Zeitlang die Sole aus dem Brunnen gehoben werden solle, „damit Christoff Homberg eine neue Kunst ersinnen möge“; die Vergleichung mit den Pfännern „der Pfarre zum Soden halben“; die Meldung aller Meisterknechte, „dass sich eiserne Pfannenbäume unter die Pfannen nicht schicken wollen“; und das Schreiben Landgraf Philipps von 1538, mit dem er Salzgrafen und Pfänner nach Kassel forderte, „Ratschläge zu halten, wie die Salzmängel im Lande abgeschafft werden mögen“.

Und zum Schluss noch einmal die Technik, in Stichworten: der Riss des Brunnens „mit den Schöpfkümpen, nach alter Manier“; eine Zeichnung der Wasserkünste, „die auf dem Brunnen vom ersten Pfänner an gestanden hat, deren elf gewesen sind“, dazu „sieben andere Künste, die nicht ins Werk gesetzt worden sind“ und „vierzehnerlei Veränderungen der Herde“; die Bestallung eines Brunnenmeisters; und ganz am Ende die Instruktion, wie sich Rhenanus bei der Besichtigung etlicher Salzwerke verhalten solle, Anno 68 — der Auftrag zu jener Reise, deren Bericht im vierten Anhang steht.

Elf gebaute und sieben verworfene Wasserkünste, vierzehn Umbauten der Herde: Diese eine Zeile ist die knappste Technikgeschichte des Salzwerks, die es gibt.

Damit schließt sich der Kreis. Das Werk endet mit dem Verweis auf sein eigenes Anfangsdokument. Und weil das Original dieses Archivs nicht überliefert ist, ist dieses Verzeichnis heute das Einzige, was von ihm bleibt: die Inhaltsangabe einer verlorenen Registratur — und für jede künftige Archivsuche der Schlüssel, wonach man überhaupt fragen muss.

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