ZusammenfassungS. 885–891
Das Archiv, das es nicht mehr gibt. Der letzte Textteil des zweiten Bandes ist etwas anderes als alles davor: kein Buch, sondern ein Findbuch. Die Überschrift ist in der ersten Person geschrieben — „Verzeichnis aller und jeder Briefe, Bücher und anderer zum Salzwerk gehöriger Sachen, die ich, Johann Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zu Sooden, derzeit bei mir habe“.
Auf hundertfünfzig Seiten geht er sein Amtsarchiv durch und verzeichnet, was darin liegt: Bücher, Konvolute, Einzelbriefe, Rezesse, Verträge, Rechnungen, Ratschläge, Aufzeichnungen. Mit Absendern, Empfängern, Gegenstand und Datum — oft auf den Tag genau.
Der Anfang zeigt, wie sorgfältig er dabei ist. Das erste Stück ist „ein Buch, in dem die nachfolgenden Privilegien, Verträge, Locationen und allerlei andere Verhandlungen enthalten sind, an der Zahl siebenundzwanzig Stück“ — und dann werden alle siebenundzwanzig einzeln aufgeführt: das Privileg Landgraf Heinrichs von 1300, das von 1322, das Ludwigs von 1413, die sächsische Bestätigung von 1436, Wilhelms des Mittleren von 1487, der erste Vertrag von 1538 „mit der Hand des seligen Kanzlers Feige am Rand vermerkt“, die erste Lokation von 1540, die dreißigjährige von 1554 …
Und bei den ersten fünf steht jeweils dabei, wo man sie im Werk selbst nachlesen kann: „Band 1, S. 43“, „Band 1, S. 46“, „Band 1, S. 50 ff.“ Rhenanus verweist von seinem Archivverzeichnis in seine eigene Edition. Es ist ein Querverweisapparat.
Was in diesem einen Band alles zusammengebunden war, sagt viel über den Zuschnitt des Amtes: neben den Salzurkunden auch der Vergleich der beiden Pfarrer zu Allendorf und Sooden von 1538; das Verzeichnis, „wie der Ludwigstein an Christoff Hülsing gekommen ist“; die zehnjährige Verpachtung der Eisenhütten und Waldschmieden im Amt Gieselwerder; die Gehölze zu Treffurt „und deren Beschreibung“; ein Artikel aus dem Braunschweiger Vertrag über das Kloster Lippoldsberg; der Lehnbrief über den Altenstein. Ein Salzgraf verwaltete Wald, Eisen, Grenzen und Pfarrstellen mit.
Das siebenundzwanzigste Stück ist das, worauf alles hinausläuft: ein „Auszug, was das Salzwerk vom Jahr 1538 bis auf das Jahr 1562 getragen hat“ — eine Vierundzwanzig-Jahres-Bilanz.
Es folgen die Bücher, und ihre Namen allein rekonstruieren ein Rechnungswesen: das alte Pfännerbuch; das Hauptbauregister von 1538; ein Rezessbuch über alle Einnahmen und Ausgaben 1538–1545; ein zweites über die des Zöllners 1546–1556; die Akten des Brunnenbaus 1550/51, darin „allerlei Ratschläge, Schreiben und Gegenschreiben“; die Verhandlungen zum Brunnenbau von 1562 samt Bauregister.
Und dann drei Zeilen, die man leicht überliest und die doch die Arbeitsweise des ganzen Werks erklären: „Anmerkungen zum ersten Vertrag, von mir, Johannes Rhenanus, angemerkt. Ebensolche Anmerkungen über das Pfännerbuch; über die Location gleichermaßen.“ Er hat die Grundtexte durchgearbeitet und kommentiert, ehe er sie ins Werk stellte.