Bd. 1, S. 43 (Bl. 19), Segment 3 — Übersetzung
… bestanden hat und bis auf diese Zeit geblieben ist; samt den Privilegien der Pfänner.
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… bestanden hat und bis auf diese Zeit geblieben ist; samt den Privilegien der Pfänner.
… bewogen hat und wie Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42 Pfännerböden (Siedehäuser) hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.
Darin allerlei Ordnungen des Salzwerks: erstlich die der Pfänner, danach die unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der Pfänner gemeinsam,
… Pfänner vor dem letzten Brunnenbau errichtet haben, [darin werden] danach der andere (zweite) Brunnenbau, der unter unserem gnädigen Fürsten und Herrn geschehen und vom seligen Jost Becker beschrieben worden ist, und dann auch die Ankündigung des …
… in stetigem Betrieb bis auf diese Zeit geblieben ist, samt den Privilegien der Pfänner.
… Urkundenbefund. Belegbar ist etwas anderes und historisch Ergiebigeres: dass die Pfänner bis zur Reformation jährlich am Bonifatiustag zum Brunnen zogen. Diesen Brauch beschreibt Rhenanus im vierten Buch noch einmal — und dort auch, womit man ihn ersetzte.
Daher haben denn alle Pfänner mit Weib und Kindern von den Zeiten des Bonifatius an, zu ewigem Gedächtnis, jährlich am Sankt-Bonifatius-Tag auf dem Salzbrunnen …
… dem heiligen Bonifatius. Daran hängt der Brauch: Seit Bonifatius’ Zeiten seien die Pfänner mit Weib und Kindern jährlich am Bonifatiustag „mit allem Heiligtum, Kreuzen und Fahnen“ zum Salzbrunnen gezogen, hätten dort Messe lesen lassen und gemeinsam das Te …
So zeigt sich auch, dass die alten ersten Pfänner keine schlichten oder geringen Leute gewesen sind, die vielmehr auch das nahe gelegene Grenzgebiet in ihrer Gewalt und in ihrem Besitz gehabt haben.
… er sei an dem Salzwerk erbberechtigt und habe Gebauerschaft zu Sooden“. Und die Pfänner dürfen ihre Verwaltung selbst „einsetzen, absetzen und bestellen“. Dann treten fremde Herren auf, und das ist ein Zeichen für die Lage der Stadt an der Grenze: Friedrich, …
Die durchnummerierten Urkunden der Landgrafen und Markgrafen über die Gebauerschaft, das alte Erbrecht am Salzwerk: Freiheiten, Salzpfannen, Gerichtsstand und Abgaben, bis 1409.
… der Bergordnung Landgraf Heinrichs I. (1300) bis 1488. Für die Rechtsgeschichte der Pfännerschaft — und für die Frage, was „Gebauerschaft“ eigentlich bedeutete — ist das die dichteste Sammlung, die es gibt. Eine Einschränkung, die man kennen sollte: Rhenanus …
Vorbedachtsamkeit übereingekommen mit unseren Gebauern (Pfännern), die an dem Salzwerk zu Sooden erbberechtigt sind,
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief all ihr altes Recht, das sie von alters her gehabt haben, das man die Gebauerschaft nennt, die wir
… Eine Urkunde von 1471 enthält keine Bestätigung, sondern eine Strafordnung, die die Pfänner „jährlich im Soden verkünden lassen“. Wer im Soden einen totschlägt, muss Stadt, Soden und Feldmark hundert Jahre und einen Tag räumen; wer einen verwundet, …
Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben — was man Bauerschaft nennt —,
… lieben Getreuen, die Bauerschaft des Soden unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren seligen Vorfahren befreit worden sind
Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man die Gebauerschaft nennt,
… lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Vorfahren seligen befreit und ihre Freiheiten und Rechte ihnen bestätigt worden sind, nach dem Inhalt der Briefe und Siegel, die man ihnen darüber …
… lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Voreltern …
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her haben und die man die Gebauerschaft nennt,
dass wir von unseren Lieben, den Gebauern vom Soden, anders genannt die Pfänner, gründlich und in ganzer Wahrheit berichtet und unterwiesen worden sind,
als dass wir den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern vom Soden, genannt Pfänner, die Gebauerschaft ihres Salzwerks mit ihrem Anhang, Herkommen, Gewohnheiten, Gnaden, Freiheiten und allen anderen Rechten
… wir für uns, unsere Erben und Nachkommen den obgenannten Gebauern, genannt Pfänner, das vorgenannte …
… Erben und Nachkommen die genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, weder selbst noch durch andere Leute mit anderen Salzboden innerhalb oder außerhalb ihres Sodens
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