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Forschung

Ämter und Dienste

Wer am Salzwerk wofür zuständig war

Zwei Listen, ein Ort

Diese Seite führt zwei Dinge zusammen, die man auseinanderhalten muss. Zuerst die Ämter des Salzwerks, wie der Holzvogt Hans Wagener sie um 1580 im ersten Anhang der Salzbibel beschrieben hat — mit Aufgabe und Besoldung, für den Nachfolger im Amt geschrieben. Dann die Amtsträger des Ortes von 1440 bis zum Ende der Saline 1906: Salzgrafen, Pfarrer, Bürgermeister, Landräte, aus einer Zusammenstellung, die zum Teil auf anderen Quellen als der Salzbibel beruht und deren Belegstatus deshalb bei jedem Eintrag ausgewiesen ist.

Die Personalliste des Salzwerks steht am Anfang des Glossars (Bd. 2, S. 475). Sie lautet, in der Übersetzung: „Drei Salzgrafen. Rentmeister. Holzvogt, der zugleich Obersalzwart ist.“ „Gegenschreiber, der zugleich Zöllner und Salzwart ist. Bornmeister. Wellenschreiber. Solmeister. Pfannenmeister. Gegensalzwart, das ist der Kaplan. Gerichtsknecht. Solenmesser. Holzleger: drei. Bornknechte. Ein Böttcher. Einundzwanzig Schätzer. Zwei Pförtner. Vier Wächter — davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde zwei. Grabenfeger. Dachdecker.“ Auf der nächsten Seite folgen „Zimmermann. Maurer, der zugleich Wegemeister ist. Kleibermeister.“ Das ist das ganze Personal der Verwaltung; die Sieder selbst — Meisterknechte und Afterknechte in 86 oder 87 Siedehäusern — stehen nicht auf dieser Liste, weil sie keine Beamten waren.

Die Ämter am Salzwerk, wie das Glossar des Holzvogts sie beschreibt

Die folgenden Erklärungen sind aus dem Glossar (Bd. 2, S. 473–582) und aus der Regierungsordnung von 1552/53 im vierten Buch gezogen. Wo ein Satz in Anführungszeichen steht, ist es der Wortlaut der Übersetzung.

Salzgraf

Der Salzgraf ist der Leiter des Salzwerks — genauer: es gab mehrere. Die Pfänner hatten ihre eigenen Salzgrafen, gewählt aus ihrer Mitte; nach der Verpachtung von 1540 setzte der Landgraf daneben seine ein. Die Regierungsordnung von 1553 bestimmt, dass das Salzwerk „durch zwei Personen als Salzgrafen — von denen der andere unser Diener ist — geführt werden soll, die das ganze Salzwerk, die Beschaffung des Holzes, den Salzhandel und den Salzversand und sonst alle andere dazugehörige Ausrüstung und was nötig ist, regieren und versehen sollen“. Der zweite Salzgraf sollte in Kassel wohnen und den Salzversand „an den Rhein“ und „die Weser hinab nach Höxter, Minden und Bremen“ besorgen. Beide sollten die Wochenrechnungen unterschreiben; „ohne ihr besonderes Vorwissen, ihren Befehl und ihr Geheiß soll nichts an Geld, Salz oder anderem ausgegeben werden“. Und beide sollten dafür sorgen, dass jedes Jahr so viel gesotten werde wie 1552, „nämlich über sechstausend Werke“.

Bemerkenswert ist die Personalvorschrift derselben Ordnung: Der landesherrliche Salzgraf soll jemand sein, der an der Pfännerschaft keinen Anteil hat und „dort nicht heiraten soll“, solange er im Dienst steht — eine Vorschrift gegen Befangenheit, die man gewöhnlich viel später ansetzt. Rhenanus selbst war Salzgraf des Landgrafen und zugleich Pfarrer; er nennt sich auf dem Titelblatt „Pfarrer und Salzgrafen zu Sooden“. Bd. 1, S. 780, 793, 794, 796; Bd. 2, S. 475

Rentmeister

Der Rentmeister ist der Kassenführer. Er „soll unseren gesamten Gewinn des ganzen Salzwerks nach dem Register unseres verordneten Salzwarts und was wir sonst dort jährlich an Einkünften haben, einnehmen und jedes Jahr abrechnen“. Ohne Befehl der Salzgrafen darf er nichts ausgeben, „mit der Münze keinen Wechsel und keinen Zwischenhandel treiben“, und ohne ihr Vorwissen „nicht über Nacht aus den Siedehäusern sein“. Aus den Einnahmen zahlt er den Pfännern ihren Pachtzins. 1553 hatte das Amt Johann Bartholomäus der Ältere, der sich verpflichtet hatte, es lebenslang zu führen und in den Siedehäusern zu wohnen. Bd. 1, S. 801, 802

Holzvogt und Obersalzwart

Der Holzvogt verwaltet den Brennstoff, die teuerste und knappste Ressource des Betriebs. „Er ist auch Obersalzwart; er hat alles Klafterholz in Aufsicht und Verwaltung, bringt es zur Rechnung, verkauft es und legt es aus.“ Seine Besoldung: „100 Gulden Geld, 8 Malter Korn, 9 Ellen londisches Tuch, 8 Ellen Barchent, 12 Klafter Holz, 2 Achtel Salz“, dazu die Unterhaltung eines Klepperpferdes, „damit er die Flöße und Gehölze bereist“. Als Obersalzwart führt er das Register aller Werke, die wöchentlich gesotten werden, und gibt denen, die kaltliegen, die Zeichen dafür. Dass ausgerechnet der Holzvogt das Glossar schrieb, sagt viel über die Saline: Er musste jeden Fachausdruck kennen, weil an jedem ein Verbrauch hing. Bd. 2, S. 512, 513, 530, 531

Salzwarte, Gegenschreiber, Zöllner, Kaplan

„Salzwarte. Es sind ihrer drei in Sooden: 1. der Holzvogt, 2. der Zöllner, 3. der Kaplan. Sie müssen alle Werke, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden, aufschreiben und Register darüber führen, so dass diese mit dem Register des Rentmeisters übereinstimmen.“ Drei unabhängige Register desselben Vorgangs — das ist das Kontrollprinzip der ganzen Verwaltung nach dem Brunnenneubau von 1550. Der Gegenschreiber ist zugleich Zöllner und Mitsalzwart: Er muss „bei allem, was der Rentmeister an Geld ausgibt, zugegen zu sein und es ins Wochenbuch einzutragen“ und den Zoll, das Schatz- und Wegegeld einnehmen; er bekommt „20 Gulden vom Gegenschreiberamt, 20 Gulden vom Zollamt, 20 Gulden für das Einnehmen der Schatz- und Wegeheller“. Der Kaplan als Gegensalzwart soll „bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein und darüber eine Gegenkerbe führen“. Bd. 2, S. 506, 507, 510, 550, 568, 577

Bornmeister und Bornknechte

„Bornmeister. Er hat den Born und die Kunst, auch die dazu gehörigen Pferde und anderes in Verwahrung und Aufsicht“; Besoldung „50 Gulden. Korn — 8 Malter. Salz — 2 Achtel. Hofkleid — 4 Ellen londisches Tuch.“ Die Bornknechte sind drei; „Sie warten der 6 Pferde an der Kunst und müssen Tag und Nacht je 2“ „Stunden, einer um den anderen, fahren.“ Der Oberknecht bekommt in der Woche 1 Gulden 2 Albus, der Unterknecht 18 Albus. Christoph Hombergs Bestallung zum obersten Brunnenmeister vom 14. Oktober 1549 steht im vierten Buch. Bd. 1, S. 811; Bd. 2, S. 482, 483

Solmeister, Pfannenmeister, Wellenschreiber, Kohlenmesser

Der Solmeister weist die Sole „wöchentlich zweimal auf die Gerinne nach den Bothen“; er bekommt 50 Gulden, ein Hofkleid, ein Achtel Salz. Der Pfannenmeister — „der zugleich Oberschätzer ist“ — hat alle Pfannen in Aufsicht, ist beim Ausbessern dabei und sieht darauf, „dass die Pfannen nach dem Maßstab, den er bei sich hat, recht gemacht werden“. Der Wellenschreiber schreibt alle Wellen (Reisigbündel) und Steinkohlen auf, die ins Salzwerk gefahren werden, und erhebt das Fuhrlohn; der Kohlenmesser weist die Fuhrleute an, misst den Siedern die Kohlen zu und „hält auch mit jedem Boder eine Kerbe darüber, was dieser in der Woche an Kohlen bekommt“ — ein Amt, das es vor der Braunkohle nicht gab. Bd. 2, S. 524, 533, 534, 556, 571, 572

Schätzer und Solenmesser

„Schätzer. Es sind jetzt im Salzwerk 21. Jeder hat 4 Bothe, außer zweien, die haben jeder 5 Bothe. Sie müssen bei allem Salzmessen zugegen sein. Einer hat von jedem Bothe zur Belohnung einen Taler“. Die Schätzer sind vereidigte Salzmesser: Kein Salz verlässt das Siedehaus, ohne dass ein Schätzer mit dem geeichten Salzmaß dabeisteht — deshalb sind es 21 Maße und 21 Schätzer, und deshalb schlägt der Böttcher beim Versiegeln der Fässer „das Zeichen des Schätzers, der beim Aufmessen des Salzes zugegen gewesen ist, aufs Blei“. Die Namen der zehn 1550 vereidigten Schätzer stehen im fünften Buch; die Regierungsordnung nennt sie „Geschworene“. Bd. 1, S. 831; Bd. 2, S. 377, 545, 552, 560

Boder, Sodemeister, Meisterknechte, Afterknechte

Das Wort Boder (auch Bodemeister, Sodemeister) meint den Sieder, der ein Siedehaus — ein Bothe oder Kothe — führt. „Sieder. Sind die, die das Salz sieden und machen. Die Meister, die ein Bothe haben, nennt man Meisterknechte; die anderen, die kein Bothe haben und um Lohn arbeiten, nennt man Afterknechte.“ Der Boder war kein Beamter, sondern Unternehmer auf eigene Rechnung innerhalb strenger Regeln: Er kaufte Holz oder Kohle vom Holzvogt, zahlte je Pfanne die Winnung (3 Gulden 10 Albus), das Solegeld und das Geld für das Abschöpfen des wilden Wassers, gab von jedem Werk zwei Herrengänse ab und verkaufte das Salz zum festgesetzten Preis. „Salz über den festgesetzten Verkaufspreis hinaus zu nehmen und aufzugeben ist einem Salzwerk und allen Beamten, also auch den Bodern, Anno 55 am 13. August durch einen besonderen schriftlichen Befehl ernstlich verboten worden.“ Wer sich prügelte, „muss ein Jahr Sooden und die Feldmark Allendorf meiden“; ein Meister verlor dazu „des Bothes und der Meisterschaft“. Bd. 2, S. 476, 478, 509, 518, 562, 567

Die übrigen Dienste

Der Gerichtsknecht bestellt das Salz für Fürst, Grafen, Prälaten und Ritterschaft, begeht die Holzberge und bringt „die Ungehorsamen und Übertreter auf Befehl der Salzgrafen und Beamten in Haft“; er ist auch Wächter. Die drei Holzleger legen das Flößholz „ins Eisenmaß“, damit es nach Klaftern verkauft werden kann. Die zwei Pförtner achten darauf, „dass keiner ohne Zollzeichen mit Salz aus Sooden fährt“ und kein Klafter Holz ohne Zeichen hereinkommt. Vier Wächter, je zwei für eine halbe Nacht. Ein Grabenfeger, der die Gräben rein hält, für 10 Gulden im Jahr. Böttcher, Dachdecker, Zimmermann, Maurer und Kleibermeister sind Handwerker mit Wartegeld, die nach Stück oder Tag bezahlt werden — die Sätze stehen im Glossar. Bd. 2, S. 485, 489, 506, 507, 514, 528, 537, 571, 576

Und am Bergwerk

Für das Steinkohlenbergwerk am Meißner nennt das Bergwerksglossar eine eigene Ämterreihe: „Bergkhauptmann, Bergvogt, Bergschreiber, Geschworene, Steiger, Kohlenmesser, Häuer, Hundläufer, Karrenläufer, Bergschmied, Haspler“. Der Bergschreiber, „auch Schichtmeister genannt“, verkauft die Kohlen für 2½ Albus das Maß und legt Rechnung; der Bergvogt ist „jeden Samstag am Meißner bei der Bezahlung zugegen“. Bd. 2, S. 583, 587, 588

Amtsträger von 1440 bis 1906

Die folgenden Tabellen stammen aus einer Zusammenstellung, die über die Salzbibel hinausreicht und deshalb auf ganz unterschiedlichen Quellen beruht. Sie ist hier auf den Gegenstand dieser Seite begrenzt: die Ämter am Salzwerk und im Ort bis zur Stilllegung der Saline am 1. April 1906. Amtsträger, deren Amtszeit später beginnt — 27 Einträge der Zusammenstellung, bis in die Gegenwart —, werden nicht aufgeführt. Der Belegstatus sagt, ob eine Amtszeit durch eine erreichbare Quelle gedeckt ist (belegt), nur eine Nennung zu einem Jahr vorliegt (unsicher), die Angabe allein aus der Literatur stammt (Literatur) oder die Quellen einander widersprechen (widersprüchlich); die Spalte „Anmerkung“ nennt, was dazu bekannt ist, und verweist auf die Quelle. Wo die Salzbibel selbst etwas beiträgt, ist es als „Anmerkung dieser Ausgabe“ ergänzt. Die Amtszeitenleiste über jeder Tabelle ist eine Lesehilfe; Lücken darin bedeuten nicht, dass das Amt unbesetzt war, sondern dass die Zusammenstellung dort niemanden kennt.

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Zeitraum
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29 Amtsträger

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Salzgrafen und Salzmeister

  • Jost Becker (1547–Ende unbekannt)
  • Valentin Thölde (1551–1559)
  • Johannes Rhenanus (1561 (Mitaufsicht nach Klepsch/NDB)–1589)
  • Christoph Homberg (Hombergk) (urkundlich 1567–Ende unbekannt)
  • Jacob Sigismund Waitz von Eschen (1737–1743)

Volle Balken: belegte Amtszeit; gestrichelte Balken: unsicher; gepunktetes Ende: Amtsende nicht überliefert (der Balken endet dann nach fünf Jahren, ohne dass das etwas bedeutet). Die Leiste ist eine Lesehilfe; maßgeblich ist die Tabelle.

Salzgrafen und Salzmeister: 5 Einträge
NameAmtAmtszeitLebensdatenBelegstatusAnmerkung
Jost BeckerSalzmeister1547–Ende unbekanntwidersprüchlichAus Hamburg. Legte 1547 den Salzbrunnen neu an und führte Verbesserungen beim Soleschöpfen, Gradieren und Sieden ein. Das Amtsende ist nicht überliefert. Ende der Amtszeit nicht überliefert. Eingeordnet nach dem belegten Amtsantritt. Anmerkung dieser Ausgabe: Die Salzbibel nennt ihn „Jost Berker von Homberg“ (auch Becker, Verber, Justus Pistoris) — die Herkunft „aus Hamburg“ in der Vorlage dieser Tabelle ist damit nicht vereinbar und dürfte ein Versehen sein. Auch das Jahr 1547 und das Gradieren stehen so nicht in der Salzbibel: Becker ist seit 1538 im Dienst des Landgrafen belegt, der Brunnenneubau fällt in die Jahre 1550/51 (Bd. 2, S. 278 ff.), und von Gradieren in Sooden weiß die Handschrift nichts. Vgl. den Personeneintrag. Der Belegstatus ist deshalb „widersprüchlich“, nicht „belegt“. Quelle
Valentin ThöldeSalzgrebe1551–1559† 1559belegt1551 durch den Landgrafen von Hessen-Kassel zum Salzgreben im Salzwerk bei Allendorf ernannt. Großvater des Salinisten und Alchemie-Autors Johann Thölde. Das Endjahr ist sein Todesjahr; ein Amtsende zu Lebzeiten ist nicht bezeugt. Quelle
Johannes RhenanusSalzgrebe1561 (Mitaufsicht nach Klepsch/NDB)–1589um 1528 in Melsungen – 29.04.1589 in SoodenLiteraturWann Rhenanus Salzgraf wurde, sagt keine Quelle mit einem Datum; die Literatur nennt 1556, 1559, 1561 und 1563 für verschiedene Stufen desselben Aufstiegs (NDB, Klepsch, Wikipedia, Emons/Walter). Das Endjahr ist sein Todesjahr. Zugleich Pfarrer in Sooden. Anmerkung dieser Ausgabe: Auf dem Titelblatt nennt er sich „Pfarrer und Salzgraf zu Sooden“ (Bd. 1, S. 7); die Salzbibel selbst nennt kein Jahr für den Amtsantritt, überliefert aber im Archivverzeichnis den Brief, mit dem Landgraf Philipp ihn an Jost Beckers Stelle setzen wollte (Bd. 2, S. 1005). Quelle
Christoph Homberg (Hombergk)Salzgrafurkundlich 1567–Ende unbekanntunsicherDie Amtszeit ist unbekannt; es gibt nur einen Punktbeleg für 1567: Landgraf Wilhelm fordert den Salzgrafen Homberg auf, dem Pfarrherrn Rhenanus bei der Abfassung des Salzbuches beizustehen. Mitarbeiter an der Salzbibel. Das Jahr 1567 ist ein Einzelbeleg, kein Amtsantritt. Ende der Amtszeit nicht überliefert. Eingeordnet nach dem belegten Amtsantritt. Anmerkung dieser Ausgabe: Die Salzbibel überliefert seine Bestallung zum obersten Brunnenmeister vom 14. Oktober 1549 (Bd. 1, S. 811), nennt ihn Salzwart und lässt ihn 1549 mit dem Wiegen der Sole beginnen (Bd. 2, S. 677); 1568 ist von seiner Witwe die Rede (Bd. 3, S. 17). Vgl. den Personeneintrag. Quelle
Jacob Sigismund Waitz von EschenObersalzgrebe1737–174316.05.1698 in Gotha – 07.11.1776 in BerlinunsicherObersalzgrebe zu Sooden-Allendorf, zuständig für die Verbesserung der dortigen Salinen; arbeitete an der Rationalisierung des Salinenbetriebs. Zuvor 1723 Mathematicus bei Landgraf Karl, 1726 Bergsecretarius, dann Bergrat. Datierungskonflikt: Die Jahre 1737 bis 1743 nennt nur der Verein für Heimatkunde und dort ohne Quellenangabe; Wikipedia datiert den Amtsantritt unbestimmt auf die Zeit nach dem Tod Landgraf Karls 1730. Quelle

Pfarrer und Prediger

  • Johannes Kymaeus (1527–1530)
  • Theodor Fabricius (1536–1540)
  • Johannes Rhenanus (1555–1589)
  • Johann Georg Wagner (1803–1818)

Volle Balken: belegte Amtszeit; gestrichelte Balken: unsicher; gepunktetes Ende: Amtsende nicht überliefert (der Balken endet dann nach fünf Jahren, ohne dass das etwas bedeutet). Die Leiste ist eine Lesehilfe; maßgeblich ist die Tabelle.

Pfarrer und Prediger: 4 Einträge
NameAmtAmtszeitLebensdatenBelegstatusAnmerkung
Johannes KymaeusPrediger in Sooden1527–15301498 in Fulda – 08.11.1552 in FelsbergbelegtBis 1527 Franziskaner in Fulda, 1527 durch Adam Krafft für die Reformation gewonnen und im selben Jahr Prediger in Soden. 1529 Studium in Marburg, 1530 bis 1536 Prediger in Homberg, 1538 Superintendent des Kasseler Bezirks, 1539 beteiligt an der Ziegenhainer Zuchtordnung und der Kasseler Kirchenordnung. Das oft genannte Reformationsdatum 16.10.1527 ließ sich nicht verifizieren, passt aber zu seiner Biografie. Quelle
Theodor FabriciusPfarrer in Allendorf1536–154002.02.1501 in Anholt – 15.09.1570 in Zerbstbelegt1522 Immatrikulation in Wittenberg bei Luther und Melanchthon, 1527 Hebräisch-Lehrer in Köln, ab 1531 in Diensten Landgraf Philipps, 1533 Diakon in Kassel. Von 1540 bis 1542 verhaftet, weil er die Doppelehe seines Dienstherrn verurteilte — der seltene Fall, in dem Ortsgeschichte unmittelbar an Reichsgeschichte rührt. Danach 1543 Professor für Hebräisch in Wittenberg, 1544 Superintendent in Zerbst, am 25.04.1544 zum Dr. theol. promoviert. Quelle
Johannes RhenanusPfarrer von St. Marien (Sooden)1555–1589um 1528 in Melsungen – 29.04.1589 in Soodenbelegt1553 durch Adam Krafft ordiniert, nach der Literatur 1553/54 zweiter Pfarrer in Melsungen, nach der NDB danach Diakon in Marburg; 1555 Pfarrer in Sooden (nach Klepsch zu Pfingsten eingeführt). Zugleich Salzgraf — wann genau, ist offen (siehe oben). Auf ihn geht das Bet-, Lob- und Dankfest zu Pfingsten zurück, der Ursprung des Brunnenfestes. Heirat mit Catharina Braun († 1586) 1566 (NDB: 1556), fünf Kinder; zweite Ehe mit Catharina Schott, geborene von Löwenstein. Hinterließ nach Klepsch 993 Gulden Schulden. Quelle
Johann Georg WagnerSuperintendent und Pfarrer1803–18181749 – 1818belegtSuperintendent und Pfarrer; die Kirche ist in der Quelle nicht spezifiziert. Für die Zeiträume 1530 bis 1536, 1540 bis 1555, 1589 bis 1803 und 1818 bis 2011 ist keine einzige Person ermittelt — rund 400 der letzten 500 Jahre sind personengeschichtlich unbesetzt. Anmerkung dieser Ausgabe: „Nicht ermittelt“ heißt hier: in den erreichbaren Netzquellen nicht gefunden. Für die Pfarrer von Sooden und Allendorf gibt es die hessischen Pfarrerbücher, die für diese Zusammenstellung nicht ausgewertet wurden. Quelle

Bürgermeister

  • Heinrich Schaub (um 1440–Ende unbekannt)
  • Geißler Praesendt (um 1585–Ende unbekannt)
  • Jost Motz (um 1620–Ende unbekannt)
  • Johann Sahme (1649–Ende unbekannt)
  • Lorenz Heinrich Stephan (1808–1813)
  • Christian August Seyl (1834–1852)
  • Christian Jähn (um 1848–Ende unbekannt)
  • Otto Heinrich Kroeschell (1853–1873)
  • Johann Georg Wachsmuth (um 1858–Ende unbekannt)
  • Hugo Jesse (Januar 1874–Mai 1876)
  • Hedwig Lange (1876–1901)
  • Georg Ludwig Oeste (Juni 1877–Juli 1897)
  • Adolf Müller (Januar 1898–Dezember 1923)

Volle Balken: belegte Amtszeit; gestrichelte Balken: unsicher; gepunktetes Ende: Amtsende nicht überliefert (der Balken endet dann nach fünf Jahren, ohne dass das etwas bedeutet). Die Leiste ist eine Lesehilfe; maßgeblich ist die Tabelle.

Bürgermeister: 13 Einträge
NameAmtAmtszeitLebensdatenBelegstatusAnmerkung
Heinrich SchaubBürgermeister von Allendorfum 1440–Ende unbekanntunsicherEine von nur drei datierten Personen aus der Wikipedia-Aufzählung der Familien, die seit etwa 1400 das Bürgermeisteramt in Allendorf innehatten. Die Wikipedia-Familienliste steht ohne Einzelnachweis und ausdrücklich ohne Anspruch auf Vollständigkeit; nur die Jahresangabe ist überliefert, die Amtszeit ist unbekannt. Ende der Amtszeit nicht überliefert. Eingeordnet nach dem belegten Amtsantritt. Quelle
Geißler PraesendtBürgermeister von Allendorfum 1585–Ende unbekanntunsicherEine von nur drei datierten Personen aus der Wikipedia-Aufzählung der Allendorfer Bürgermeisterfamilien. Die Wikipedia-Familienliste steht ohne Einzelnachweis und ausdrücklich ohne Anspruch auf Vollständigkeit; nur die Jahresangabe ist überliefert, die Amtszeit ist unbekannt. Ende der Amtszeit nicht überliefert. Eingeordnet nach dem belegten Amtsantritt. Quelle
Jost MotzBürgermeister von Allendorfum 1620–Ende unbekanntunsicherEine von nur drei datierten Personen aus der Wikipedia-Aufzählung der Allendorfer Bürgermeisterfamilien. Die Wikipedia-Familienliste steht ohne Einzelnachweis und ausdrücklich ohne Anspruch auf Vollständigkeit; nur die Jahresangabe ist überliefert, die Amtszeit ist unbekannt. Ende der Amtszeit nicht überliefert. Eingeordnet nach dem belegten Amtsantritt. Quelle
Johann SahmeBürgermeister von Allendorf1649–Ende unbekanntbelegtApotheker und Bürgermeister 1649. Belegt durch die Initialen JS auf dem Glashumpen des Salzmuseums von 1649, der 2004 als Leihgabe in der Sonderausstellung „Bergwerke auf Glas“ im Bergbaumuseum Bochum gezeigt wurde. Sahme fehlt in der Wikipedia-Familienliste — ein Hinweis darauf, wie lückenhaft diese ist. Die Amtszeit im Übrigen ist unbekannt. Ende der Amtszeit nicht überliefert. Eingeordnet nach dem belegten Amtsantritt. Quelle
Lorenz Heinrich StephanMaire von Allendorf1808–1813belegtMaire während der westphälischen Zeit. Für die Zeit von 1813 bis 1834 ist kein Amtsträger ermittelt. Quelle
Christian August SeylBürgermeister von Allendorf1834–1852belegt Quelle
Christian JähnBürgermeister von Soodenum 1848–Ende unbekannt07.03.1804 in Sooden – 14.11.1884 ebendaunsicherSieder; Bürgermeister in seiner Heimatstadt Sooden. Im März 1848 Mandat für die kurhessische Ständeversammlung, Wahlbezirk Witzenhausen (Land), bis 1849 im 11. Landtag. Die Amtsjahre als Bürgermeister sind nicht überliefert. Amtsjahre nicht überliefert. Eingeordnet nach der belegten Wirkungszeit: 1848 Mandat für die kurhessische Ständeversammlung, bis 1849 im 11. Landtag. Lebensdaten 1804 bis 1884. Quelle
Otto Heinrich KroeschellBürgermeister von Allendorf1853–1873belegt Quelle
Johann Georg WachsmuthBürgermeister von Soodenum 1858–Ende unbekannt28.11.1816 – 05.09.1887, beides in Bad Sooden-AllendorfunsicherSalzsieder und Siedemeister; Bürgermeister in seiner Heimatstadt. Mitglied der kurhessischen Ständeversammlung für den Wahlbezirk Hünfeld 1858 bis 1861 und 1862 bis 1866. Die Amtsjahre sind nicht überliefert. Die Quelle nennt nur den heutigen Gesamtnamen Bad Sooden-Allendorf; dass er Bürgermeister von Sooden und nicht von Allendorf war, ist naheliegend, aber nicht bewiesen. Amtsjahre nicht überliefert. Eingeordnet nach der belegten Wirkungszeit: Mitglied der kurhessischen Ständeversammlung 1858 bis 1861 und 1862 bis 1866. Lebensdaten 1816 bis 1887. Quelle
Hugo JesseBürgermeister von AllendorfJanuar 1874–Mai 1876belegtFür die Zeit von Mai 1876 bis Juni 1877 ist kein Amtsträger ermittelt. Quelle
Hedwig LangeBürgermeister von Sooden1876–190115.10.1840 – 27.09.1901, beides in Bad Sooden-AllendorfbelegtHedwig Lange war ein Mann — der Vorname irritiert heutige Leser regelmäßig. Weißbindermeister, Sohn des Salzarbeiters Christian Lange und der Wilhelmine Antoinette Luckart, also ein Handwerkersohn aus einer Salzarbeiterfamilie. Bürgermeister von Sooden von 1876 bis zu seinem Tod 1901 und damit der einzige durchgehend datierte Soodener Amtsträger. Gilt als Gründer des Heilbades: Unter ihm wurde aus dem sterbenden Salinenort ein Kurort — genau der Wendepunkt nach 1866. Kurhessischer Kommunallandtag 1880 bis 1901, Abgeordneter zum Provinziallandtag Hessen-Nassau, Mitglied des Hauptausschusses und des Wahlprüfungsausschusses. Eine Straße ist nach ihm benannt. Quelle
Georg Ludwig OesteBürgermeister von AllendorfJuni 1877–Juli 1897belegt Quelle
Adolf MüllerBürgermeister von AllendorfJanuar 1898–Dezember 1923belegt26 Jahre im Amt — die längste Amtszeit der Allendorfer Liste. Quelle

Landräte und Kreisräte

  • Karl Wilhelm Philipp Bockwitz (1821–1832)
  • Karl Wilhelm Bickell (1848–1851)
  • Wilhelm Uloth (1856–1868)
  • Thomas Boch (1868–1875)
  • Friedrich Bernstein (1875–1884)
  • Bernhard von Schenck (1884–1895)
  • Heino von Bischoffshausen (1895–1917)

Volle Balken: belegte Amtszeit; gestrichelte Balken: unsicher; gepunktetes Ende: Amtsende nicht überliefert (der Balken endet dann nach fünf Jahren, ohne dass das etwas bedeutet). Die Leiste ist eine Lesehilfe; maßgeblich ist die Tabelle.

Landräte und Kreisräte: 7 Einträge
NameAmtAmtszeitLebensdatenBelegstatusAnmerkung
Karl Wilhelm Philipp BockwitzKreisrat des Landkreises Witzenhausen1821–1832belegtAmtsbezeichnung Kreisrat. Der Kreis wurde 1821 durch kurfürstliche Verordnung aus fünf Ämtern gebildet, darunter das Amt Allendorf. Für die Zeit von 1832 bis 1848 ist kein Amtsträger ermittelt. Quelle
Karl Wilhelm BickellLandrat des Landkreises Witzenhausen1848–1851belegtFür die Zeit von 1851 bis 1856 ist kein Amtsträger ermittelt. Quelle
Wilhelm UlothLandrat des Landkreises Witzenhausen1856–1868belegt Quelle
Thomas BochLandrat des Landkreises Witzenhausen1868–1875belegt Quelle
Friedrich BernsteinLandrat des Landkreises Witzenhausen1875–1884belegt Quelle
Bernhard von SchenckLandrat des Landkreises Witzenhausen1884–1895belegt Quelle
Heino von BischoffshausenLandrat des Landkreises Witzenhausen1895–1917belegt Quelle

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