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Salzbibel

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Die Seiten der Handschrift aus dem Repositorium ORKA der Universitätsbibliothek Kassel — und wie die Zählungen zusammenhängen

Gemeinfrei bei ORKA

Die Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel — hat alle drei Bände der Salzbibel digitalisiert: rund 2.200 Aufnahmen unter der Signatur 2° Ms. Hass. 186. Sie liegen im Repositorium ORKA (Open Repository Kassel) und tragen dort eine Rechteangabe, die sie als gemeinfrei ausweist (Wortlaut auf der Seite Bildnachweise). Jede Seite lässt sich dort ansehen, vergrößern und herunterladen; jeder Seitenverweis auf dieser Website führt genau auf die Aufnahme, die gemeint ist.

Die drei Bände sind bei ORKA drei getrennte Werke mit je einer festen Kennung. Über sie erreicht man den Anfang jedes Bandes; von dort aus blättert man Aufnahme für Aufnahme oder springt über das Feld für die Bildnummer.

Die drei Bände im Repositorium
BandInhaltAufnahmen mit TextBei ORKA
Band 1Titelblatt, Widmung, Inhaltsverzeichnis, Bücher I–IV7–1062Titelblatt öffnen
Band 2Buch V, die vier Anhänge, Miszellen, Kunstrisse5–1059Erste Seite öffnen
Band 3Das fürstliche Schreiben und die Beilagen1–45Erste Seite öffnen
Das Titelblatt der Handschrift, in roter und schwarzer Tinte, mit zwei ovalen Besitzstempeln
Bd. 1, S. 7 — die erste Textseite des ersten Bandes: das Titelblatt. Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 1, S. 7 · Digitalisat · Public Domain Mark 1.0

Seite, Blatt und Bildnummer

Drei Zählungen laufen nebeneinander, und man muss sie auseinanderhalten.

Die Seitenzahl dieser Ausgabe — in den Daten das Feld s — ist die laufende Nummer der Aufnahme im Digitalisat. Sie beginnt nicht beim Titelblatt, sondern bei dem, was davor liegt; darum trägt das Titelblatt des ersten Bandes die Nummer 7 und die erste Textseite des zweiten Bandes die Nummer 5. Diese Zahl ist zugleich die Bildnummer bei ORKA. Beide sind identisch — das ist der Grund, warum diese Ausgabe nach Aufnahmen zählt und nicht nach Blättern.

Die Blattzählung der Handschrift — Feld f, im Text als „Bl.“ — zählt Blätter, nicht Seiten. Ein Blatt hat eine Vorderseite (recto, r) und eine Rückseite (verso, v); „Bl. 236v“ ist die Rückseite des 236. Blattes. So zitiert die Handschriftenbeschreibung der Manuscripta Hassiaca, und so findet man die Stelle am Original.

Zwischen beiden gibt es in den Bänden 1 und 2 einen festen Zusammenhang, der sich an allen Seiten des Volltextes mit Blattangabe bestätigt:

Faustformel von der Blattzählung zur Seitenzahl
BandVorderseite (r)Rückseite (v)Beispiel
Band 1S. = 2 · Blatt + 5S. = 2 · Blatt + 6Bl. 22r → S. 49 · Bl. 69v → S. 144
Band 2S. = 2 · Blatt + 3S. = 2 · Blatt + 4Bl. 236v → S. 476 · Bl. 1r → S. 5

Für den dritten Band gilt keine Formel: Die Mappe ist nur teilweise foliiert, und die Blattangaben wechseln zwischen Zählungen. Dort hilft allein die Sprungtabelle. Auch bei den Kunstrisse-Aufnahmen weicht eine Bleistiftzählung oben rechts von der Blattzählung ab; die Seite Die neun Kunstrisse erklärt das.

Von der Seitenzahl zum Faksimile

Wer eine Stelle nachschlagen will, braucht Band und Seite. Mit JavaScript nimmt das Eingabefeld eine Seitenzahl oder ein Blatt (etwa „236v“) entgegen und öffnet die Aufnahme; ohne JavaScript führt die Tabelle darunter auf die erste Seite jedes Abschnitts und jedes Teils, von wo aus man weiterblättert.

Sprungtabelle

Alle Abschnitte und Teile mit der ersten Seite bei ORKA
Abschnitt und TeilBandSeitenBlätterFaksimile
Einleitung — Titelblatt, Widmung und InhaltsverzeichnisBd. 17–471–21S. 7
Das TitelblattBd. 17–81S. 7
Die Widmung an den LandgrafenBd. 19–412–18S. 9
„Innhalt des ganntzen wercks“ — heute: Inhalt des gesamten WerksBd. 143–4719–21S. 43
I · 1. Buch — Vom ersten Ursprung des SalzwerksBd. 149–14422–69S. 49
Der Beweis des hohen AltersBd. 149–9022r–42vS. 49
Die Privilegien der PfännerBd. 191–14443r–69vS. 91
II · 2. Buch — Die Entwicklung unter Landgraf Philipp dem GroßmütigenBd. 1145–65470–324S. 145
Der Anlass und die erste VerhandlungBd. 1145–20970r–102rS. 145
Die RechtsgutachtenBd. 1210–361102v–178vS. 210
Verhandlungen und ZwischenfälleBd. 1362–502179r–249vS. 362
Der Weg zur VerpachtungBd. 1503–654250r–324vS. 503
III · 3. Buch — Die Verträge zwischen Landgraf und PfännernBd. 1657–728326–361S. 657
Der erste Vertrag, 1538Bd. 1657–696326r–345vS. 657
Die Verpachtung, 1540Bd. 1697–728346r–361vS. 697
IV · 4. Buch — Die SalzordnungenBd. 1729–1062362–528S. 729
Die Ordnung von 1541Bd. 1729–766362r–380vS. 729
Die Regierungsordnung von 1552/53Bd. 1767–855381r–424vS. 767
Die HolzverträgeBd. 1856–871425r–433rS. 856
Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Bd. 1872–1062433v–528vS. 872
V · 5. Buch — Der BrunnenbauBd. 25–4601–228S. 5
Die Bestätigungsurkunde von 1586Bd. 25–481r–22vS. 5
Geyselers Denkschrift von 1489Bd. 249–10223r–49vS. 49
Berkers Baubericht von 1550Bd. 2103–27750r–137vS. 103
Das Bautagebuch 1550/51Bd. 2278–439138r–218rS. 278
Die Dankpredigt von 1550Bd. 2440–460218v–228vS. 440
App. I · 1. Appendix — Das Glossar des HolzvogtsBd. 2473–622235–309S. 473
Die Ämter und Dienste in SoodenBd. 2473–475235r–236rS. 473
Das Wörterbuch A–HBd. 2476–520236v–258vS. 476
Das Wörterbuch I–RBd. 2521–544259r–270vS. 521
Das Wörterbuch S–ZBd. 2545–582271r–289vS. 545
Das BergwerksglossarBd. 2583–622290r–309vS. 583
App. II · 2. Appendix — Das UniversalprobierbuchBd. 2623–672310–334S. 623
Das VerfahrenBd. 2623–645310r–321vS. 623
Die TafelnBd. 2646–672322r–334vS. 646
App. III · 3. Appendix — Das Probierbuch für SoodenBd. 2675–724336–360S. 675
Hombergs AnfangBd. 2675–699336r–348vS. 675
Die FortschreibungBd. 2700–724349r–360vS. 700
App. IV · 4. Appendix — Das ReisebuchBd. 2727–884362–440S. 727
Vorrede und Instruktion vom 28. Juni 1568Bd. 2727–732362r–364vS. 727
Die Reise von 1568: von Sondershausen bis KösenBd. 2733–793365r–395rS. 733
Die Reise von 1568: Halle in SachsenBd. 2794–825395v–411rS. 794
Die Reise von 1568: Aschersleben, Staßfurt, Groß SalzaBd. 2826–846411v–421vS. 826
Die Reise nach Pommern 1584Bd. 2847–884422r–440vS. 847
Misc. · Miszellen — Die Quellenauszüge und das RegisterBd. 2885–1032441–514S. 885
Die PrivilegienbücherBd. 2885–891441r–444rS. 885
Briefe, Rechnungen, RatschlägeBd. 2892–1012444v–505rS. 892
Wald, Wasser und der ReiseauftragBd. 21013–1032505v–514vS. 1013
Tafeln · Kunstrisse — Die neun technischen ZeichnungenBd. 21035–1059516–531S. 1035
Der Brunnen im GrundrissBd. 21035–1043516–520S. 1035
Stoßwerk und AuslängungBd. 21044–1051521–525S. 1044
Das neue Corpus und das KunstgezeugBd. 21052–1059526–531S. 1052
Band 3 — Das fürstliche Schreiben und die BeilagenBd. 31–451–14S. 1
Der spätere Zettel auf Blatt 1Bd. 31–81–4S. 1
Das fürstliche SchreibenBd. 39–305–15S. 9

Die Verweise in der ersten Spalte führen zur Zeitleiste und zu den Leseseiten mit Wortlaut und Übersetzung; die letzte Spalte öffnet die erste Aufnahme des Abschnitts oder Teils bei ORKA.

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