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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 100

Die Privilegien der Pfänner · S. 100 · Bl. 47v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 100

Bl. 47vBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteMarggrauenn zu Meissenn, in dem Osterlanndt vnd zu Lanndisburgk2, Grauen zu Orlemundt, vnnd Herren des Lanndts zu Pleizenn1, Bekennenn offenntlich in diesem Jegennwerttigenn brieue, Vnnd thun kundt allen den, die Ihne sehenn, hörenn, vnnd lesenn,

Markgrafen zu Meißen, im Osterland und zu Landsberg, Grafen zu Orlamünde und Herren des Landes zu Pleißen, bekennen öffentlich mit diesem gegenwärtigen Brief und tun allen kund, die ihn sehen, hören und lesen:

2

Alse die Weise leute, Rathesmeister vnnd geschworne, die Burger alle gemeinlichenn, der Stadt Allenndorf, vns vnnd vnserm Erbenn, eine rechtte Erbhuldung gethann habenn,

Da die weisen Leute, Ratsmeister und Geschworenen, die Bürger insgesamt der Stadt Allendorf, uns und unseren Erben eine rechte Erbhuldigung getan haben,

3

nach geheis vnnd anweisung, der Hochgebornnenn Furstenn vnnd Herrnn Heinrichs, vnnd Herren Hermanns Lanndtgrauen zu Hessen vnnser liebenn brueder,

nach Geheiß und Anweisung der hochgeborenen Fürsten und Herren Heinrich und Herrn Hermann, Landgrafen zu Hessen, unserer lieben Brüder,

4

Das wir denselbigenn Burgern gemeiniglichen geredet habenn, Vnnd redenn in diesem brieue,

so haben wir denselben Bürgern insgesamt zugesagt, und sagen es in diesem Brief zu:

5

Were es, das sie ann vnns, oder vnnser Erbenn kemenn, Nach deme also sie vns gehuldett vnnd geschworenn habenn, das wir sie die Stadt zu Allenndorff, vnnd das Salzwergk zum Sodenn, das darzu hörett,

Käme es dazu, dass sie an uns oder unsere Erben fielen — nachdem sie uns nun gehuldigt und geschworen haben —, dass wir sie, die Stadt Allendorf und das Salzwerk zu Sooden, das dazu gehört,

6

mitt aller Wirdigkeitt, mitt aller gewonnheitt, mitt allem rechttenn, vnnd freyheitt,Läuft auf der nächsten Seite weiter

bei aller Würdigkeit, bei aller Gewohnheit, bei allem Recht und aller Freiheit

Unsichere Lesungen

  1. Pleizenn — wohl Pleissenland; Schreibung nicht ganz sicher
  2. Lanndisburgk — Landsberg; Schreibung der Endung unsicher

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