Salzbibel · Lesetext
Lesetext der Salzbibel
Wortlaut der Handschrift und Übersetzung, Seite für Seite — Übersicht aller Teile
Wie der Lesetext aufgebaut ist
Der Lesetext gibt die Handschrift Seite für Seite wieder: links der Wortlaut, wie er in der Salzbibel steht, rechts die Übersetzung in heutiges Deutsch — wahlweise nebeneinander oder einzeln. Jede Handschriftenseite trägt ihre Seitenzahl im Digitalisat, die Blattangabe und einen Verweis auf das Faksimile bei ORKA; jedes Segment hat eine Nummer, unter der es sich punktgenau zitieren lässt (zum Beispiel lesen.php?band=1&seite=657#s657-2). Unsichere Lesungen sind im Wortlaut gepunktet unterstrichen und am Fuß der Seite erläutert; Randvermerke der Handschrift, Tabellen und Abbildungen stehen bei der Seite, zu der sie gehören.
Gezeigt wird eine Seite oder ein kleiner Bereich von fünf oder zehn Seiten am Stück; geblättert wird Seite für Seite, mit Sprungfeld. Die Grundsätze der Wiedergabe stehen unter Editionsgrundsätze und Zitierweise.
Einleitung: Titelblatt, Widmung und Inhaltsverzeichnis
Band 1 · S. 7–47 · Bl. 1–21 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Das Titelblatt S. 7–8 · Bl. 1Der Titel in Rot und Schwarz, in einem einzigen Satz, mit den beiden ovalen Besitzstempeln der kurfürstlichen Berg- und Salzwerksdirektion und der Kasseler Bibliothek.
- Die Widmung an den Landgrafen S. 9–41 · Bl. 2–18Siebzehn Blatt Zueignung an Wilhelm IV. — zugleich die Begründung, warum das Werk überhaupt angelegt wurde.
- „Innhalt des ganntzen wercks“ — heute: Inhalt des gesamten Werks S. 43–47 · Bl. 19–21Rhenanus’ eigenes Inhaltsverzeichnis: jedes der fünf Bücher und jeder Anhang in ein bis zwei Sätzen beschrieben. Der Schlüssel zum ganzen Werk.
1. Buch: Vom ersten Ursprung des Salzwerks
Band 1 · S. 49–144 · Bl. 22–69 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Der Beweis des hohen Alters S. 49–90 · Bl. 22r–42vQuellenklage, der Sitz der Chatten, der Streit um den Berg Melibocus, die Frage nach dem Salzbrunnen der Salzschlacht und die Herleitung des Ortsnamens. Am Ende nennt Rhenanus das Ergebnis selbst „Mutmaßungen, Meinungen und Bedenken“.
- Die Privilegien der Pfänner S. 91–144 · Bl. 43r–69vDie durchnummerierten Urkunden der Landgrafen und Markgrafen über die Gebauerschaft, das alte Erbrecht am Salzwerk: Freiheiten, Salzpfannen, Gerichtsstand und Abgaben, bis 1409.
2. Buch: Die Entwicklung unter Landgraf Philipp dem Großmütigen
Band 1 · S. 145–654 · Bl. 70–324 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Der Anlass und die erste Verhandlung S. 145–209 · Bl. 70r–102rJanuar 1538: Salzmangel im Fürstentum, der Entschluss Philipps des Großmütigen, neben den zweiundvierzig Siedehäusern der Pfänner eigene zu bauen — und die Weigerung der Pfänner, ohne Vollmacht der auswärtigen Anteilseigner zu entscheiden. Am Ende steht der Auftrag an drei Universitäten.
- Die Rechtsgutachten S. 210–361 · Bl. 102v–178vÜber hundertfünfzig Seiten Gelehrtenprosa, hier zum ersten Mal übersetzt: ob ein Fürst ein Privileg widerrufen darf, das in einen Vertrag übergegangen ist — mit dem Holzmangel als stärkstem Sachargument und dem Rat, sich dennoch zu vergleichen.
- Verhandlungen und Zwischenfälle S. 362–502 · Bl. 179r–249vDer Alltag des Streits: der Fall des Siedeknechts Diezel Chürling, die Klage der Knechte, die Szene zu Friedewald 1539 — und der Spruch der Landstände, in dem die Lokation zum ersten Mal vorgeschlagen wird.
- Der Weg zur Verpachtung S. 503–654 · Bl. 250r–324vProtest und Notariatsinstrument, der Beschwerdekatalog vom Mai 1540, die Bestallung des Brunnenmeisters Georg Behm — und das Schlussgutachten für den Fall, dass der Fürst den Vertrag bricht.
3. Buch: Die Verträge zwischen Landgraf und Pfännern
Band 1 · S. 657–728 · Bl. 326–361 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Der erste Vertrag, 1538 S. 657–696 · Bl. 326r–345vDer Vergleich zwischen Landgraf Philipp und der Pfännerschaft: Der Landesherr darf neben den zweiundvierzig alten Siedehäusern eigene bauen; dafür werden Siedetage, Maß, Preis, Salzverkauf, Holzbezirk und Streitverfahren geregelt. Gegeben zu Allendorf am Freitag nach Jubilate 1538.
- Die Verpachtung, 1540 S. 697–728 · Bl. 346r–361vZwei Jahre später: Weil zwei Verwaltungen an einem Brunnen nicht nebeneinander bestehen können, verpachten die Pfänner ihr ganzes Salzwerk auf fünfzehn Jahre gegen festen Zins — samt Risikoverteilung, Rückgaberegeln und der langen Reihe der Bürgen. Gegeben am 23. Dezember 1540.
4. Buch: Die Salzordnungen
Band 1 · S. 729–1062 · Bl. 362–528 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Die Ordnung von 1541 S. 729–766 · Bl. 362r–380vDie Ordnung, die zum Beginn der Verpachtung verkündet wurde, samt dem Wortlaut der Erbhuldigung der Sieder — und zwei Nachträgen von 1554.
- Die Regierungsordnung von 1552/53 S. 767–855 · Bl. 381r–424vNach dem Brunnenneubau von 1550 neu verfasst: Landvogt, Salzgraf, Rentmeister, Holzvogt, Salzwarte, Brunnenmeister und Schätzer — dazu Christoph Hombergs Bestallung und Landgraf Philipps Stiftung für Studenten und Arme.
- Die Holzverträge S. 856–871 · Bl. 425r–433rVerschreibung mit der Stadt Allendorf, Forstordnung und der Vergleich von 1554 über die Gehölze jenseits der Stadt.
- Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 S. 872–1062 · Bl. 433v–528vSeine Zusammenziehung aller Ordnungen, Landgraf Wilhelm IV. zum Regierungsantritt übergeben — nicht nach Rang der Ämter geordnet, sondern dem Weg des Salzes folgend, vom Brunnen bis zum verkauften Achtel; mit dem Holzhandel, den Probewerken und den Freiheiten der Bode.
5. Buch: Der Brunnenbau
Band 2 · S. 5–460 · Bl. 1–228 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Die Bestätigungsurkunde von 1586 S. 5–48 · Bl. 1r–22vLandgraf Wilhelm IV. bestätigt am 3. Mai 1586 in Kassel die Verpachtung des Salzwerks. Wörtlich eingerückt steht darin die Lokation Landgraf Philipps vom 23. Dezember 1540, 1554 um dreißig Jahre verlängert und am 23. Dezember 1585 abgelaufen. Es folgen die Bürgenlisten des Adels und der Städte.
- Geyselers Denkschrift von 1489 S. 49–102 · Bl. 23r–49vDer Bau des Salzbrunnens unter Meister Curt Mardtorff, aufgezeichnet vom Priester Conradus Geyseler in zweiundzwanzig Kapiteln — mit Werkzeugen, Kosten, Namen und Tagesdaten.
- Berkers Baubericht von 1550 S. 103–277 · Bl. 50r–137vDie Vorgeschichte des zweiten Brunnenbaus, aufgezeichnet vom Salzgrafen Jost Berker von Homberg: der Streit um das Pumpwerk des Nürnberger Meisters Jörge Behm, der Schriftwechsel zwischen Kassel und Sooden, die Kommission von 1550 und die Vorbereitung der Baustelle.
- Das Bautagebuch 1550/51 S. 278–439 · Bl. 138r–218rTag für Tag geführt: der Neubau des Salzbrunnens durch Meister Hans Wetzel — mit dem Fund einer unbekannten älteren Fassung, dem Gutachten über die bleiernen Pfannen, der Schlussrechnung und Wetzels Schweigepflicht.
- Die Dankpredigt von 1550 S. 440–460 · Bl. 218v–228vSeverinus Kanngießers Predigt über Psalm 104 — „Du lässest Brunnen quellen“ — zum Dank für den wiederhergestellten Salzbrunnen.
1. Appendix: Das Glossar des Holzvogts
Band 2 · S. 473–622 · Bl. 235–309 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Die Ämter und Dienste in Sooden S. 473–475 · Bl. 235r–236rDie vollständige Personalliste des Salzwerks, von den drei Salzgrafen bis zum Kleibermeister — mit dem Kaplan als Gegensalzwart.
- Das Wörterbuch A–H S. 476–520 · Bl. 236v–258vAlphabetisch, und fast jedes Stichwort mit einem Preis: Achtel, Afterknecht, Asche, Axt, Pumpen, Blech, Beiße, Belegstein, Blut, Brunnenknecht, Bauholz, Bierschank, Zentner, Dachgerten, Deckerlohn, Dielen, Eisenkauf, Fuhrlohn, Flößzeichen, Grabenfeger, Hängebäume.
- Das Wörterbuch I–R S. 521–544 · Bl. 259r–270vKalk, Kohlenmesser, Latten, Leitern, Maß, Ösegerinne, Pension, Pfanne, Probe, Quittungen, Rühren — und die ersten Stichwörter, an denen der Übergang von Holz zu Steinkohle sichtbar wird.
- Das Wörterbuch S–Z S. 545–582 · Bl. 271r–289vWeiter im Alphabet, bis zur Zündsole — mit den Grundbegriffen Salz, Sole, Winnung und wildes Wasser und am Schluss der vollständigen Stückliste dessen, was ein Siedehaus kostet.
- Das Bergwerksglossar S. 583–622 · Bl. 290r–309vEin zweites Wörterbuch, ganz für den Steinkohlenbergbau: Ämter, Werkzeug, Ausbau und Wetterführung — Fimmel, Kratze, Lutten, Berghunde, Kaue, Schicht und der „Backofen“ für den Grubenbrand durch Selbstentzündung.
2. Appendix: Das Universalprobierbuch
Band 2 · S. 623–672 · Bl. 310–334 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Das Verfahren S. 623–645 · Bl. 310r–321vWie man den Salzgehalt einer Sole bestimmt: eine abgemessene Menge versieden, den Rückstand wiegen, das Ergebnis in Lot angeben.
- Die Tafeln S. 646–672 · Bl. 322r–334vDie durchgerechneten Tabellen, mit denen sich Solen verschiedener Werke vergleichen lassen — angefertigt für den Kurfürsten von Sachsen.
3. Appendix: Das Probierbuch für Sooden
Band 2 · S. 675–724 · Bl. 336–360 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Hombergs Anfang S. 675–699 · Bl. 336r–348vDer Beginn der Messreihe durch den zweiten Salzgrafen Christoph Homberg.
- Die Fortschreibung S. 700–724 · Bl. 349r–360vDie Fortsetzung „bis auf diese Zeit“ — eine über Jahre geführte Reihe von Solemessungen an derselben Quelle.
4. Appendix: Das Reisebuch
Band 2 · S. 727–884 · Bl. 362–440 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Vorrede und Instruktion vom 28. Juni 1568 S. 727–732 · Bl. 362r–364vWarum der Landgraf seinen Salzgrafen auf Reisen schickt, und die Instruktion mit den Zielen Auleben, Frankenhausen, Halle, Artern, Aschersleben, Staßfurt, Groß Salza, Lüneburg, Salzdetfurth, Salz zur Hölle und Bodenfelde — samt Probiergerät und Büchlein.
- Die Reise von 1568: von Sondershausen bis Kösen S. 733–793 · Bl. 365r–395rSondershausen, Frankenhausen, Auleben, Artern, Sulza, Weißenfels und Kösen. Hier steht die älteste bekannte Beschreibung eines Gradierwerks: Sulza 1568. Eingeschoben sind die Gutachten und Fragestücke, die Rhenanus im November 1569 für den Kurfürsten von Sachsen zu Auleben (S. 758–767) und Artern (S. 776–787) mitunterzeichnete.
- Die Reise von 1568: Halle in Sachsen S. 794–825 · Bl. 395v–411rDie größte Station: die vier Brunnen, das Lehnbuch, die reichste Sole der Reise — und ein Salzwerk, das nicht misst, weil es nach dem Stück verkauft.
- Die Reise von 1568: Aschersleben, Staßfurt, Groß Salza S. 826–846 · Bl. 411v–421vZwanzig Jahre und vierzigtausend Gulden in Aschersleben, die schwarzen Knechte von Staßfurt, das Ende der ersten Reise in Groß Salza. Lüneburg und die übrigen Ziele der Instruktion erreicht das Reisebuch nicht.
- Die Reise nach Pommern 1584 S. 847–884 · Bl. 422r–440vAufbruch am 10. März über Leimbach und Mansfeld, am 31. März in Wolgast; dann fünf Reisen von Wolgast aus — Greifswald, Ueckermünde und Koblentz, Rügen und Hiddensee, Usedom, Stolpe bis Tribsees — und das Gutachten für Herzog Ernst Ludwig von Pommern-Wolgast.
Miszellen: Die Quellenauszüge und das Register
Band 2 · S. 885–1032 · Bl. 441–514 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Die Privilegienbücher S. 885–891 · Bl. 441r–444rDer Anfang des Verzeichnisses: das Buch mit siebenundzwanzig Privilegien, Verträgen und Lokationen ab 1300 — jedes einzeln aufgeführt, die ältesten mit Verweis auf die Seite im ersten Band.
- Briefe, Rechnungen, Ratschläge S. 892–1012 · Bl. 444v–505rDer Hauptteil: Konvolute, Rezessbücher, Gutachten und Einzelbriefe, meist mit Absender, Gegenstand und Datum — vom Streit um Georg Behms Kunst bis zu den Steinkohlenversuchen der 1570er Jahre.
- Wald, Wasser und der Reiseauftrag S. 1013–1032 · Bl. 505v–514vDie letzten Blätter: Forst- und Grenzsachen, der Streit um Weserzoll und Schifffahrt, die Risse der Wasserkünste — und zuletzt die Instruktion von 1568 zur Besichtigung fremder Salzwerke.
Kunstrisse: Die neun technischen Zeichnungen
Band 2 · S. 1035–1059 · Bl. 516–531 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Der Brunnen im Grundriss S. 1035–1043 · Bl. 516–520Tafeln A, B und C: das alte Corpus des Brunnens mit seinem Stoßwerk, daneben die Verkleidung abgewickelt; dann die erste und die zweite Aufräumung des Brunnens im Grundriss. Mit Maßstab und roten Eintragungen.
- Stoßwerk und Auslängung S. 1044–1051 · Bl. 521–525Tafeln D und E: der Pfahlrost, auf dem die alte Fassung stand, und die Verlängerung des Brunnens zum Berg hin mit der Zimmerung der Verkleidung.
- Das neue Corpus und das Kunstgezeug S. 1052–1059 · Bl. 526–531Tafeln F, H und AA: das viereckige Corpus des Brunnenbaus von 1550; das Gerüst des Georg Behme neben Christoph Hombergs erster Kunst, dem Hebewerk mit Kurbelwelle und Seiltrommel; und der alte Brunnen mit allen seinen Gebäuden.
Band 3: Das fürstliche Schreiben und die Beilagen
Band 3 · S. 1–45 · Bl. 1–14 · Anfang lesen · zehn Seiten am Stück
- Der spätere Zettel auf Blatt 1 S. 1–8 · Bl. 1–4Ein aufgeklebter Zettel jüngerer Hand mit Angaben zur Entstehung des Werks, dazu die ersten Blätter der Mappe.
- Das fürstliche Schreiben S. 9–30 · Bl. 5–15Der Umschlag mit der Aufschrift „Fürstlich Schreiben betreff. die Compilierung der Saltzbibel“ — nach der Handschriftenbeschreibung datiert 21. Februar 1567, 18. März und 5. Februar 1570; das erste Schreiben selbst ist auf den 24. Februar 1567 datiert — und die zugehörigen Schriftstücke.
Im Textbestand: Band 1 mit 1.051 Seiten (S. 7–1062), Band 2 mit 1.037 Seiten (S. 5–1059), Band 3 mit 41 Seiten (S. 5–45).