Salzbibel · Lesetext · 1. Buch
Das erste Buch · S. 108
Die Privilegien der Pfänner · S. 108 · Bl. 51v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Privilegien der Pfänner
S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch
S. 108
Bl. 51vBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)Das Erste Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteOhmenn, mit vnnser aller Lannden zusamene2 verschriebenn vnnd verbruedert habenn, nach ausweisung der brieue, die wir daruber, vnnder einannder gegebenn, vnnd eine rechtte Erbhuldung gelobet, vnd geschworenn gethann habenn,
… Oheim, mit allen unseren Landen zusammen verschrieben und verbrüdert haben, nach Ausweis der Briefe, die wir darüber untereinander gegeben haben, und eine rechte Erbhuldigung gelobt und geschworen haben.
Were nun, ob sich das solcher masse verfiele vnnd dieselbenn vonn Allenndorff solcher Bruederschafft, vnd vonn Erbhuldung wegenn, ann vnns alle oder eintheil, oder ann vnnser Erbenn kommenn vnnd gefallenn werden1, das Gott lannge wennde,
Geschähe es nun, dass es sich so fügte und die von Allendorf kraft solcher Brüderschaft und Erbhuldigung an uns alle oder an einen Teil von uns oder an unsere Erben kommen und fallen würden — was Gott lange abwenden möge —,
das wir sie alse dann, vnd alle Jre nachkommenn, vnnd das Saltzwergk zum Sodenn, das darzu gehöret, mit aller Wirdigkeitt, mit aller gewonheit, mit allem rechttenn, vnd freyheitenn,
so sollen und wollen wir sie alsdann und alle ihre Nachkommen sowie das Salzwerk zum Sooden samt dem, was dazu gehört, bei aller Würdigkeit, aller Gewohnheit, allem Recht und allen Freiheiten,
in holtzenn vnnd in felde, mitt den strassenn, vf Wassernn vnnd wegenn, mit allem nutze, sie habenn es brieue oder nicht, bleibenn lassen sollenn vnnd wollenn, vnuerbruchlich
in Holz und Feld, mit den Straßen, auf Wassern und Wegen, mit allem Nutzen — ob sie Briefe darüber haben oder nicht — belassen, unverbrüchlich,
in allermassen als sie bey den vorgenanttenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, vnserm liebenn Ohmenn gesessenn, vnnd bliebenn seindt,
in aller Weise, wie sie unter dem vorgenannten Landgrafen zu Hessen, unserem lieben Oheim, gesessen und geblieben sind.
Was auch der vorgenanntte Herr Ludewig, vnnser lieber Ohme Lanndtgraue zu Hessen.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Was auch der vorgenannte Herr Ludwig, unser lieber Oheim, Landgraf zu Hessen, …
Unsichere Lesungen
- gefallenn werden — Endung nicht ganz sicher (werden/wurden)
- zusamene — Schreibung 'zusamene' so in der Vorlage