Salzbibel · Lesetext · 1. Buch
Das erste Buch · S. 125
Die Privilegien der Pfänner · S. 125 · Bl. 60r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Privilegien der Pfänner
S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch
S. 125
Bl. 60rBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)Das Erste Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteJre Erbe das Saltzwerck, mit allem seinem Herkommenn, rechttenn vnnd gewondenn, vnnd die Zal der Saltzbothenn vnnd Pfannenn,
… ihr Erbe, das Salzwerk, mit all seinem Herkommen, seinen Rechten und Gewohnheiten, und die Zahl der Salzboden und Pfannen.
Welche Zal wir selbst vnnser erbenn vnnd nachkommenn, auch niemanndts annders zubrechenn soll,
Diese Zahl sollen weder wir selbst noch unsere Erben und Nachkommen, noch irgendjemand anders brechen;
Sonnder vierzigk vnnd drey1 Saltzbothe, vnnd souiel Pfannen, darin nicht mehr noch weniger, vnnd in der weitte lenngde, vnnd höhe der bortte, als die vom alters her, bis vff die zeit vnnser Regirung gefundenn,
sondern es sollen dreiundvierzig Salzboden und ebenso viele Pfannen darin sein, nicht mehr und nicht weniger, und zwar in der Weite, Länge und Höhe der Borte, wie sie von alters her bis auf die Zeit unserer Regierung vorgefunden worden sind
vnnd in vnnser Stadt Allenndorff, beyder des Heyligenn Creutzes, vnnd Sanct Niclas kirchenn, werdenn verzeichnet sein, zu ewigenn zeittenn bleiben sollen,
und wie sie in unserer Stadt Allendorf in beiden Kirchen, der des Heiligen Kreuzes und der St.-Nikolaus-Kirche, verzeichnet sein werden; dabei soll es zu ewigen Zeiten bleiben.
Wollenn auch wir vnnser Erbenn, vnnd nachkommen selbst, oder durch annder Leute die gedachttenn vnser liebenn Getreuwenn, Gebaurenn genanndt Pfenner, mit anndernn Saltzbothenn, in oder außwendig Jrem Sodenn,
Auch wollen wir, unsere Erben und Nachkommen die genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, weder selbst noch durch andere Leute mit anderen Salzboden innerhalb oder außerhalb ihres Sodens
vf3 eine Meyle wegs vonn demselbenn Sodenn, durchenn2[?], in keine weise, oberbawenn, auch nit mit frembde Saltze, auch ein halb meyl wegs vberfurenn lassenn, Ohnne alle geuerde,
auf eine Meile Wegs von demselben Soden überhaupt in keiner Weise überbauen und sie auch nicht mit fremdem Salz — auf eine halbe Meile Wegs — überfahren lassen, ohne alle Gefährde.
Furtter bestettigenn vnnd bekrefftigenn wir vor vnns, vnnserLäuft auf der nächsten Seite weiter
Weiter bestätigen und bekräftigen wir für uns, unsere …
Unsichere Lesungen
- drey — Zahlwort 'vierzigk vnnd drey' (43); Schreibung sehr ähnlich 'zwey', nach Vergleich mit Bl. 59r als 'drey' gelesen
- durchenn — Wort nach 'demselbenn Sodenn' unklar; vielleicht 'durchein/durchhin' (= durchweg)
- vf — Auch Lesung 'es' (= 'es sei eine Meyle wegs') möglich