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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 134

Die Privilegien der Pfänner · S. 134 · Bl. 64v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 134

Bl. 64vBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitenanndt, vnnser Furstlich Sigill, ann diesenn brieff vestiglich thun hanngenn,

…nannt, unser fürstliches Siegel fest an diesen Brief hängen lassen.

2

Gebenn in der gedachtenn vnnser Stadt Allenndorff, in dem Jar als man zalte nach Christi, vnnsers liebenn Herrnn geburt, 1488 am tage des Heiligenn Pauli Conuersionis.

Gegeben in unserer genannten Stadt Allendorf, im Jahr, als man nach der Geburt Christi, unseres lieben Herrn, 1488 zählte, am Tag der Bekehrung des heiligen Paulus (25. Januar).

3

18.

18. [Urkunde Nr. 18]

4

Wir Landthoffmeister vnnd ander Regentenn des Furstennthumbs zu Hessenn, Bekunndt1[?] vnnd bekennenn offenntlich,

Wir, Landhofmeister und andere Regenten des Fürstentums zu Hessen, bekunden und bekennen öffentlich:

5

als die Ersamen vnnsere gute Gönner, Burgermeister Räthe, Burger, vnnd gantze Gemeine der Stadt Allenndorff an der Werra, vnns ann stadt2 des durchleuchtigenn, Hochgebornen Furstenn vnnd Herrnn Lanndtgraue Philipsenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnbogen etc.

Als die ehrsamen, unsere guten Gönner, Bürgermeister, Räte, Bürger und die ganze Gemeinde der Stadt Allendorf an der Werra uns — anstatt des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Landgraf Philipps zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc.,

6

vnnd den geschicktenn der durchleuchtigsten, durchleuchtigenn, Hochgebornnenn Furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Friderichs, des Heiligenn Römischenn Reichs Ertzmar=3Läuft auf der nächsten Seite weiter

und der Abgesandten der durchlauchtigsten, durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herren, Herrn Friedrichs, des Heiligen Römischen Reiches Erzmar…

Unsichere Lesungen

  1. Bekunndt — Anfangsbuchstabe mit Zierschlinge, möglicherweise 'Vrkundt' (Formel 'Urkunden vnd bekennen')
  2. ann stadt — möglicherweise 'ann stadts'
  3. Ertzmar= — am Seitenende getrennt, Fortsetzung (wohl 'schalcks') auf Folgeseite

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