Salzbibel · Lesetext · 1. Buch
Das erste Buch · S. 136
Die Privilegien der Pfänner · S. 136 · Bl. 65v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Privilegien der Pfänner
S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch
S. 136
Bl. 65vBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)Das Erste Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitedes mehrgedachtenn, vnnsers gnedigenn Jungenn Hern, derselbigenn Burgermeisternn, Rethenn, Burgernn, vnnd gantze gemeine, zugesaget vnnd versprochenn habenn,
…des mehrfach genannten, unseres gnädigen jungen Herrn, denselben Bürgermeistern, Räten, Bürgern und der ganzen Gemeinde zugesagt und versprochen haben,
Sagenn zu vnnd versprechenn Inenn auch also Inn vnnd mit krafft dieses brieffs, vor seine gnade, vnnd derselbigenn seine gnade Erbenn, auch vnd[?] alle vnnser nachkommenn, ann dem Regiment,
sagen ihnen hiermit in und mit Kraft dieses Briefes ebenso zu und versprechen — für Seine Gnaden und derselben Seiner Gnaden Erben, auch für alle unsere Nachfolger im Regiment —,
sie Ire nachkommenn vnnd erbenn, auch das Saltzwerck zun Sodenn, bey allenn freyheitenn, gnadenn, gewonheite2, vnnd gerechtigkeit, wie sie die vonn altters her, bey der Herschafft zu Hessenn,
sie, ihre Nachkommen und Erben, auch das Salzwerk zu den Soden, bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten zu belassen, wie sie diese von alters her bei der Herrschaft zu Hessen
vnnd sonnderlich dem durchleuchtigenn Hochgebornnen furstenn vnnd Hern, Herrnn Wilhelm dem elttern, vnnd weylanndt Herrnn Wilhelm dem mitler löblicher gedechtnus gebrueder Lanndtgrauenn zu Hessenn, bis hero gehapt vnnd herbracht habenn,
und besonders bei dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm dem Älteren, und weiland Herrn Wilhelm dem Mittleren löblichen Gedächtnisses, Gebrüdern, Landgrafen zu Hessen, bisher gehabt und hergebracht haben,
nach antweisung der brieue, darueber vffgerichttet, bleibenn zu lassenn vnnd zu hanndthabenn,
nach Ausweis der darüber ausgestellten Briefe, dabei bleiben zu lassen und sie darin zu schützen.
Darnebenn so bestettigen wir auch den Pfennernn zun Sodenn, mit diesem Jegenwertigenn brieue, in nahmenn wie obgemeltt,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Daneben bestätigen wir auch den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief, im Namen wie oben erwähnt, …
Unsichere Lesungen
- auch vnd alle — so geschrieben; dem Sinn nach wohl 'auch vor alle' (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
- gewonheite — Endung verschliffen, möglicherweise 'gewonheitenn'