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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 98

Die Privilegien der Pfänner · S. 98 · Bl. 46v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 98

Bl. 46vBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevorbedechttigkeit, vbereinkommenn, mit vnnsern gebürenn3, die do geerbet seindt, zu deme Salzwergk zum Sodenn,

Vorbedachtsamkeit übereingekommen mit unseren Gebauern (Pfännern), die an dem Salzwerk zu Sooden erbberechtigt sind,

2

das wir wollenn das die Pfannenn zun Sodenn, ewiglichenn bleibenn sollenn, als wir sie nue han fundenn, ann der lennge, an der Weitte, vnnd auch ann der Höhe, der bortte,

dass wir wollen, dass die Pfannen zu Sooden ewig so bleiben sollen, wie wir sie jetzt vorgefunden haben, in der Länge, in der Weite und auch in der Höhe der Borde (Ränder),

3

nach derselbenn masse, die wir han lassenn gezeuchnet, offennbarlich Inn die Wennde der Gottsheuser des Heyligenn Creuzes, vnnd Sant Niclas, In vnnser Stadt zu Allenndorff,

nach demselben Maß, das wir öffentlich sichtbar in die Wände der Gotteshäuser des Heiligen Kreuzes und Sankt Nikolaus in unserer Stadt Allendorf haben einzeichnen lassen.

4

Da wir hann vbergehapt, vnnd zugesanndt2 zu dem vorgenanttenn mas, so Heinrich vonn Jsenach Ritter, vnsern Amptmann Bertholdenn Eselkopff, Waltter vonn Hundelshausenn, Otto von Neter1, vnnse Burgkmanne, vnnd ander biederbe leute,

Dazu haben wir zu dem vorgenannten Maß hinzugezogen und entsandt: Heinrich von Eisenach, Ritter, unseren Amtmann Berthold Eselkopf, Walter von Hundelshausen, Otto von Neter, unsere Burgmannen, und andere ehrbare Leute.

5

darüber bestettigenn wir Ine, ann diesem Jegennweurtigenn brieffe, als wir auch ann andern vnsernn brieuenn, Ine bestettiget hann, alle Ihre rechtt, das sie vonn altters hann gehapt,

Darüber hinaus bestätigen wir ihnen mit diesem gegenwärtigen Brief — wie wir es ihnen auch in anderen unserer Briefe bestätigt haben — alle ihre Rechte, die sie von alters her gehabt haben,

6

vnnd nemblich Ihre altte rechtte, das sie heissenn gebaurschafft, also das niemanndt soll ann den vorgenanttenn PfannenLäuft auf der nächsten Seite weiter

und namentlich ihre alten Rechte, die sie Gebauerschaft nennen, sodass niemand an den vorgenannten Pfannen soll

Unsichere Lesungen

  1. Neter — Familienname des Burgmannen Otto nicht sicher (Neter/Veter?)
  2. vbergehapt, vnnd zugesanndt — Wendung unklar; Uebersetzung sinngemaess (hinzugezogen und entsandt)
  3. gebürenn — wohl fuer Gebauern/Nachbarn, d. h. die erbberechtigten Pfaenner

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