Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 173
Berkers Baubericht von 1550 · S. 173 · Bl. 85r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 173
Bl. 85rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitebeuelch darin thun, dann nit allein sfgl.1 sonndern dem gannzenn furstennthumb Ritter vnnd Landtschafft darann gelegenn sein will,
… Befehl darin erteilen, denn nicht allein Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern dem ganzen Fürstentum, der Ritter- und Landschaft wird daran gelegen sein.
In Obberurter Gehaltener tagleistung ist dieser abscheidt, betreffenn die halbe pfanne Zur Pfar Zun Sodenn gehörig, Grabenn vnd Gartennzinse, vnnd den Wehrbaw Zur Wognmühln2, vffgericht Zu Allenndorff an der Werra, den 22 Januarij Anno etc 48. wie volget.
Auf der oben erwähnten abgehaltenen Tagleistung ist dieser Abschied – betreffend die halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, die Graben- und Gartenzinsen und den Wehrbau an der Wognmühle – aufgerichtet worden zu Allendorf an der Werra, den 22. Januar im Jahr 1548, wie folgt.
Zuwissenn sey menniglichenn, Als hievor Gemeine Pfenner Zun Sodenn, vonn wegenn der halbenn Pfanne, so Zur Pfar Zun Sodenn gehörige, geclagt3 vnnd anngesucht habenn, das dieselbige halbe Pfanne, Inn Ire annzahl der Vier vnnd Vierzigk Pfanne, vnnd ausrichtung derselbenn Pension gehörige sein soll,
Jedermann sei zu wissen: Nachdem zuvor die gemeinen Pfenner zu Sooden wegen der halben Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, geklagt und beantragt haben, dass diese halbe Pfanne zu ihrer Zahl der vierundvierzig Pfannen und zur Entrichtung des zugehörigen Pachtzinses gehören soll,
vnd doch hievor vom annfannge der Location bis vf heut dato dieselbige halbe pfann vonn wegenn vnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn dem verstorben Pfarherrn, Hern Johann Lonebach4 seligen vermöge derLäuft auf der nächsten Seite weiter
und doch zuvor, vom Anfang der Verpachtung bis auf den heutigen Tag, dieselbe halbe Pfanne von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn dem verstorbenen Pfarrherrn, Herrn Johann Lonebach seligen Angedenkens, vermöge der …
Unsichere Lesungen
- sfgl. — Abkürzung, wohl 'seiner fürstlichen gnaden'; Buchstabenfolge nicht ganz sicher
- Wognmühln — Mühlenname, Lesung unsicher (Wogn-/Vogn-/Vogelmühle?)
- geclagt — c/r verschliffen, nach Kontext 'geklagt'
- Lonebach — Name des Pfarrers, Anfangsbuchstabe L wie in 'Location'; Lesung nicht ganz sicher