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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 174

Berkers Baubericht von 1550 · S. 174 · Bl. 85v · Band 2

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 174

Bl. 85vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteLocation sein anntheil vf dieselbige halbe Pfanne gnuglich enndtricht wordenn ist,

… der Verpachtung sein Anteil auf diese halbe Pfanne hinlänglich entrichtet worden ist,

2

vnnd dann Jzo ein annder Pfarher Zu Mülhausenn, durch den Superintendenten Herrnn Jost Wintter1, vf die Pfar Zun Sodenn verordennt, vnnd alhie durch seine schrifft præsentiret wordenn,

und nunmehr jetzt ein anderer Pfarrer zu Mühlhausen durch den Superintendenten Herrn Jost Winter auf die Pfarrei zu Sooden verordnet und hier durch sein Schreiben präsentiert worden ist,

3

also das demselbigenn Pfarherrnn alle der Pfar güeter, nuzung vnnd gefelle Ingereumbt vnnd Zugestelt werdenn sollenn, dieselbigen Zu der Pfar vnnd seiner ausrichtung Zugebrauchenn haben,

so dass demselben Pfarrherrn alle Güter, Nutzungen und Gefälle der Pfarrei eingeräumt und zugestellt werden sollen, damit er sie für die Pfarrei und seinen Unterhalt gebrauchen kann,

4

also das sie in krafft der Location, Ire vollige Zale der Vier vnnd Vierzigk Bodenn2, wollenn verpensionirt habenn, vnnd doch solchs vorigenn der Pfar halbenn vfgerichtenn vertregenn etwas Zuwieder,

und so, dass sie kraft der Verpachtung ihre volle Zahl der vierundvierzig Siedehäuser verpachtet haben wollen – was jedoch den früheren, wegen der Pfarrei errichteten Verträgen etwas zuwiderläuft –,

5

So habenn wir vntenbenenten, doch vf verwilligung Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd hern, seiner f.gl. Stadthalter vnnd Rethenn Zu Cassell mit gemeinenn Pfennernn darauff geschlossenn,

so haben wir Untenbenannten – doch mit Bewilligung des hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räte zu Kassel – mit den gemeinen Pfennern darauf beschlossen,

6

das sie hinfurter dieselbige halbe Pfanne Zur Pfar Zun Sodenn gehörigk, in krafft der Location, auch nach anzahl der Pension sollenn Zu sich nehmenn, vnndLäuft auf der nächsten Seite weiter

dass sie hinfort diese halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, kraft der Verpachtung auch nach Anzahl des Pachtzinses zu sich nehmen sollen und …

Unsichere Lesungen

  1. Wintter — Name des Superintendenten Jost Winter; tt mit Zierstrich
  2. Bodenn — hier vierundvierzig 'Bodenn' (Siedehäuser), während zuvor von 44 Pfannen die Rede war; Lesung sicher

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