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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 190

Berkers Baubericht von 1550 · S. 190 · Bl. 93v · Band 2

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 190

Bl. 93vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

greuenn also behanndiget wordenn. Mit dem Saltzwerck soll mann mit gutem rath seiner f. gl.

grafen also behändigt worden ist: Mit dem Salzwerk soll man mit gutem Rat seiner f. Gl.

2

zu nutzen bawenn, vnnd nit vbell erger machen, auch vleissig vfsehenn, das das trewlich verwalttet werde, Signatum Speyr den 5 Septembris Anno 48 Philips L1 zu Hessenn Reinhardt Abell sst2[?] Vnnd des habenn die Böder Supplicirt, vnnd bescheidt darauf kriegt, des Jnnhalts wie volgtt Ernuester Gestrenger Herr Stadthalter, vnnd anndere Furstliche Hochgelerten Rethe, E.

zu Nutzen bauen und nicht Übel ärger machen, auch fleißig aufsehen, dass es treulich verwaltet werde. Signatum Speyer, den 5. September Anno 48. Philipp, Landgraf zu Hessen. Reinhard Abel, eigenhändig unterschrieben. Und darauf haben die Boder suppliziert und Bescheid darauf bekommen, des Inhalts wie folgt: Ehrenfester, gestrenger Herr Statthalter und andere fürstliche hochgelehrte Räte, E.

3

G. gebenn wir vnnderthenniglich zuuerstehenn, das die Saltzgreuen vnd vnnsere verordennte obrigkeit, vnns wollenn zwingenn, das wir sollenn rechte mas gebenn, damit die kerner vffm Lannde vber vnns nit zu klagenn habenn des meßens halbenn, vnnd darauf den Schetzernn ein vleißigs vffsehenns zuhabenn beuohlenn, vnnd so wir also meßenn soltenn, wie vnns beuohlenn ist, müstenn wir armen zeitlich dauonn lauffenn, dann der Saltzbronn kann

G. geben wir untertänig zu verstehen, dass die Salzgrafen und unsere verordnete Obrigkeit uns zwingen wollen, dass wir rechtes Maß geben sollen, damit die Kärrner auf dem Lande über uns nicht zu klagen haben des Messens halber, und haben darauf den Schätzern befohlen, ein fleißiges Aufsehen zu haben. Und wenn wir so messen sollten, wie uns befohlen ist, müssten wir Armen beizeiten davonlaufen, denn der Salzborn kann

Unsichere Lesungen

  1. L — Kuerzel L (Landgraf) unsicher (Z. 6)
  2. sst — Kuerzel nach Unterschrift unklar (Z. 7)

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