Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 215
Berkers Baubericht von 1550 · S. 215 · Bl. 106r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 215
Bl. 106rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Da aber solchs E. G. vnnd Hochgl. G. nicht annehmlich sein will, vns aber vnnser verstanndt darinnen weitterung zuersuchenn beschwerlich sein, da es aber ohnn vnnser zuthun in ein besserung bracht werdenn kann, das woltenn wir am liebstenn wissenn, dann wir aus vnnser seligenn vorfahrn Bawregister vnnd verwarungenn1 derin nicht geringe besorgk vnd schreckenn habenn, derhalbenn vns die vfgerichte bestanndtnus oder Location in kunfftigenn schadenn den doch Got der Herre gnedigk verhüetenn wolle, nicht dringenn kann, Der Vierdt Artickell.
Das fünfte Buch. Wenn aber solches E. G. und hochgel. G. nicht annehmlich sein will, uns aber unser Verstand darin, weiteres zu ersuchen, beschwerlich sein will — wenn es aber ohne unser Zutun in eine Besserung gebracht werden kann, das wollten wir am liebsten wissen, denn wir haben aus den Bauregistern und Verwahrungen unserer seligen Vorfahren darin nicht geringe Besorgnis und Schrecken; deshalb kann uns das aufgerichtete Bestandsverhältnis oder die Location in künftigen Schaden, den doch Gott der Herr gnädig verhüten wolle, nicht drängen.
Der vierte Artikel.
Item So wollenn wir ann stadt vnnd vonn wegenn Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn alles das Jenige darzu thun, das die notturfft erfordernn vnnd muglich ist, vnnd soll darann ann Fstl.2
Item, so wollen wir anstelle und von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn alles dasjenige dazu tun, was die Notdurft erfordert und möglich ist, und es soll daran auf fürstl.
theil nichts manngelnn, Aus diesem annschlage habenn wir soltenn Jmgleichen mit gebeuwe benebenn vnnserm gnedigenn Lanndtsfurstenn vnnd Herrnn, den mit außzufurenn, gefordert
Seite nichts mangeln. — Aus diesem Anschlag haben wir zu ermessen, dass wir gleichfalls mit Bauleistung neben unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn, um diesen Bau mit auszuführen, gefordert
Unsichere Lesungen
- verwarungenn — Lesung unsicher (Z. 8)
- Fstl. — Kürzel unsicher (Z. 17)