Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 237
Berkers Baubericht von 1550 · S. 237 · Bl. 117r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 237
Bl. 117rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. schliessenn helffenn, Das woltenn wir euch zu ewernn selbst bestenn, guter meinung nit verhaltenn, Thun vnns des also versehenn, Vnnd seindt euch mit allem gunstigenn willenn geneigtt Datum Cassell den 12 Januarij Anno 50 Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell.
Das fünfte Buch. beschließen helfen. Das wollten wir Euch zu Eurem eigenen Besten in guter Meinung nicht vorenthalten. Wir tun uns dessen also versehen und sind Euch mit allem günstigen Willen geneigt. Datum Kassel, den 12. Januar anno 50. Statthalter und Räte zu Kassel.
Den Erbarnn vnnsernn gutenn Gonnern vnd freunden, Gemeiner Pfenner verordenntenn Saltzgreuen zum Sodenn fur allenndorff an der Werra Vnnser freundtlich diennst zuuor Ernuester freundtlicher lieber Ohm, Schwager vnnd guter freundt, Aus sonnderlichenn furgefallenenn vhrsachenn, habenn wir etliche aus vnns, vnnd anndere, vf schirstkunfftigenn Montage, den 3.
Den ehrbaren, unseren guten Gönnern und Freunden, gemeiner Pfänner verordneten Salzgrafen zum Soden vor Allendorf an der Werra. Unser freundlicher Dienst zuvor, ehrenfester, freundlicher, lieber Oheim, Schwager und guter Freund. Aus besonderen vorgefallenen Ursachen haben wir etliche aus uns und andere auf den nächstkünftigen Montag, den 3.
Februarij Jegen abenndt zu allenndorff ann der Werra Jnzukommenn verordennt, daselbst im augennschein vonn erbawung des Saltzbronns zum Sodenn zurathschlagenn vnnd zuschliessenn, darbey ihr dann auch dienlich
Februar, gegen Abend zu Allendorf an der Werra einzukommen verordnet, um dort im Augenschein über die Erbauung des Salzbrunnens zum Soden zu beratschlagen und zu beschließen, wobei Ihr dann auch dienlich