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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 244

Berkers Baubericht von 1550 · S. 244 · Bl. 120v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 244

Bl. 120vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

muß, Ob mann vf vorigem annschlag vnd abschiedt bleibenn, oder ob vonn newem gebawett werdenn soll Darauf sich die geschicktenn der Pfenner bedacht, vnnd sagt Niedennstein nach Repetirung des furhaltens, wehrenn den vorigenn Rathschlage vnnd abschiedt nitt zuwidernn nach Ihrer1[?] verbessernn, Da aber die Rethe annder mittell zum bawenn2, die nit so sorglich vnnd vnnschedtlich werenn, furhettenn, wolten sie gernn annhörenn, doch mit der bedingung, das sie sich zu keiner verlegung hiedurch verpflicht habenn wöllenn, Landtvogt sagt, das mann nit darumb hie sey, zu schedtlichenn bawenn[?] zurathenn, oder sie in beschwerung zubringenn, darumb der protestation vonn vnnöten, vnnd siehet vor gut ann, das die Werckleute durch die Rethe vnnd pfenner in sampt abgehört werdenn, sein die Pfenner willigk, vnd hat der Landtvogt dem Schultheissenn vonn ziegenhain vnnd Schelpachenn die meinung auch furgehaltenn, Ob vf vorigen abschiedt oder vf anndere wege zubawenn, vnnd dem wercke

muss, ob man bei vorigem Anschlag und Abschied bleiben oder ob von Neuem gebaut werden soll. Darauf haben sich die Abgesandten der Pfänner bedacht, und Niedenstein sagt nach Wiederholung des Vorhaltens, sie wären dem vorigen Ratschlag und Abschied nicht zuwider noch wollten sie ihn ihrerseits verbessern; wenn aber die Räte andere Mittel zum Bauen, die nicht so bedenklich und die unschädlich wären, vorhätten, wollten sie es gern anhören, doch mit der Bedingung, dass sie sich hierdurch zu keiner Kostenverlegung verpflichtet haben wollen. Der Landvogt sagt, dass man nicht deshalb hier sei, zu schädlichen Bauten zu raten oder sie in Beschwerung zu bringen, darum sei die Protestation unnötig, und er sieht es für gut an, dass die Werkleute durch die Räte und Pfänner insgesamt angehört werden. Die Pfänner sind willig, und der Landvogt hat dem Schultheißen von Ziegenhain und Schelpach die Meinung ebenfalls vorgehalten, ob nach vorigem Abschied oder auf andere Weise zu bauen und dem Werk

Unsichere Lesungen

  1. Ihrer — Ihrer oder Ihrem (Z. 7)
  2. bawenn — eher bewenn geschrieben (Z. 13)

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