Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 270
Berkers Baubericht von 1550 · S. 270 · Bl. 133v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 270
Bl. 133vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das kompt hochgedachtenn vnnsernn gnedigenn fursten vnnd herrnn, gemeiner Lanndtschafft vnnd euch selbst zum bestenn.
Das kommt unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn, der gemeinen Landschaft und euch selbst zum Besten.
Das wir vnns genntzlich versehenn, vnnd wollens fur vnns gernn beschuldenn, Inn Vrkunde Vnnter hochgedachts vnnsers gnedigen furstenn vnnd herrnn hieraufgetrucktenn Secret Gebenn zu Cassell den 14.
Dessen versehen wir uns gänzlich und wollen es für uns gern vergelten. Zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn. Gegeben zu Kassel, den 14.
Aprilis Anno 50. Cammermeister Vnnd ist darauff durch die verordenntenn berathschlagt zu Allenndorff ann der Werra, den 11.
April im Jahr 50. Kammermeister. Und darauf ist durch die Verordneten zu Allendorf an der Werra am 11.
Aprilis Anno 50. wie volgt, Anno 1550 den 11. tag Aprilis vff schrifftlichenn beueles der Herrn Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell.
April im Jahr 50 beratschlagt worden wie folgt: Anno 1550, am 11. Tag April, auf schriftlichen Befehl der Herren Statthalter und Räte zu Kassel.
Habenn sich die Nachuerzeichnete verordenntenn zu dem Baw des Saltzbronns, vf nachuolgennde Articul vnnderredt, vnnd verglichenn wie nachstehett, also, wir verordenntenn seindt Hermann vonn Hundelshausenn, Johann Nordeck, Valtin Schuldt1[?], Jobst
Haben sich die nachverzeichneten Verordneten zum Bau des Salzbrunnens über die nachfolgenden Artikel besprochen und verglichen, wie hier folgt. Wir Verordneten sind: Hermann von Hundelshausen, Johann Nordeck, Valtin Schuldt, Jobst
Unsichere Lesungen
- Schuldt — oder Thuldt (Z. 19)