Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 358

Das Bautagebuch 1550/51 · S. 358 · Bl. 177v · Band 2

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Bautagebuch 1550/51

S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 358

Bl. 177vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

fassenn, vnnd verbawenn, das solchs alles wohl vnd zum bestenn verwart sey. So habenn wir auch Got lob zu solchem Baw zimblich gut wetter gehabt, vnd ist bey denselbenn sorglichenn schwerenn gebewen, keinem mennschenn sonnderlicher schade geschehen, Gott der almechtig der verleyhe vnns fortann gnade, Dann nunmehr vnnser gnediger furst vnnd Herr vnd derselbenn Erbenn des orts wohl bleibenn werdenn, wo sie selbst wollenn, So ist es auch also gemacht, das mann Jederzeit sonnder grossenn kostenn, oder einich gefahr zum grunde wohl sehenn kann, wie dann will Gott sfgl.1[?] vnnd Jr sehenn solt, Solchs wolt ich euch guter meinung nit verhalten, daßelbe hochgedachtem vnnserm gnedigenn Fursten vnnd Herrnn annzuzeigenn habenn, vnnd euch freundtlich dienst zuerzeigenn, Habt ihr mich gantz willigk vnnd geneigt, Datum Cassell den 25.

fassen und verbauen, dass alles gut und aufs Beste verwahrt ist. So haben wir auch, Gott sei Lob, zu diesem Bau ziemlich gutes Wetter gehabt, und es ist bei diesen gefährlichen schweren Bauten keinem Menschen ein besonderer Schaden geschehen; Gott der Allmächtige verleihe uns fortan Gnade. Denn nunmehr werden unser gnädiger Fürst und Herr und deren Erben an diesem Ort wohl bleiben können, wenn sie selbst wollen. So ist es auch so gemacht, dass man jederzeit ohne große Kosten oder jede Gefahr wohl bis auf den Grund sehen kann, wie das, will Gott, Seine Fürstlichen Gnaden und Ihr sehen sollt. Das wollte ich Euch in guter Meinung nicht verhalten, damit Ihr es unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn anzeigen könnt; und Euch freundlichen Dienst zu erweisen, findet Ihr mich ganz willig und geneigt. Gegeben zu Kassel, den 25.

2

Augusti Anno 50. Jobst Becker2[?] vonn Hombergk mitverwalter zum Sodenn,

August Anno 50. Jobst Becker von Homberg, Mitverwalter zu Sooden.

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Kürzel S. F. G. (Z. 12)
  2. Becker — ck oder rk (Z. 19)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.