Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 37
Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 37 · Bl. 17r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Bestätigungsurkunde von 1586
S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 37
Bl. 17rBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitewurde, welches doch nicht sein soll, Oder da diese Location vonn einem theil wie gemelt, vfgesagt, das als dann den Pfennernn Jrenn Erbenn vnd mitbeschriebenn, nachvolgennde wege zu Jrer sicherheit, auch sollenn vorbehalttenn sein, vnnd offenn stehenn,
… würde — was doch nicht sein soll —, oder falls diese Location von einem Teil, wie erwähnt, aufgesagt würde, dass alsdann den Pfännern, ihren Erben und Mitbeschriebenen auch die nachfolgenden Wege zu ihrer Sicherheit vorbehalten sein und offenstehen sollen.
dero sie einenn zu den vorigenn beschriebenn, welchs Jhnenn gefelligt vnnd am zutreglichstenn sein will, zugebrauchenn, macht habenn sollenn, vnnd das sie als dann auch wiederumb vf vorigenn obanngeregtenn vertragk zuschreittenn, vnd zutrettenn, macht habenn sollenn,
Von diesen sollen sie einen — zusätzlich zu den vorher beschriebenen —, welcher ihnen gefällig und am zuträglichsten sein will, zu gebrauchen Macht haben; und sie sollen alsdann auch Macht haben, wiederum auf den vorigen, oben angeführten Vertrag zurückzuschreiten und ihm beizutreten.
Oder aber wo den Pfennernn der weg Jztgemelt nicht geliebte, das sie als dann vor Jhr gannzes Salzwergk, vnnd alles was darzu vnnd Jnngehört, vnnd dem anhenngigk, ein nambhafftige Summa güldenn, vonn vnns vnnsern Erben, Nachkommenn Furstenn zu Hessenn, zufordernn macht haben sollenn,
Oder aber, wenn den Pfännern der eben genannte Weg nicht beliebte, dass sie alsdann für ihr ganzes Salzwerk und alles, was dazu- und hineingehört und ihm anhängig ist, eine namhafte Summe Gulden von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen zu fordern Macht haben sollen.
Doch das die Moderation vnnd messigung des werths, bey einer vnpartheyschenn Vniuersitet, im Heyligenn Romischenn Reich Teutscher Nation, welche sie die Pfenner zuerwehlenn macht habenn sollen, stehenn soll,
Doch soll die Moderation und Mäßigung des Wertes bei einer unparteiischen Universität im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation stehen, welche sie, die Pfänner, zu erwählen Macht haben sollen.
Was dann die vor gleichmessigk, Erbar vnnd billich darinLäuft auf der nächsten Seite weiter
Was diese dann für gleichmäßig, ehrbar und billig darin …