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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 389

Das Bautagebuch 1550/51 · S. 389 · Bl. 193r · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Bautagebuch 1550/51

S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 389

Bl. 193rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

er mit Innfalle, vnnd dem Bornn schadenn möchtte, vnnd aber mitler zeit bedacht, auch den werckmeistern furgehaltenn, das keins wegs zurathenn, die beschuerung mit dem Sohlwerck vnnd den Steinenn des ortts furzunehmenn, vielweniger einigenn Pfelz1[?] zustossen, oder Innzurammenn, Innsonnderheit dieweil in vorzeitenn das Itzige Gewelbe mit weitter, noch an den Bergk vber dem Bornn her gefurt vnnd gemacht ist, So hat mann heut dato, mit Rathe der verstenndigenn werckmeister sich enndtlich einmutig enndtschlossenn vnnd verglichenn, das diese Itzige notwenndige gebewe, forter mit holtz, vnnd keinenn steinenn vollennts gemacht, vnnd außgefurt werdenn sollenn, Also vnnd dergestalt, das der Itzige furhabennde gebaw, vff vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd herrnn verlegenn, verrichttet werdenn soll, vnnd die Register vnnd Rechennschafft, des vorigenn gebaues des Bronns, vnnd was in vorigenn Jare darauff gegangenn, Innsonnderheitt geschlossenn werde, vnnd soll der kostenn des Itzigenn furhabenndenn gebaues auch insonnderheit gerechnet werdenn, Was dann gemeinen Pfennern vermuge des

dieser nicht einfalle und dem Born Schaden zufüge — inzwischen aber ist bedacht und auch den Werkmeistern vorgehalten worden, dass keineswegs zu raten sei, die Beschwerung mit dem Sohlwerk und den Steinen an dieser Stelle vorzunehmen, noch viel weniger einen Pfahl zu stoßen oder einzurammen, insbesondere weil vorzeiten das jetzige Gewölbe nicht weiter noch an den Berg über dem Born her geführt und gemacht worden ist —, so hat man sich heute mit Rat der verständigen Werkmeister endgültig einmütig entschlossen und verglichen, dass diese jetzt notwendigen Bauten künftig mit Holz und nicht mit Steinen vollends gemacht und ausgeführt werden sollen.

Und zwar so, dass der jetzt vorhabende Bau auf Kosten unseres gnädigen Fürsten und Herrn ausgeführt werden soll und dass die Register und Rechenschaft des vorigen Baus des Borns und dessen, was im vorigen Jahr darauf gegangen ist, gesondert abgeschlossen werden; und die Kosten des jetzt vorhabenden Baus sollen ebenfalls gesondert berechnet werden. Was dann den gemeinen Pfännern gemäß dem

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  1. Pfelz — Pfähle? Lesung unsicher (Z. 5)

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