Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 412
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 412 · Bl. 204v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 412
Bl. 204vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)schriebenn, darauff beide Ffgl.1 vnnd der Stadthalter beuohlenn, vnnd vor gut anngesehenn, die Öse Pompenn zubrauchenn, Montags den 20.
schrieben. Darauf haben beide, Seine Fürstlichen Gnaden und der Statthalter, befohlen und für gut befunden, die Schöpfpumpen zu gebrauchen. Montag, den 20.
Julij zu mittage zun Sodenn wieder annkommenn, Hab da fundenn den Landtvogt, Hundelshausenn, Nordeck, Valtin Schuldt, denenn ich solchenn bescheidt anngezeigt, die habenn nach besichtigung der gebeue, der Pfenner verordenntenn zu sich gefordert, sich notturfftigk vnderredt, vnnd nach vfrichtung einer abrede, wie vnnd was zubauenn notturfftigk sein wolte, wieder vonn einannder gescheidenn, vnnd volgt der Abscheidt, Den 20.
Juli, zu Mittag wieder zu Sooden eingetroffen. Dort habe ich den Landvogt, Hundelshausen, Nordeck und Valtin Schuldt vorgefunden, denen ich diesen Bescheid angezeigt habe. Die haben nach Besichtigung der Bauten die Verordneten der Pfänner zu sich gefordert, sich nach Bedarf besprochen und sich nach Aufrichtung einer Abrede, wie und was zu bauen nötig sein würde, wieder voneinander geschieden. Und es folgt der Abschied. Den 20.
Julij Anno 51. seindt zun Sodenn erschienen die nachbenenten, vnnd habenn allerley beratsschlagt, vnnd beschlossen wie volgt Vonn wegenn vnsers gnedigenn furstenn vnd hern, der Lanndtvogt Sigmundt vonn Boyneburgk, Her
Juli Anno 51 sind zu Sooden die Nachbenannten erschienen und haben allerlei beratschlagt und beschlossen wie folgt. Von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn: der Landvogt Sigmund von Boyneburg, Her-
Unsichere Lesungen
- Ffgl. — Abkürzung (Z. 1)