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Salzbibel · Lesetext · 4. Appendix

Der vierte Appendix · S. 752

Die Reise von 1568: von Sondershausen bis Kösen · S. 752 · Bl. 374v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Reise von 1568: von Sondershausen bis Kösen

S. 733–793 · Bl. 365r–395r · Bd. 2 · Zeitleiste: 4. Appendix

S. 752

Bl. 374vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: von Sondershausen bis KösenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix.

1

Gleicher massenn werdenn die arbeiter belohnet Wie volgt, Der Wircker empfenngt vonn Iedem stucke — 3 dh.1 vnnd ist des knechts oder Pflegers belohnung auch sovil, Holtzaufbinder, oder vnterstorernn2[?] vonn einem wercke — 5½ dh. geburenndt, Mann gibt auch vonn Iedem stucke — 1 dh. bezahlet der Tadegast3[?], vnnd kann also der Pfleger einenn tagk mit arbeitenn vnnd Saltzvftragenn — 4 groschenn verdienenn, Den Grauenn4[?] gibt mann Itzo vonn einem Iedenn stuck Innsonnderheit — 2 gh.5 hebet der zolner vff, hat dennselbigenn zoll zu mehrenn vnnd zu mindernn, Das Regiment vnnd den ganntzenn hanndell im Saltzwergk, verwaltenn der zolner, zwenn Saltzgrevenn, zwenn Bronnenmeister, Ein kunstmeister, Ein Saltzschreiber, vier geschwornne, Sonnstenn mit dem holtzhanndell hats keine sonndere gewisse ordenung, sonndernn wer eigenn geholtze hat, oder den holtzhanndell fursichtiglich

Der Vierte Appendix. Gleichermaßen werden die Arbeiter belohnt, wie folgt: Der Wirker empfängt von jedem Stück 3 Pfennig, und ebenso viel ist die Belohnung des Knechts oder Pflegers. Dem Holzaufbinder oder Unterschürer gebühren von einem Werk 5½ Pfennig. Man gibt auch von jedem Stück 1 Pfennig, das der Ladegast bezahlt; und so kann der Pfleger an einem Tag mit Arbeiten und Salzauftragen 4 Groschen verdienen.

Den Grafen gibt man jetzt von jedem einzelnen Stück 2 Groschen; das erhebt der Zöllner, der diesen Zoll zu erhöhen und zu ermäßigen hat.

Die Verwaltung und den ganzen Handel im Salzwerk führen der Zöllner, zwei Salzgrafen, zwei Bornmeister, ein Kunstmeister, ein Salzschreiber und vier Geschworene. Sonst hat es mit dem Holzhandel keine besondere feste Ordnung, sondern wer eigenes Gehölz hat oder den Holzhandel umsichtig

Unsichere Lesungen

  1. dh. — Münzkürzel, dl. möglich (Z. 3)
  2. vnterstorernn — Endung unsicher (Z. 5)
  3. Tadegast — Lesung unsicher (Z. 7)
  4. Grauenn — Initiale, Brauenn möglich (Z. 10)
  5. gh. — Münzkürzel, gl. möglich (Z. 11)

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