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Salzbibel · Lesetext · 4. Appendix

Der vierte Appendix · S. 786

Die Reise von 1568: von Sondershausen bis Kösen · S. 786 · Bl. 391v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Reise von 1568: von Sondershausen bis Kösen

S. 733–793 · Bl. 365r–395r · Bd. 2 · Zeitleiste: 4. Appendix

S. 786

Bl. 391vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: von Sondershausen bis KösenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

wie es in seiner Churf. gl. Lanndenn gehalttenn werdenn könne, Jtzo aber zeit er ann, Ladenn beÿ Jme Franckenn, Wittlennder1[?], auch zu Zeittenn Reinlennder, so seÿ vorm Jar es beÿ Jhnenn im winter sehr sperung2[?] vmb saltz gewesenn, als mann zu Franckennhausenn ein zeitlang nicht sieden könnenn, Habe vf einmahl — 800 stk im vorrath gehabt, vnnd dis Jar vber heupt — 3000 stuck vnnd darüber gemacht, Stehe mit den Nürnberger in hanndelung, wisse auch wege, wie er mitt den fürleutenn ganntz wolfeÿl vnnd leichtlich beÿ Centnern, das holtz abzuführenn verdingenn könne, 21. Was der Ertzbischoff zu Magdeburgk als Lehenherr, darann vor gerechtigkeit habe, was für bewilligung vnnd Consens er vonn Jtztgedachtem Ertzbischoff habe, Was dieselbige bewilligung Jnnhalte, vnnd wie lannge sie stehe, Darauf anntwort er, Es seÿ wohl Ertzbischofflich Lehenn, aber es seÿ in dem Lehennbrieffe, welche seine gnedige Herrnn die

wie es in Seiner Kurfürstlichen Gnaden Landen gehalten werden könne. Jetzt aber zeigt er an: bei ihm laden Franken, Westfalen, auch zuweilen Rheinländer. So sei vor einem Jahr im Winter bei ihnen große Nachfrage nach Salz gewesen, als man zu Frankenhausen eine Zeitlang nicht sieden konnte. Er habe auf einmal 800 Stück auf Vorrat gehabt und in diesem Jahr insgesamt 3000 Stück und darüber gemacht. Er stehe mit den Nürnbergern in Verhandlung und wisse auch Wege, wie er mit den Fuhrleuten ganz billig und leicht nach Zentnern verdingen könne, das Holz abzuführen.

21. Was der Erzbischof zu Magdeburg als Lehnsherr für ein Recht daran habe, welche Bewilligung und Zustimmung er von diesem Erzbischof habe, was diese Bewilligung enthalte und wie lange sie gelte. Darauf antwortet er: Es sei wohl erzbischöfliches Lehen, aber im Lehnbrief, den seine gnädigen Herren, die

Unsichere Lesungen

  1. Wittlennder — Herkunftsname unklar (Z. 3)
  2. sperung — Wort unklar (Z. 5)

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